Die Leipziger Verwaltung hat ja mittlerweile ihre Stellungnahme zum geplanten Kiesabbau bei Rückmarsdorf vorgelegt und einige Bedingungen gestellt, unter denen sie bereit wäre, ihre Grundstücke dort zu verkaufen und einen Kiesabbau in den nächsten 16 Jahren zu dulden. Aber sie ging dabei nicht weit genug, finden SPD, Linke und Grüne im Leipziger Stadtrat. Denn eine klare Kante muss Leipzig schon deshalb ziehen, weil genau das in der Regionalplanung Westsachsens schon so festgeschrieben ist.
Denn dort haben sich die Gemeinden und Kreise in Westsachsen darauf geeinigt, dass zwischen einem Abbaugebiet und der nächsten Wohnbebaung 300 Meter Abstand sein müssen. Zwingend. Drunter lassen sich weder Lärm- noch Staubemissionen in den Griff bekommen. Die Wohnsituation wird unzumutbar verschlechtert. Und das gilt eben auch für Kiesabbau.
Und auch der Ortschaftsrat Rückmarsdorf hat die Vorlage der Verwaltung studiert und kommt genau zum selben Ergebnis: Ohne zwingenden Grund verzichtet Leipzig auf diese eigentlich für Westsachsen gültige Abstandswahrung.
Und so schreibt der Ortschaftsrat Rückmarsdorf jetzt in seinem Änderungsantrag zur Vorlage: „Der Ortschaftsrat hat die Beschlussvorlage intensiv geprüft und besprochen. Diese findet grundsätzlich unser Einverständnis. Besonders positiv hervorheben möchten wir, dass die Stadt Leipzig im Grundsatz unsere Bedenken gegen den geplanten Kiesabbau teilt und auch wie wir die Meinung vertritt, dass im Rahmen des Antrags der Günther Papenburg AG – gerade bei den Abstandsflächen – das Schutzgut Mensch zu wenig Beachtung fand.
Wie bereits erwähnt, ist auch die Stadt Leipzig nach Durchsicht und Prüfung der Antragsunterlagen der Auffassung, dass der geplante Kiessandtagebau, jedenfalls in der beantragten Form, raumunverträglich ist. Um ein Mindestmaß an Schutz für die Bürger von Leipzig-Rückmarsdorf zu gewährleisten (Stichwort: Schutzgut Mensch), muss sich der geplante Abbau zwingend an die Abstandsgrenzen halten, die der gültige Regionalplan Westsachsen vorsieht. Danach soll ein Mindestabstand von 300 m zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden. Diese 300 m sollten daher auch deutlich im Rahmen des Auflagenkatalogs gefordert werden.“
Und genau so sehen es die Ratsfraktionen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Sie wünschen sich, dass die Stellungnahme der Stadt die Abstandswahrung deutlich formuliert.
„Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren ‚Kiessandtagebau Rückmarsdorf‘“, schreiben die drei Fraktionen. „Dabei setzt sich die Stadt aus Vorsorge für die Lebensbedingungen der Menschen in Rückmarsdorf dafür ein, dass ein größerer Abstand zum Siedlungsgebiet (mindestens 300 m) als vom Vorhabenträger beantragt, eingehalten wird.1 Die betreffenden kommunalen Flurstücke sollen als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten bleiben. Die Stadt Leipzig hat aus fachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen den geplanten Kiessandtagebau. In der beantragten Form ist der Kiessandtagebau aus Sicht der Stadt nur mit Auflagen raumverträglich.“
In der Begründung werden sie dann noch deutlicher, was die Versuche des Kiesbergbaubetreibers betrifft, hier gleich mehrere Schutztatbestände einfach aushebeln zu wollen: „In ihrer Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren und zum Zielabweichungsverfahren weist die Stadt Leipzig darauf hin, dass der Vorhabenträger einen größeren Abstand zum Siedlungsgebiet einhalten soll.“
Der Regionalplan Westsachsen formuliert als Ziel Z 7.3 Siedlungsabstand: „Die Rohstoffgewinnung soll so erfolgen, dass in der Regel ein Abstand von 300 m zu Siedlungen vom Abbau freigehalten wird.“
Auch in der Begründung von Ziel Z 3 wird gefordert, dass zur „Vermeidung von Immissionsbelastungen und Beeinträchtigungen des Wohnumfelds … ein Mindestabstand von 300 m zwischen Wohnbebauung und Abbau einzuhalten“ ist.
„Dennoch will der Vorhabenträger diese Auflagen nicht einhalten. Nach seiner Lesart ist eine Unterschreitung des 300-Meter-Abstandes zulässig“, kritisieren die drei Ratsfraktionen. „Nach den Plänen ist der geringste Abstand der Außengrenze des Vorhabens zu Wohngebäuden zwischen ca. 20 m und 80 m. Der geringste Abstand der Außengrenze des Abbaugebietes zu Wohngebäuden beträgt 40 m bzw. 120 m.“
Damit widerspricht der Antrag des Bergbaubetreibers eindeutig dem Regionalplan und die Stadt Leipzig wäre im Interesse ihrer Bürger schlecht beraten, wenn sie dem zustimmen würde.
Es gibt 2 Kommentare
Was die Stadt Leipzig auch bedenken sollte..
In der ausgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung stand auch, dass der landwirtschaftlich genutzte Mutterboden wohl mit agrarwirtschaftlich bedingten Chemikalien belastetet wäre..
Also wenn der Mutterboden zwischengelagert wird, um ihn später zur ‘Renaturierung’ einzusetzen, könnten da noch mal Kosten auf die Stadt zu kommen..
(Leider hab’ ich mir die entsprechende PDF nicht gespeichert und jetzt ist sie im Internet wirklich weg..
Das ganze war irgendwie sehr ‘schlampig’ geschrieben, war mein Eindruck..
Von einem Staat Leipzig war z.B. die Rede)
Eine klare Kante eines spezialdemokratischen Oberbürgermeisters Jung und eines linken “Umwelt”bürgermeisters Rosenthal gegen wirtschaftliche Interessen und für die Bürger (und Umwelt und Natur)?! Wer denkt sich denn so etwas aus?