Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest beantragte im Dezember ein striktes Halte- und Parkverbot vor dem Diakonissenkrankenhaus. Immer wieder kommt es zu regelrechten Straßenbahnstaus, weil ein Krankenhausbesucher sein Auto auf den Gleisen geparkt hat. Aber kann man da ein generelles Parkverbot verhängen? Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau schlägt etwas anderes vor.

„In dem Antrag wird ausgeführt, dass es in der Georg-Schwarz-Straße auf Höhe des Diakonissenhauses aufgrund zu nah an den Straßenbahngleisen parkender Autos vermehrt zu Störungen im Linienverkehr der Straßenbahnlinie 7 kommt. Aus diesem Grund soll ein Halteverbot zwischen der Einfahrt des Krankenhauses und der Diakonissenstraße eingerichtet werden“, kommentiert es den Antrag aus dem Stadtbezirksbeirat, den dieser als Wichtige Angelegenheit ins Verfahren eingebracht hat. Normalerweise dürfen Stadtbezirksbeiräte ja keine Anträge stellen. Aber sie können Themen, die den Bewohnern des Stadtteils auf den Nägeln brennen, als Wichtige Angelegenheit an den Stadtrat weitergeben.

Im Fall der Georg-Schwarz-Straße vor dem Diakonissenkrankenhaus vermag aber jetzt das auch für Verkehr zuständige Dezernat erst einmal kein Problem zu sehen.

„Der Abstand zwischen der Außenkante des Gleises und dem Bord liegt bei 2,70 m, teilweise sogar darüber. Der Abstand ist somit zum Parken ausreichend“, befindet das Dezernat. „Zum Parken werden 2,00 m benötigt. Der geforderte freizuhaltende Abstand von der Parkfläche zu den Gleisen beträgt aufgrund des in diesem Abschnitt geraden Verlaufs der Georg-Schwarz-Straße 0,70 m. Damit ist das Parken in dem Bereich erlaubt und kann aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlagen nicht unterbunden werden.“

Also rein bautechnisch ist alles in Ordnung. Aber was technisch in Ordnung ist, muss in der Realität trotzdem nicht funktionieren. Denn mit einem rechnen auch Verkehrsplaner fast nie: der alltäglichen Gedanken- oder auch Rücksichtslosigkeit von Menschen, die im Tunnelblick durch ihr Leben fahren. Und davon gibt es immer mehr.

Was das Dezernat auch zugesteht: „Zu den Beeinträchtigungen des Linienverkehrs kommt es, wenn Kfz nicht ordentlich am rechten Straßenrand abgestellt werden.“

Aber was kann man gegen unordentliche und gedankenlose Menschen und ihre Autos tun?

„Um dahingehend eine Verbesserung der Situation zu schaffen, wird die Verwaltung mit der Prüfung von Markierungen von Parkstreifen beauftragt. Diese sind 2,00 m breit und sollen den Verkehrsteilnehmern verdeutlichen, bis zu welchem Abstand zum Bord geparkt werden kann“, schlägt das Verkehrsdezernat jetzt als Alternative vor. Schöne breite Streifen, die den Gedankenlosen zeigen, ob ihr Auto ordentlich am Fahrbahnrand geparkt ist oder mal wieder halb auf den Schienen.

Wobei es ja nicht nur um die Breite des Parkstreifens geht, sondern auch um den Abstand zur Haltestelle, den viele Autofahrer schon aus Tradition nicht ernst nehmen.

Sodass der alternative Beschlussvorschlag nun lautet: „Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2019 in dem in Rede stehenden Bereich die Markierung von Parkstreifen zu prüfen, um die Stellen zu verdeutlichen, in denen geparkt werden kann, ohne den Fahrbetrieb der Straßenbahn zu beeinträchtigen.“

Stadtbezirksbeirat Altwest beantragt ein striktes Parkverbot vorm Diakonissenkrankenhaus

Stadtbezirksbeirat Altwest beantragt ein striktes Parkverbot vorm Diakonissenkrankenhaus

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Es gibt 10 Kommentare

Das mysteriöse Bild nachgereicht..

Grundsätzliche Anmerkung zum Kommentieren:
Bei Bildgrößen-Überschreitung kommt keine Fehlermeldung, so unter 1024 KB vermute ich mal.
Links sind 2 erlaubt.
Könnte ‘man’ ja irgendwo mal hin schreiben..
https://www.l-iz.de/comment-subscriptions wäre frei ^^

Meinen darüberstehenden Kommentar und mindestens diesen Satz bitte ich zu löschen <3.

