Der Staat darf der Bundesliga Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen grundsätzlich in Rechnung stellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag die Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) in weitem Umfang abgewiesen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht muss sich allerdings noch einmal mit einigen Detailfragen befassen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Gebührenbescheid der Stadt Bremen. Über 400.000 Euro soll der Ligaverband für den polizeilichen Mehraufwand rund ums Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015 an den Stadtstaat überweisen. Grundlage ist eine umstrittene Gebührenvorschrift, die die Hanseaten im Oktober 2014 sehr zum Missfallen der obersten Fußballverbände beschlossen hatten. Mittlerweile wurden sieben Gebührenbescheide in unterschiedlicher Höhe erlassen.
Die Leipziger Richter stellten am Freitag klar: Die Regelung ist aus ihrer Sicht verfassungskonform. „Für den polizeilichen Aufwand bei einem Hochrisikospiel darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden“, erklärte Senatsvorsitzender Wolfgang Bier. Der Veranstalter ziehe aus der Risikominimierung im räumlichen Umfeld des Veranstaltungsorts einen Sondervorteil. Der Veranstaltungserfolg beruhe auf der Sicherheit. Die Gebühr stehe trotz ihrer Höhe regelmäßig in einer angemessenen Relation zu dem wirtschaftlichen Ergebnis, das mit der Veranstaltung erzielt würde.
Bei Großveranstaltungen, die wirtschaftlich nicht so erfolgreich sind wie Bundesligaspiele, sei die Regelung gegebenenfalls verfassungskonform auszulegen oder aus Billigkeitsgründen zu reduzieren. Anders als die DFL sehen die Leipziger Richter offenbar nicht die Gefahr, dass in Zukunft auch Clubs aus unteren Ligen über das ertragbare Maß hinaus zu Kasse gebeten werden könnten.
Die Richter verwiesen das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurück an die Vorinstanz. Das Oberverwaltungsgericht soll noch klären, in welchem Umfang die abgerechneten Gebühren gegenüber Störern geltend gemacht werden können, die am Spieltag in Gewahrsam genommen wurden. Die DFL hatte bereits im Vorfeld des Verfahrens angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Das letzte Wort ist in der Angelegenheit also noch nicht gesprochen.
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