Im Jahr 2014 unterschrieben CDU und SPD in Sachsen einen Koalitionsvertrag, in dem stand auch endlich ein Wort, auf das man seit Jahren gewartet hatte: „Auenprogramm“. Offiziell ist in Sachsen seit der „Jahrhundertflut“ von 2002 klar, wie wertvoll die Auen der großen und kleinen Flüsse sind, nicht nur für den Hochwasserschutz, sondern auch für die Artenvielfalt. Aber was ist seitdem passiert? In Leipzig zum Beispiel?
Hier weiß man eigentlich auch, dass all die Eskapaden mit ein bisschen Auenwaldvernässung (wie nun wieder im südlichen Auenwald) oder Femelschlag zur Eichenverfügung wenig bringen, wenn das Wichtigste nicht geklärt ist: Wie wird die Leipziger Elster-Luppe-Aue wieder eine richtige Aue? Eine, die ihre biologische Vielfalt selbst herstellt, eben ein lebendiges, dynamisches Flusssystem?
Und andere Städte wie München haben es längst bewiesen, dass man die kanalisierten Flüsse im Stadtgebiet wieder zu richtigen Flüssen machen kann, lebendigen Flüssen, die die Großstädter begeistern.
Und dass es die Stadtverwaltung weiß, ist schriftlich nachzulesen, nämlich im Stadtratsbeschluss zum Projekt „Lebendige Luppe“ von 2012: „Aufgrund der aktuellen Gewässersituation der Luppeaue, die durch den seit ca. 75 Jahren bestehenden Flutkanal der ‚Neuen Luppe‘ mit seiner stark entwässernden Wirkung einen tiefen landschaftlichen Einschnitt erfuhr, sind nach umfassender Prüfung aktuell realistische und finanzierbare Alternativen, die zu einer dauerhaft verbesserten Wasserversorgung des Landschaftsraums mit entsprechender Wasserqualität führen, nicht umsetzbar. Weitere tangierende Aktivitäten in Verantwortung der LTV, wie z. B. die Schlitzung von Deichen der Neuen Luppe oder andere großflächige Flutungsmöglichkeiten in der Burgaue sowie die Sohlanhebung der Neuen Luppe sind ergänzend weiterzuverfolgen, um neben der verbesserten dauerhaften Wasserversorgung insbesondere auch auentypische, dynamische Prozesse wieder zu beleben und eine weitere Eintiefung der Neuen Luppe zu verhindern.“
Zum letzten Teil der Formel haben wir extra nachgefragt. Denn wenn eine Verwaltung etwas „weiterverfolgen“ will, muss es dazu ja auch einige Vorgänge geben.
Aber wichtig ist auch die Aussage, dass „nach umfassender Prüfung aktuell realistische und finanzierbare Alternativen, die zu einer dauerhaft verbesserten Wasserversorgung des Landschaftsraums mit entsprechender Wasserqualität führen, nicht umsetzbar“ sind.
Die Aussage ist– na ja – ein wenig übertrieben, denn solche Prüfungen haben im angedeuteten Umfang gar nicht stattgefunden. Der Weg dafür wurde erst 2014 bereitet, als das Wort „Auenprogramm“ im Koalitionsvertrag auftauchte und das Umweltministerium damit zum Prüfen der Möglichkeiten aufgefordert wurde. Was man im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auch tut. Die beiden Prüfprogramme, die auch Leipzig betreffen, heißen: „Naturschutzfachliches Leitbild/Gesamtkonzept Leipziger Auensystem“ und „Potentialanalyse zur naturschutzfachlich optimierten Hochwasserverteilung unterhalb des Elsterbeckens (Nordwestaue)“.
Über das erste Programm hatten wir schon kurz berichtet: Das ist das, was vom Amt für Stadtgrün und Gewässer im geschlossenen Zirkel beraten wird – den störrischen NuKLA e.V., der ständig verkündet, dass er um die ganze Aue kämpft, hat man ja kurzerhand ausgeladen. Beim zweiten Programm aber wird genau das untersucht, von dem das Umweltdezernat 2012 meinte, es sei „aktuell nicht finanzierbar“.