Das mysteriöse Ende der gewünschten Halteverbotszone mal noch nachgereicht,
mit einem Dankeschön an Christian.
Kann man schon verstehen, wenn sogar die Autos zurückschrecken und das Straßenschild von Nebel überlagert ist.. ;))))
https://www.google.com/maps/@51.3425359,12.3226139,3a,43.5y,210.19h,70.76t/data=!3m6!1e1!3m4!1stbp-8A0-31q5P3oBhyNQLA!2e0!7i13312!8i6656

PS: Die vom Diakonissenhaus empfohlene Zufahrt ist übrigens die B181 (Merseburger Straße), inklusive Ausschilderung Zufahrt Diakonissenhaus angepriesen.
Die B181 endet an der B87 (Kreuzung Ludwig-Hupfeld-Str.), vermutlich wird das Navi an der nächsten Kreuzung über die Rückmarsdorfer Str. auf die Georg-Schwarz-Straße führen,
wenn nicht, landet man im Zweifelsfalle auf der Lützner Straße.
Und die braucht nun wirklich nicht noch mehr Verkehr ;(
Wenn man nicht vorher (ganz tapfer) nach links hinten in die Georg-Schwarz-Straße abbiegt, denn da will man ja hin.

Und der dann auch noch unter Zeitdruck und zu Recht verärgerte ‘Patienten-Auto-Fahrer’,
ob der sich dann noch an irgendwelche (Verkehrs-)Regeln meint halten zu müssen oder kann..

Ich weiß ja nicht, ob es da inzwischen irgendeine Straßenausschilderung zum Diakonissenhaus gibt,
aber mit den Ausschilderungen (Google 2008) findet man nicht mal Leutzsch..
Zu Fuss, Rad oder ohne Navi..
https://www.google.com/maps/@51.3429189,12.299358,3a,75y,92.23h,87.83t/data=!3m9!1e1!3m7!1sHnxyOTI0AXQDVUFE_7EmLA!2e0!7i13312!8i6656!9m2!1b1!2i50

Jetzt wird doch ein Bild draus ^^
Auf der Internet-Seite des Diakonissen-Krankenhauses
http://www.diako-leipzig.de/fuer-patienten-und-angehoerige/ihr-klinikaufenthalt/anfahrtsskizze.html
ist folgendes zu lesen:

“Sie finden uns auf der Georg-Schwarz-Straße 49 in 04177 Leipzig.

Anfahrt mit dem Auto
Über die A9, Abfahrt Merseburg, B181 Richtung Leipzig. Das Diakonissenkrankenhaus ist an der B181 ausgeschildert. Im Krankenhausgelände steht nur eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. In den umliegenden Seitenstraßen finden Sie jedoch ausreichende Parkmöglichkeiten.”

Also, wenn da einer von auswärts (bzw. auch Einheimische ohne Kenntnis der Örtlichkeit) kommt, landet er genau an der angemahnten Stelle.
Die Georg-Schwarz-Straße 49 ist das letze Gebäude des Klinikgeländes stadteinwärts (Haus M: Mutterhaus | Kapelle | Betreutes Seniorenwohnen Verwaltung | Sozialstation).

Dann kommt rechts die mysteriöse Ahlfeldstraße (bei Google (überlagernd) und vom Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest auch Diakonissenstraße genannt(*)).
Und wenn man da abbiegt, landet man sonstwo, aber findet vermutlich keinen Parkplatz in der Nähe.

Die im Google-Luftbild von 2019 zu sehenden Parkplätze (auf dem Klinikgelände), da müßte man wohl stadteinwärts vor dem Klinikgelände in die Prießnitzstraße einbiegen (oder über die offizielle Einfahrt?).
Im Lageplan des Diakonissen-Krankenhauses (links und rechts von Haus E, diako-leipzig.de/index.php?id=356) gibt es die gar nicht.
(Sind dann wohl doch ‘Stellplätze’, die vom Eigentümer bereitgehalten werden müssen, für den Bauplan.. aber das ist eine andere Diskussion..)

In der Liebigstraße am Uni-Klinikum wird es wohl ein ähnliches Problem geben. Es gibt zwar in der Nähe ein privates Parkhaus, und auf der Rückseite einen kleinen preiswerteren (psst Geheim!) Parkplatz, aber die allermeisten Erstbesucher werden die angegebene Hauptadresse anfahren und feststellen, dass man da nicht parken kann, um ‘seinen’ Patienten in die Klinik zu begleiten..
und es frustriert trotzdem tun.

