Vehement wehren sich die Rückmarsdorfer gegen das Ansinnen der Günter Papenburg AG, direkt vor ihrer Haustür auf 52 Hektar eine Kiesgrube zu eröffnen und 16 Jahre lang Kies abzubauen. Und ihre Befürchtung bestätigt sich nun: Die Stadt Leipzig würde dem Kiesabbau unter einigen Auflagen zustimmen. Wenn denn der Stadtrat am 23. Januar der Stellungnahme der Verwaltung so zustimmt.
Und damit geht Leipzig weit über die Regionalplanung hinaus, die hier kein Kiesabbaugebiet vorsieht, sondern eigentlich landwirtschaftliche Fläche erhalten will.
Aber augenscheinlich ist das bisherige Kiesabbaufeld der Papenburg AG in Schönau II ausgekiest. Schon 2018 sei es erschöpft, schreibt das Baudezernat in seiner Stellungnahme. Nun soll eine Brücke über die Bahnlinie Leipzig-Großkorbetha gebaut werden. „Über die Brücke wird der abgebaute Kies zum Betriebsstandort transportiert und von dort (ggf. weiterverarbeitet) über die vorhandene Verkehrserschließung abtransportiert.“
Und während die Bürger vor Ort beharrlich darum kämpfen, dass die Felder erhalten bleiben, zeigt sich Leipzigs Verwaltung geneigt, eher den Wirtschaftsinteressen entgegenzukommen.
„Die Stadt Leipzig kann unter bestimmten Voraussetzungen einer Kiesgewinnung am Standort Rückmarsdorf zustimmen“, heißt es in der Stellungnahme. „Damit soll einerseits das Baustoffzentrum am Standort Schönau (…) bzw. die zugehörigen Arbeitsplätze erhalten werden und andererseits für die wachsende Stadt eine ortsnahe Versorgung mit Baustoffen gewährleistet werden. Die Stadt hat daher auch gegenüber dem Unternehmen ihre Bereitschaft erklärt, in Verhandlungen zum Verkauf von Grundstücken einzutreten.“
Was schon ein starkes Stück ist: Das Thema war noch nicht mal im Stadtrat – aber schon hat die Stadt sich dem Unternehmen gegenüber bereitwillig gezeigt, über den Verkauf zu verhandeln. Das dürfte zumindest in einigen Ratsfraktion für ein sehr zitroniges Gefühl sorgen.
„Zugleich ist die Stadt darauf bedacht, die Beeinträchtigungen der durch den Kiessandtagebau betroffenen Wohngebiete zu minimieren“, schränkt das Baudezernat seine Haltung dann doch ein. „Die Stadt Leipzig hat aus fachlicher Sicht Bedenken gegen den geplanten Kiessandtagebau. In der beantragten Form ist der Kiessandtagebau aus Sicht der Stadt nur mit Auflagen raumverträglich. Die Bedenken resultieren aus den durch den Abbaubetrieb zu erwartenden Staub- und Lärmemissionen sowie dem erheblichen Eingriff in landwirtschaftliche Nutzflächen. Neben diesen Bedenken hat die Stadt zahlreiche Hinweise zu den vorgelegten Unterlagen.“
Ja, was denn nun? Man sieht den Verlust wertvoller Ackerflächen, die auf Generationen hin nicht wieder ersetzt werden können, und sieht auch die von den Bürgern kritisierte Lärm- und Staubbelastung als Problem, sieht darin aber keinen Grund, das Vorhaben abzulehnen?
Stattdessen formuliert die Stadtverwaltung ein paar Auflagen, die so schwammig formuliert sind, dass man sich fragt: Ist der Hunger nach Kies auch im Baudezernat so groß, dass man keine Probleme sieht, sämtliche Bedenken über Bord zu werfen?
Nur zum Thema Acker, zu dem die Stellungnahme eigentlich sehr deutlich wird: „Durch die geplante Erweiterung des Kiesabbaugebietes werden fruchtbare Ackerböden in einem Flächenumfang von 52 ha (davon ca. 46 ha Abbaufläche) dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung in einem Zeitraum von 2019-2033 entzogen. Der Flächenentzug ist in der Regel nicht ausgleichbar und wird die Betriebs- und Wirtschaftsstruktur der betroffenen Landwirtschaftsunternehmen beeinträchtigen sowie zu Einkommensverlusten führen.
Das Rekultivierungskonzept (…) sieht nur auf einem Drittel der beanspruchten Fläche die Wi(e)derherstellung von Ackerland vor. Dieser Anteil wird aus agrarstruktureller Sicht als zu gering eingeschätzt. Da grundsätzlich der Wiedernutzbarmachung als Landwirtschaftsfläche gegenüber einer anderen Nutzung der Vorrang zu geben ist, ist der geplante Anteil an Ackerland zu erhöhen.
Bei den durch Wiederherstellung nutzbar gemachten Ackerflächen muss davon ausgegangen werden, dass die vor Durchführung des Rohstoffabbaus vorhandenen Bodenwertzahlen bzw. die entsprechenden Erträge nicht wieder erreicht werden.“
Und dabei bleibt es nicht: Augenscheinlich wurde der Wert des Bodens im Gutachten künstlich heruntergesetzt, was auch Leipzigs Verwaltung so nicht nachvollziehen kann: „Ob die Punktevergabe bei der Eingriffsbilanzierung nach §§ 8 ff. SächsNatSchG den hohen Stellenwert bodenschutzrechtlicher Belange berücksichtigt, kann nicht nachvollzogen werden.“
Die Auflagen, die sich die Stadtverwaltung vorstellen kann:
– einen angemessenen Abstand zu den angrenzenden Wohnsiedlungen und entsprechende Maßnahmen gegen Lärm und Staub,
– keine Zufahrt zum Betriebsgelände bzw. Kiessandtagebau über die Straße „Zum Bahnhof“
– eine stärkere Beachtung der Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Erhöhung des Anteils von Ackerland bei der Rekultivierung und
– die Beachtung von Belangen des Naturschutzes.
