Es war im März 2017, als sich die SPD-Fraktion einmal dafür interessierte, was Leipzigs Verwaltung dafür tut, dass die Landwirtschaftsflächen im Besitz der Stadt auch ökologisch und umweltschonend bewirtschaftet werden. Die Antwort war so trocken wie nichtssagend. Und sogar die konventionelle alte Landwirtschaft hielt der Wirtschaftsbürgermeister damals für umweltfreundlich. Denn das Liegenschaftsamt in seiner Regie verpachtet die Flächen. Da muss man sich nicht wundern, wenn es selbst in der Elsteraue zum Himmel stinkt.

So wie am 2. Februar, als auf zwei Feldern nahe der Auwaldstation in Lützschena bei eisigen Temperaturen Gülle ausgesprüht wurde. Es war schon finster, 20:30 Uhr. Der Traktor fuhr in voller Festbeleuchtung übers Feld und verteilte die stinkende Brühe. Aber darf das der Bauer? Immerhin liegen beide Flächen im FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und grenzen im Norden an das Hundewasser, einem dauerhaft mit Wasser gefüllten Altarm der Weißen Elster. Dahinter liegt dann der Schlosspark Lützschena. Im Süden fließt die Neue Luppe.

Und dass es wieder den Mitstreitern des NuKLA e. V. auffiel, hat damit zu tun, dass die vom NuKLA gekauften Schutzflächen im Grunde gleich daneben liegen. Der Versuch, wertvolle Aue zu schützen, kollidiert direkt mit der Haltung der Stadtverwaltung, die keinen Anlass sieht, selbst in den FFH-Schutzgebieten auf die Umsetzung ökologischer Landwirtschaft zu drängen.

„Die Stadtverwaltung setzt die Priorität auf die Verbesserung der Kommunikation mit den Landwirten, um mit unseren Argumenten die Akteure zu überzeugen und die frühzeitige Einbeziehung der Landwirte in Vorgänge der Verwaltung bei besonderer Betroffenheit der Landwirtschaft, um ein partnerschaftliches Vertrauen aufzubauen“, erklärte das Wirtschaftsdezernat in seiner Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion im April 2017.

„Grundsätzlich ist die Verwaltung bestrebt, die Rahmenbedingungen für die ökologische und umweltgerechte Landwirtschaft zu verbessern und Angebote (Klein- und Splitterflächenkataster) zu unterbreiten. Dabei sind strategische Stadtentwicklungsinteressen zu beachten, das Freiwilligkeitsprinzip und Eingriffe in die unternehmerischen Freiheiten der Landwirtschaftsbetriebe zu vermeiden.“

Und diese Vermeidungshaltung führt dazu, dass sich nichts ändert, dass der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche im Leipziger Besitz bei 6,5 Prozent verharrt. Und in der Elsteraue wird weiter so gewirtschaftet wie zu LPG-Zeiten.

In diesem Fall wohl grenzwertig, wie der NuKLA feststellt.

Denn weder wurde der Endpunkt für die gesetzlich genehmigte Gülleausbringung am 31. Januar eingehalten, noch gesichert, dass die Brühe nicht in die angrenzenden Gewässer fließt. Denn bei minus 2 Grad war der Boden wohl noch gefroren, die Gülle sickert also nicht ins Erdreich, sondern die Möglichkeit besteht, dass sie auch ins nahe Hundewasser abgeflossen ist.

Schon in DDR-Zeiten gab es genau mit dieser Art „Auenbewirtschaftung“ Probleme, denn da sorgte die Gülleverregnung zum Beispiel in den Gundorfer Lachen für ein Massensterben der streng geschützten Rotbauchunken.