Das Uni-Klinikum ist mit Patienten voll belegt. Ich nehme an, weil sich viele Patienten (mind. aus ‘Mittel’-Deutschland) hierher überweisen lassen, da Kliniken im ländlichen Raum geschlossen wurden bzw. die entsprechende Facharzt-Behandlung nicht mehr bieten können.
Also, vermutlich wird es nicht von alleine besser werden mit den Parkplätzen im Umfeld von Krankenhäusern in Großstädten.
Und Halteverbote verlagern nur das Problem.
Markierungen auf der Straße bringen in dem Falle wohl auch nichts.

*)Heißt wohl seit 1901 Ahlfeldstraße. Die Diakonissenstraße biegt an derem Ende stadteinwärts im rechten Winkel ab, parallel zur Georg-Schwarz-Straße, quasi am Klinikgelände (ohne Zugang) endend.
Den offiziellen Stadtplan der Stadt Leipzig dazu im Bild:

Aus eigener Beobachtung kann ich berichten, dass es am Uniklinikum genauso zugeht. Verkehrsschilder werden ignoriert und jeder mit Auto macht, was er will. Rücksicht ist selten geworden, genauso wie das Beachten von Abständen oder das Berücksichtigen, ob man evtl. mit seinem Vierrad andere Verkehrsteilnehmer stört.
Das Ordnungsamt muss einfach Flagge zeigen. Schwierig nur, wenn es Verkehrsteilnehmer sind, die ohnehin selten dort auftauchen.

Etwas anderes interessantes fiel mir noch auf:
Die (Diakonissen-)Straße heißt m.E. dort Ahlfeldstraße!
So steht es im Leipzig-Lexikon. OpenMaps hat’s richtig.
Google schießt den Vogel ab und pixelt das Straßenschild!
Und obendrein ist dort die Ahlfeldstraße nur ein Zwischenstück der Diakonissenstraße. Bzw. beim Zoomen wechseln beide Straßenbezeichnungen.
Sehr verwirrend und mysteriös…

Aber vielleicht geht es ja an diesem Ort um Patienten, die sich mit PKW bringen oder abholen lassen.
Da wäre ein Parkverbot sinnvoll unter der Annahme, dass 3-Minuten-Halten (in der ersten Reihe!) zum Ein- und Aussteigen des Beifahrers reicht.
(Der Auto-Fahrer könnte dann auch direkt durch die klingelnde Straßenbahn über sein eventuelles Fehlverhalten informiert werden ^^)

Danke für den Hinweis, lieber J.
Bei Google-Maps hab ich die (weit über 100) jetzt auch gefunden ^^
War da jetzt lange nicht unterwegs, und auf ‘Parkplatz-Suche’ schon gar nicht..
Vielleicht fehlt ja auch einfach die Ausschilderung des Weges zum Parkplatz jeweils vor und am Krankenhaus-Gelände?

Da es ja im ‘Antrag’ um “ein Halteverbot zwischen der Einfahrt des Krankenhauses und der Diakonissenstraße” (vermutlich ca. 20 Parkplätze) stadteinwärts geht,
wer dort im Weg steht, ist da wohl an der Zufahrt zum Parkplatz schon vorbei gefahren oder hat davor gewendet. (Direkt an der Haltestelle steht ‘Auto’ einfach auf den Gleisen, da braucht es kein zusätzliches Park- oder Halteverbot.)

Die Durchsagen in der “Linie 7” bzw. die Haltestellenanzeigen bezüglich Gleisblockierung durch Kfz, sprechen allgemein von der Georg-Schwarz-Straße und nicht davon, dass rücksichtslose und ‘zu breite’ Auto-Fahrer sich auf diesen Bereich beschränken.

Da müsste man wohl mal die LVB nach einer Statistik befragen.

Da es in der StVO keine Unterscheidung zwischen PKW über ihre Breite gibt, wäre hier wohl grundsätzlich der Gesetzgeber gefragt.
Denn ob man bei einem Parkverbot ein Zusatzschild “Parken unter 1,80 m Breite erlaubt” anbringen kann, weiß ich nicht..
Wäre aber zum mindesten mal ein positiver Kaufanreiz für Kleinwagen gegenüber SUV in der Stadt.
Weniger Energie, in welcher Form auch immer, bräuchten die dann auch.

