Nicht nur bei Dölzig hat Sachsenforst in den vergangenen Tagen ungenehmigt alte, wertvolle Bäume im Schutzgebiet Auenwald gefällt, auch auf Leipziger Flur registrierte der NuKLA e. V. bei einer Begehung ungenehmigten Holzeinschlag und brachte ihn jetzt auch bei der Leipziger Umweltbehörde zur Anzeige. Betroffen ist der Revierort „Der Kanitzsch“ zwischen Lützschenaer Straße und Dammweg auf Leipziger Stadtgebiet, gleich hinter Gundorf.

Die forstliche Adresse lautet 363 und auch hier gelten die eigentlich strengen Schutzkategorien: LSG Leipziger Auwald, FFH-Gebiet Leipziger Auensystem und SPA-Gebiet Leipziger Auwald.

Und gefällt wurden auch in diesem Fall wieder wertvolle Habitatbäume, insbesondere Stieleiche sowie Esche. Wieder wird der Widerspruch deutlich zwischen den forstwirtschaftlichen Maßnahmen und dem Status als Landschaftsschutzgebiet.

„In Schutzgebieten gilt nach deutschem Naturschutzrecht die Forstwirtschaftsklausel. Zufolge dieser wird in Schutzgebieten die sogenannte ordnungsgemäße Forstwirtschaft von Bestimmungen resp. Einschränkungen des Naturschutzes nicht beschränkt“, stellt der NuKLA e.V. fest.

„Dennoch muss selbstverständlich eine Forstbehörde ihre Maßnahmen dem Schutzgegenstand anpassen, und kann nicht wirtschaften wie in jedem nicht naturgeschützten Bereich. Selbstverständlich muss, ungeachtet der Fortwirtschaftsklausel, die Forstwirtschaft dem Schutzziel eines Gebiets angepasst werden, denn andernfalls werden dem Schutzgebiet die Schutzobjekte entzogen. Dazu gibt es im Rahmen des ‚ordnungsgemäßen‘ geeignete Vorgehensweisen.“

Doch was der Verein jetzt bei der Arbeit von Sachsenforst sah, sei herkömmliche, intensive Forstwirtschaft.

Hier werden augenscheinlich die wertvollen Altbäume systematisch aus dem Wald geholt. Foto: NuKLA e.V.
Hier werden augenscheinlich die wertvollen Altbäume systematisch aus dem Wald geholt. Foto: NuKLA e.V.

„Das zeigt sich nicht nur an den mittlerweile seit Jahren erfolgenden Fällungen, der Anordnung der Flächen, sondern auch an der Art der Verjüngung der Bestände, dem Ausmaß der Auflichtung und aktuell in besonders drastischem Maße durch die Nichtbeachtung von Habitatbäumen. Alt- und Totholz besiedelnde Tier- und Pflanzenarten sind vorrangiger Schutzgegenstand des national und EU-weit bedeutenden Leipziger Auwaldes“, so der NuKLA.

„Die Maßnahmen können auch nicht mit dem Versuch gerechtfertigt werden, dass hier ein Mittelwald entstehen solle. Eben für dieses Ziel (das keineswegs pauschal für das Schutzgebiet richtig ist, sondern allenfalls auf kleinen Flächen zunächst auf seine Eignung als forstliche Schutzmaßnahmen zu überprüfen ist) werden Stieleichen und Eschen vornehmlich ab mittlerem bis höchstmöglichen Alter gebraucht. Um entsprechende naturnahe Altbestände entstehen zu lassen wird in einem Auenwald tatsächlich jede Stieleiche, Ulme und Esche benötigt.”

Und richtig sauer ist der Verein, weil Sachsenforst auch noch mittelalte Eichen ringelt, also künstlich altern lässt.

„Es besteht zu dieser künstlichen Maßnahme keine Notwendigkeit, denn der Auwald verfügt über eine gute Anzahl solcher Eichen, die Totholz am lebenden Stamm aufweisen, die eben deshalb als Habitatbäume zu schützen sind. Es gibt keinen Grund ihre Alterung durch Ringelung voranzutreiben.“

Beeindruckende Holzernte – und alles ohne Genehmigung. Foto: NuKLA e.V.

Und die Erholungswald-Funktion sei durch das rigide Fällen auch nicht mehr gegeben: „Die Schutzbestimmungen kommen den Bürgern so lange entgegen, als Ruhe in den Beständen und naturnahe Entfaltung aller geschützten Arten möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind Bürger bereit, das Wegegebot einzuhalten – sie wissen, hier gilt es Arten, ihre Lebensräume und auch die Böden zu schützen. Die forstlichen Maßnahmen des Sachsenforst hinterlassen den Auwald wie ein Schlachtfeld.

Selbst kleine Gruppen von Bürgern, die – entgegen der Schutzverordnung – vom Wege abweichen würden, könnten nicht im Ansatz zu vergleichbaren Schäden führen, wie es durch den Motorbetrieb erfolgt. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird durch diese Art Forstwirtschaft nicht gewährleistet.“

Und ganz ähnlich wie die Leipziger Stadtförster will Sachsenforst augenscheinlich erst mal die Altbestände ausdünnen, um Platz zu schaffen – für Neupflanzungen, die dann (wie in der Nonne zu besichtigen) als monotone Reihenpflanzung angelegt werden.

„Der bisherigen Schönheit der Altbestände geben diese phantasielosen Pflanzungen auf Jahrzehnte den Rest. Naturverjüngung wird erkennbar kein Augenmerk gewidmet. Wir sind in der Lage, auch die Versuche der Natur zu zeigen, die die Stieleiche natürlich verjüngen möchte.“

Die dicksten und ältesten Bäume werden systematisch gefällt. Foto: NuKLA e.V.
Die dicksten und ältesten Bäume werden systematisch gefällt. Foto: NuKLA e.V.

Das Fazit, das der NuKLA e.V. für diese Art Umgang mit der wertvollen Burgaue, an die der Kanitzsch angrenzt, zieht: „Sollte diese Art der Eingriffe im laufenden Winter fortdauern und sich dem Umfang entsprechend in den kommenden Jahren fortsetzen, wird das überregional bedeutende Schutzgebietssystem in seiner Habitatfunktion für deutschland- und europaweit gefährdete und seltene Tier- und Pflanzenarten massiv geschädigt werden. (…) Die Maßnahmen lassen nicht erkennen, dass man gewillt ist, den Auenboden zu schonen und Habitatbäume zu schützen. Ein Monitoring dieser Flächen auf Fledermäuse, Käfer und weitere Arten, die entsprechend der Schutzverordnung zu den besonderen Schutzgütern zählen, hätte zweifelsfrei ergeben, dass die in der Fotodokumentation gezeigten Bäume von einem forstlichen Eingriff auszunehmen wären.“

Und dazu kommt, dass nach wie vor das Verfahren der Grünen Liga zum Leipziger Forstwirtschaftsplan vor dem Verwaltungsgericht Leipzig läuft. So lange darf im Auenwald nicht forstwirtschaftlich gearbeitet werden. Und so lange ist die Frage auch noch nicht geklärt, ob die Leipziger Forstwirtschaftspläne überhaupt mit den Naturschutzgesetzen vereinbar sind.

Das Moratorium für den Leipziger Auenwald gilt bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung

Das Moratorium für den Leipziger Auenwald gilt bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung

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