Was aber hat man wirklich geprüft? „Diese Ausführungen im Planungsbeschluss beziehen sich, im Kontext zum gesamten Abschnitt (3. Sachstand), auf die in der Machbarkeitsstudie (2006/2009) vorgeschlagenen Lösungsansätze, zu denen aus damaliger Sicht des Amtes für Stadtgrün und Gewässer keine realistischen und finanzierbaren Alternativen bestanden. Im Projekt Lebendige Luppe wurden und werden auch derzeit noch unterschiedliche Alternativen geprüft, welche Fließgewässer geeignet sind, der Nordwestaue mehr Wasser zuzuführen und wie auch häufiger flächige Überflutungen im Gebiet generiert werden können. Gerade diese Prüfung von Alternativen und die Erweiterung der ursprünglichen Projektziele, auch schon mit dem Projekt Lebendige Luppe häufigere Überflutungsereignisse als bisher möglich zu generieren, hat zu einem erheblichen Erkenntnisgewinn geführt und ist ausschlaggebend, das umfangreiche Untersuchungen und Modellierungen durchgeführt werden und die Planung damit auch noch nicht abgeschlossen werden konnte.“
Das heißt: Das Amt schätzte selbst ein, dass es keine finanzierbaren Alternativen gab. Konkrete Summen wurden nie genannt. Was auch damit zu tun hat, dass nicht die Stadt eine solche Herstellung der Flussaue bezahlen würde.
Wir tasten uns ja langsam vor.
So fragten wir auch: „Hat die Stadt Leipzig seitdem ‚großflächige Flutungsmöglichkeiten in der Burgaue sowie die Sohlanhebung der Neuen Luppe‘ beantragt – bei der LTV oder auch gleich beim SMUL?“
https://www.youtube.com/watch?v=CGXle8xXeQg
Die Antwort war dann doch eindeutig: „Nein, haben wir nicht. Für eine gezielte Flutung der Aue, die keine Gefahrenabwehr im Zuge von Hochwasserereignissen darstellt, müssen entsprechende Planungen erfolgen, bzw. die erforderlichen Wasserrechte beantragt werden. Diese Planungen liegen derzeit nicht vor. Dies gilt auch für Sohlanhebungen in der Neuen Luppe. Ein Antragsverfahren bei der Landestalsperrenverwaltung (LTV) oder dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), welches diese Themenfelder regelt, existiert nicht. In Bezug auf großflächige Flutungsmöglichkeiten arbeiten LTV und Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) an einer Potenzialanalyse, die aufzeigen soll, welche Potenziale für großflächige Flutungen bestehen.“
Damit verweist das Umweltdezernat wieder auf die vom LfULG angesprochene „Potentialanalyse zur naturschutzfachlich optimierten Hochwasserverteilung unterhalb des Elsterbeckens (Nordwestaue)“.
„Die Planungen der Stadt Leipzig zur ‚Lebendigen Luppe‘ und die Planungen der LTV/LfULG zur Potentialanalyse berücksichtigen einander“, betont die Verwaltung. „Ungeachtet dessen wird seitens der Stadt Leipzig die LTV laufend in alle Planungsschritte zur ‚Lebendigen Luppe‘ mit einbezogen.“
Man hat durchaus das Gefühl, dass hier alle fleißig Volleyball spielen.
Wer ist den nun wirklich verantwortlich dafür, dass der Managementplan zum FFH-Gebiet Leipziger Auensystem umgesetzt wird, in dem ebenfalls steht, dass die Schutzziele letztlich nur erreicht werden können, wenn die Aue wieder einem natürlichen Flussregime geöffnet wird?
Die Antwort: „Auftraggeber für den Managementplan (MAP) für das FFH-Gebiet ‚Leipziger Auensystem‘ und das EU-Vogelschutzgebiet ‚Leipziger Auwald‘ war das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden. Die fachliche Betreuung erfolgte durch die Außenstelle Mockrehna des oben genannten Landesamtes (jetzt in Wurzen ansässig). Die Endredaktion des MAP erfolgte im Jahr 2012. Bestätigt wurde der MAP im April 2014 durch die Landesdirektion Sachsen. Bei dem MAP handelt es sich um einen behördenverbindlichen Fachplan des Naturschutzes.“
Und was heißt das nun auf unsere Frage bezogen?
„Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig wäre der Freistaat Sachsen für die Wiederherstellung auetypischer Bedingungen im gesamten Leipziger Auensystem zuständig.“
Was eigentlich bestätigt, was schon 2011 offenkundig war: Leipzig sucht verzweifelt irgendwie in den engen Grenzen, die die Landesbehörden setzen, ein bisschen Wasser in die Aue zu bekommen. Die eigentliche Lösung aber muss das Landesamt aufmalen.
Oder im Wortlaut der Stadtverwaltung: „Die Stadt Leipzig kann eine solche ‚Instanz‘ nicht schaffen, da es eine solche bereits gibt.“ Nämlich eine Instanz, die sich verantwortlich fühlt, die Wiederherstellung der Aue wirklich zu planen und umzusetzen. Es ist das LfULG. Aber Leipzig versucht seine Möglichkeiten in engem Korsett irgendwie zu nutzen: „Was das aktive Handeln betrifft war und ist es Ziel des Projektes ‚Lebendige Luppe‘, das die Stadt Leipzig initiiert hat, einen ersten Schritt in Richtung der Verbesserung des aktuellen Zustands zu tun und damit auch weitere Schritte vorzudenken, die auch das Handeln Dritter erfordern.“
Die Dritten, das sind wirklich: LfULG und Landestalsperrenverwaltung. Beides Landesbehörden.