Das Biotop der Rotbauchunken ist auf eine kleine Mini-Feuchtwiese versteckt an einem Bahndamm zusammengeschrumpft, wo die Reste der südlichen Rotbauchunken-Population der Aue ihr Dasein fristen. Das betrifft dann die große Landwirtschaftsfläche auf dem Pfingstanger auf der anderen Seite der Neuen Luppe, die ebenfalls als Acker verpachtet wurde und die in ihrer wirtschaftlichen Funktion zu wahren Verrenkungen bei der Planung der Lebendigen Luppe führt. Denn wenn man die Burgaue wieder dem Wasser öffnen würde, wäre auch der Pfingstanger wieder Teil des Auensystems und bekäme seine regelmäßigen Überflutungen – wie früher, muss man sagen. Denn vor der übergreifenden industriellen Landwirtschaft im 20. Jahrhundert wurde diese Fläche von den nahe liegenden Dörfern als Weide genutzt, nicht als Acker.

Das heißt: Hinter der ausweichenden Haltung des Leipziger Wirtschaftsdezernat steckt auch in diesem Fall amtliche Gleichgültigkeit.

Oder besser: das Primat der Bewirtschaftung über den Naturschutz.

Oder mit den Worten des Wirtschaftsdezernats: „Ergänzend gibt es die AG Landwirtschaft, die zweimal im Jahr zusammen mit dem Grünen Ring und Landwirten veranstaltet wird. Derzeit gibt es von mehreren größeren landwirtschaftlichen Betrieben in und um Leipzig Bestrebungen zu verzeichnen, ökologische und naturnahe Teilbewirtschaftungen einzuführen. Die Stadtverwaltung rät dringend davon ab, diese positive Entwicklung über Quotenregelungen bei der Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen zu beeinflussen. Die Betriebe werden bereits durch Bundes- und EU-Recht zu hohen Umweltstandards verpflichtet, deren Erfüllung bereits ein hohes Maß an Reglementierung der (Flächen-) Bewirtschaftung beinhaltet.“

Und wenig später noch: „Bei den durch die Stadt Leipzig verpachteten Landwirtschaftsflächen ist davon auszugehen, dass diese unter Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben bewirtschaftet werden. Daher ist neben der ökologischen Bewirtschaftung auch die konventionelle Bewirtschaftung als umweltgerecht anzusehen.“

Dazu müsste man erst einmal definiert haben, welcher Zielzustand im geschützten Gebiet eigentlich zählen soll. Das ist ja im Leipziger Auensystem bis heute nicht definiert. Also gibt es inmitten streng geschützter Biotop-Inseln immer noch Flächen, auf denen gewirtschaftet wird, als gäbe es hier nichts zu schützen.

Die landwirtschaftlichen Flächen, die gegüllt wurden, liegen zwar im FFH-Gebiet Leipziger Auensystem (also auch im EU-Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und gleichnamigem Landschaftsschutzgebiet), die Wiesen sind jedoch kein FFH-Lebensraumtyp – der wäre eigentlich magere Flachlandmähwiese feuchter Ausprägung).

Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist – wie auch die Antwort des Wirtschaftsdezernats belegt – quasi freigestellt, wenn nicht FFH-Belange direkt verletzt werden. Und selbst das ist schwer nachweisbar – eben weil die FFH-Ziele schlicht nicht definiert sind.

Die Flächen, die jetzt so intensiv gedüngt wurden, könnten nach ihrer Lage wieder zu artenreichen Feuchtwiesen werden. Neben der Forstwirtschaft setzt sich wohl auch die Landwirtschaftslobby in der Elsteraue immer wieder durch.

Direkt angrenzend an diese Wiesen verläuft das sogenannte Hundewasser, ein ehemaliger Altarm der Elsteraue. Kurz nach der Jahrtausendwende war das Hundewasser – wie auch viele andere Gewässer in der ehemaligen Aue – noch ein Eldorado für Amphibien wie Rotbauchunke, Kammmolch und Moorfrosch. Heute ist von diesem faunistischen Reichtum fast nichts übrig geblieben. Die seltenen Amphibienarten sind mittlerweile alle verschwunden, ein paar Teichfrösche sollen sich wohl noch hören lassen. Stattdessen erzählt auch das Hundewasser von einer völligen Überdüngung, es trägt eine dichte Wasserlinsendecke und erfreut die Wanderer gern auch mit einem üblen Faulschlammgeruch.