Hinterm Krankenhaus ist ein riesiger Parkplatz…. wo eigentlich auch immer freie Parkplätze zu finden sind. Ich dachte Krankenhausbesucher dürfen da parken? Das sind nicht mal 3 Gehminuten entfernt von der Georg-Schwarz-Straße… also entweder die Leute finden den Parkplatz nicht oder ist es Faulheit?

@ausmwestenleipzigs u.a.

Na so ein Amt könnte denken, dass vor einem Krankenhaus auch Menschen parken, die in Sorge nach ihren Nächsten schauen wollen und deshalb die berechtigten Anliegen der Welt im Allgemeinen und ‘aller Menschen in einer vollen Straßenbahn’ im Besonderen deshalb aus den Augen verlieren ^^^

Und in dem Wiki-Artikel wird ja erklärt, dass ein “Stellplatz” sich auf privatem Grund befindet, auf einer öffentlichen Straße ist das ein Parkplatz.
(Die Unterscheidung kommt wohl daher, dass mit der Zunahme der Kraftwagen in den 1930er Jahren, der öffentliche Straßenraum von ‘Dauerparkern’ befreit werden sollte.)

Und mein ‘da war doch schon mal was ähnliches – Gedächtnis’ erzählt mir gerade, von der unklaren Definition ‘enge Straße’..
Da geht es wohl um ein gewünschtes Parkverbot gegenüber privater Grundstücksausfahrten(, die es ja wohl auch im Leipziger Westen gibt):
https://www.deubner-recht.de/news/verkehrsrecht/details/show/parken-auf-schmalen-strassen-stvo-norm-unwirksam.html

“Eng im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist eine Straßenstelle dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchst zulässiger Breite – diese beträgt laut § 32 Abs. 1 StVZO 2,55 m – zuzüglich eines Seitenabstands von 50 cm bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mit einzubeziehen.”
https://verkehrslexikon.de/TexteA/EngerStrTeil01.php

Also, solange keine Markierungen auf der Straße vorhanden sind, gilt die Gesamtbreite der Straße und der FREIBLEIBENDE Raum zum Vorbeifahren (unter Beachtung einer eventuell vorhandenen durchgezogenen ‘Überholverbotslinie’).
Und der ‘Parker’ riskiert, abgeschleppt zu werden..

So einen visuellen Hinweis auf die 2 Meter fände ich toll.
Wer nicht hinpasst, passt halt nicht hin. Und weiß das dann auch.
Und auf die Straßenbahn Wartende könnten auch argumentativ sachlicher auf die Behinderung der Straßenbahn hinweisen.

Ob die weiße 2-Meter-Linie allerdings der Klage eines um Recht und Gesetz besorgten Bürgers standhält..

Vielleicht sollte die Stadt Leipzig eine eigene Satzung erlassen,
für (z.B. rote) Hinweismarkierungen auf der Straße mit rein informativem Charakter.
(Und zu Erläuterung könnte man ja auf der Markierung auf eine entsprechende Internet-Seite verweisen ^^)

Wenn die ‘Panzer’-Hersteller und -Käufer weiter aufrüsten und es schaffen, die in der StVZO festgelegte Maximalbreite eines Kfz von 2,55 (plus irgendwelchem ‘Schnickschnack’) zu erhöhen, muss man sich sowieso fragen, ob es der Allgemeinheit zuzumuten ist,
u.a. mit unserem öffentlichen Raum dafür zu bezahlen.

Und ein Kleinwagen ist unter 1,80 m breit, der passt da allemal hin.
Und der meist alleinige Fahrzeuginsasse, müsste dann zumindest nicht die Umwelt noch weiter belasten, durch ‘stundenlange’ Parkplatzsuche.

Und die kranken Nachbarn hätten auch zeitlich was davon..

Erstaunlich, dass die Verwaltung 2m als ausreichend betrachtet, wo doch Stellplätze min 2.30m breit sein sollen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatz#Gr%C3%B6%C3%9Fe_eines_Stellplatzes
Und der ADAC diskutiert, ob sie wegen der vielen SUVs (=Zivilpanzer) nicht sogar noch breiter werden müssen.
Andere Aspekt ist, dass das individuelle Parken einer Person seitens der Verwaltung höher bewertet wird als das individuelle Interesse aller Menschen in einer vollen Straßenbahn.
Wer denkt nur so im Amt? Oder ist es eine Vorgabe von ganz OBM?

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