Andererseits hat es die Stadt Leipzig selbst in der Hand, hier ein Stoppschild zu setzen. Denn ein Großteil der Flächen gehört der Stadt.
„Die Stadt geht davon aus, dass das Planfeststellungsverfahren für den Kiesabbau nur eingeleitet wird, wenn die Kaufverträge zwischen der Papenburg AG und der Stadt zustande kommen“, kann man lesen. „Mit den Verträgen wird eine Standortvereinbarung verhandelt, die unabhängig vom Planfeststellungsverfahren wesentliche Aspekte des Kiesabbaus regelt.
In der Standortvereinbarung sollen die Ergebnisse (Maßgaben) des ROV Berücksichtigung finden und darüber hinausgehende Aspekte im Sinne der Interessen der Stadt Leipzig geregelt werden (z. B. Errichtung von Immissionsschutzwällen, Nachweis und Kontrollsystem für standortfremde Materialien, keine Einbringung von Fremdmaterialien im Grundwasserbereich, Schutzvorkehrungen für die Wohnbevölkerung an der Kiesaufbereitungsanlage, Rückbau der Kiesaufbereitungs- und der Baustoffrecyclinganlage nach Abschluss des Kiesabbaus, landschaftsplanerisches Gesamtkonzept für die Wiedernutzbarmachung).
Die Kaufverträge und die Standortvereinbarung werden Gegenstand einer separaten Vorlage des Dezernates Wirtschaft und Arbeit, wenn das Raumordnungsverfahren zu einem positiven Ergebnis kommt.“
Aber auch die vorgebrachten Bedenken der Öffentlichkeit nimmt man auf: „Im Zusammenhang mit dem ROV gingen der Stadt mehrere Schreiben aus der Bürgerschaft, von Kleingartenvereinen und dem Ortschaftsrat Rückmarsdorf zu. Alle richten sich gegen den Kiesabbau und äußern insbesondere hinsichtlich der damit verbundenen Lärm- und Staubimmissionen, der Betriebszeiten, aber auch bezüglich der Verfüllung mit bergbaufremden Füllmaterialien und der Veränderung des Grundwasserstandes Bedenken.
Die Verwaltung hat die Bedenken und Hinweise geprüft und ist in der Stellungnahme zum ROV intensiv auf den Schutz vor Staub- und Lärmemissionen eingegangen. Hinsichtlich des Grundwasserstandes bestehen keine Bedenken. Die zulässigen Verfüllmaterialien sind nicht Gegenstand des ROV, sie werden im Planfeststellungsverfahren bzw. in der Standortvereinbarung geregelt.
Alle Schreiben wurden zuständigkeitshalber an die Landesdirektion Sachsen weitergeleitet.“
Aber selbst beim Thema Naturschutz wird deutlich, dass die Stadt hier eigentlich „Nein“ sagen müsste. Denn nicht einmal die abverlangten Informationen zur wertvollen Gehölzinsel im Gebiet wurden nach zwei Jahren nachgereicht. Und die Bedenken sind hier sehr deutlich: „Obwohl die Stadt im Scoping-Termin am 19.09.2016 und bei der Überprüfung der Unterlagen (Schreiben vom 12.4.2018) darauf hingewiesen hat, fehlt in den Unterlagen weiterhin die gemäß §21 Abs. 1 Nr. 2 Sächs NatSchG gesetzlich geschützte höhlenreiche Altholzinsel (Nr. 75005.I). (..) Das Biotop wird durch den geplanten Kiesabbau zerstört. Die naturschutzfachliche Bedeutung dieser Struktur, insbesondere auf Grund der tot- und altholzreichen Obstbäume, wird in den Unterlagen nicht entsprechend gewürdigt.“
Augenscheinlich hat die Stadt nur sehr oberflächliche Unterlagen vorgelegt bekommen, die gerade die Aspekte Landwirtschaft, Wasserhaushalt und Naturschutz geradezu fahrlässig behandeln.
Das geht mit den Plänen zur Rekultivierung nach 2033 weiter: „Der Landschaftspflegerische Begleitplan einschließlich Rekultivierungsplan (Anlage 5 mit Plananhang 2) sind im weiteren Verfahren zu qualifizieren. Der Rekultivierungsplan stellt sehr plakativ die angestrebte Folgenutzung dar. Der LBP gibt dazu im Kap. 5 Erläuterungen wie die einzelnen Flächentypen hergestellt werden können. Allerdings fehlt eine nachvollziehbare Darstellung welche Ziele mit der Planung verfolgt werden und wie mögliche Konflikte zwischen Naturschutz und Erholung (z. B. bei Nutzung des Landschaftssees) bewältigt werden sollen.“
Da kann man gespannt sein, ob der Stadtrat so einer Stellungnahme zustimmen wird. Behandelt werden muss sie am 23. Januar, denn Abgabefrist ist bis zum 31. Januar.
Kiesabbaubetrieb will die Raumordnungsziele vor Rückmarsdorf gern aufheben lassen
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