„Grund hierfür ist wohl die intensive landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld, die zu einer Eutrophierung führt, die anspruchsvolleren Arten keine Chance mehr lässt“, benennt der NuKLA den wahrscheinlichsten Grund für diese Fehlentwicklung. „Und somit ist das Aufbringen von Gülle eigentlich – im wissenschaftlichen Sinne – auch verboten. Aber das Wort eigentlich ist natürlich in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Denn explizite Verbote gibt es ja nicht und die indirekten Zusammenhänge sind kaum oder gar nicht einforder- oder einklagbar. Und somit ist wieder alles beim alten, die dringend erforderlichen Schutzerfordernisse des Schutzgebietes – von eigentlich europäischem Interesse – werden wirkungsvoll unterlaufen, und dies systematisch!“

In der „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV)“ heißt es übrigens: „Die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist unter Berücksichtigung der Standortbedingungen auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen einerseits und der Nährstoffversorgung aus dem Boden und aus der Düngung andererseits auszurichten. Aufbringungszeitpunkt und -menge sind bei den in Satz 1 genannten Stoffen so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitgerecht in einer dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge zur Verfügung stehen und Einträge in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden werden.“

Und speziell zur drohenden Eutrophierung angrenzender Gewässer: „Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.“

Denn dann passiert genau das, was hier augenscheinlich schon seit Jahrzehnten passiert: Der flüssige Dünger fließt ins Hundewasser und verwandelt es in eine tote Pfütze.

Wahrscheinlich täten Leipzigs Ratsfraktionen gut daran, sich beim Thema Landwirtschaft nicht einfach abspeisen zu lassen.

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Hm. Man könnte statt von Fahr- und/oder Nachlässigkeit rein hypothetisch, nur so als Gedankenexperiment!, die Puzzelteile mal (anders) zusammenlegen: keine naturschutzfachlichen Einwendungen der Stadt Leipzig zum rein technischen Neubau des Nahleauslasswerkes, der die Burgaue auf weitere Jahrzehnte komplett vom Wasser abschneidet, keine Einwendungen im Planfeststellungsverfahren gegen die nun noch niedriger werdenden Bahnbrücken in der Nordwestaue, schon gar nicht eine Inanspruchnahme der Möglichkeit, gegen die (in vielerlei Hinsicht Fehl-) Entscheidung der Bahn für diese Art des Neubaus zu klagen (womit quasi dem eigenen Projekt Lebendige Luppe ein weiteres Eigentor geschossen wird), die permanente Weigerung, die vorhandenen Potentiale beim Projekt Lebendige Luppe auch nur annähernd auszuschöpfen, statt dessen offensichtlich “freiwillige Selbstbeschränkung” bezogen auf Wassermengen, Einbezug von Flächen (die wie der Pfingstanger im Eigentum der Stadt und damit für ein echtes Revitalisierungsprojekt leicht verfügbar wären) und beherzter Umgestaltung des durchgeregelten Gewässerknotens in Zusammenarbeit mit der (grundsätzlich willigen) LTV, die Weigerung der Stadt, das Elsterbecken zu renaturieren. Parallel dazu die Planung für 100 (!) Projekte an der unteren Weißen Elster für das WTNK, verbunden mit massiven Eingriffen an einem Flusstück, das (bis jetzt) aus Naturschutzgründen fast die komplette Bootssaison gesperrt ist, die unselige Diskussion um die Planungen am Waldstraßenviertel, die der Aue auch noch den letzten Rest Wasser wegnähmen. Soll das alles Zufall sein? Oder findet hier bereits ein heimlich gehegter Größenwahn städtischer Ausdehnung mit langfristig angelegter strategischer Vorbereitung seinen Widerhall?

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