„Das Projekt ‚Lebendige Luppe‘ übernimmt hier eine Art Vorreiterrolle und ist gleichzeitig die Initiative der Stadt Leipzig. Das Projekt möchte zusätzlich zu den geforderten Maßnahmen des Managementplans für das FFH-Gebiet ‚Leipziger Auensystem‘ und das EU-Vogelschutzgebiet ‚Leipziger Auwald‘, für dessen Umsetzung der Freistaat Sachsen zuständig ist, ein gesamtheitliches Konzept zur Auenentwicklung mit ganz konkret umsetzbaren Maßnahmen entwickeln. Dies setzt eine fundierte Planung voraus, welche aktuell läuft“, teilt uns das Rathaus noch mit.
Da das aber alles noch hinter verschlossenen Türen passiert, wissen wir noch nicht, was dabei herauskommt. Ob sich die Beteiligten wirklich vereinbaren, das umzusetzen, was der Managementplan für das FFH-Gebiet nun einmal fordert.
„Die Untere Naturschutzbehörde ist immer zuständig, soweit für einzelne Aufgaben durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Ihnen obliegt u. a. die Beurteilung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten in den Gebieten des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sowie die Gebietsbetreuung und –überwachung“, betont Leipzigs Umweltverwaltung noch.
Womit wir dann wieder bei der Frage wären, ob Forstwirtschaftspläne im Naturschutzgebiet eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen und Leipzig die nicht zwingend ansetzen müsste. Die Stadt meint: „Nein.“ Der NuKLA e.V. sagt „Ja“ und hat ja entsprechend auch gegen den vom Stadtrat beschlossenen Forstwirtschaftsplan geklagt. Die Staatsanwaltschaft prüft noch. Aber das ist ein eigenes Thema. Es berührt das große Thema Auenöffnung nur.
Welchen historischen Waldzustand in der Aue hätten wir denn gern?
Welchen historischen Waldzustand in der Aue hätten wir denn gern?
Es gibt 2 Kommentare
Danke L-IZ für diesen Artikel. Als NuKLA bereits 2014 bemerkte das in Leipzigs Verwaltung nichts geht, fuhr NuKLA mit einer Abordnung zum Landesamt. Dort wurde auch etwas erfreulichhes “aufgemalt”
Die eigentliche Lösung aber muss das Landesamt aufmalen, so in ihrem Artikel zu lesen.
Die LFuLG hat diese Empfehlung an das SMUL “aufgemalt”:
August 2014: “Aus Sicht des LfULG kann der Erhalt des Leipziger Auwaldes zu einem sächsischen Vorzeigeprojekt für die gemeinsame Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-, Wasser-rahmen- und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie unter Nutzung der Synergien entwickelt werden. Die erforderliche Sensibilisierung der jeweiligen lokalen und regio-nalen Aufgabenträger sollte durch das SMUL initiiert werden.”
NuKLA dachte super, das ist eine goldene Brücke wo Alle drüber gehen können. Fehlgedacht. Das SMUL, OBM Jung (SPD) Umweltbürgermeister Rosenthal(LINKE), alle wollten dies nicht wissen…. Deswegen gibt es seit 2014 AULA, und seit 2017 intern. Leipziger Auenökologiessymposien. Dann aber kommt Herr Rosenthal um die Ecke und verbietet maßgeblichen Mitabrebeitern die Teilnahme. Willkür pur.
“Was das aktive Handeln betrifft war und ist es Ziel des Projektes ‚Lebendige Luppe‘, das die Stadt Leipzig initiiert hat, einen ersten Schritt in Richtung der Verbesserung des aktuellen Zustands zu tun und damit auch weitere Schritte vorzudenken, die auch das Handeln Dritter erfordern.“
Die Forderungen der Umweltverbände haben das Ökodisneyland Lebendige Luppe so thematisiert, daß es überhaupt in das größere Thema Nordwestaue eingebaut wird. Es war ein unendlicher Krampf, Wasser in die Lebendige Luppe zu bekommen. Das ASG war (und ist) der Bremser vor dem Herrn.
Das nur für den Fall, daß irgend jemand nach dem Lesen des Artikels meint die Stadt würde wollen, LTV und Land jedoch nicht. Die wollen alle drei nicht. Denn eine lebendige Auenlandschaft konterkarriert die Motorboot-, Harth-Kanal- und Elster-Saale-Kanal-Pläne. Die Betonierung der Pleiße wäre unnütz gewesen. Hierfür wird jedoch extra ein Kongress mit riesen Tam Tam durchgeführt….