„Zukunft der ehemaligen Theaterspielstätte Skala gesichert“ ließ der Grundstückverkehrsausschuss des Leipziger Stadtrates im November 2017 vermelden. Pustekuchen war’s. Der auserkorene Käufer sprang ab. Der Plan der Stadt, das Haus in der Gottschedstraße 16 möglichst teuer zu verkaufen, war geplatzt. Was nun? Das wollten die Stadträte Werner Kujat (Linke), Axel Dyck (SPD) und Dr. Gesine Märtens (Grüne) im August wissen. Und beantragten auch gleich eine Lösung.
Aber die finden die beiden Dezernate Wirtschaft und Arbeit sowie Kultur nicht so toll. Der Stadtrat insistiert ja nun schon des längeren darauf, dass die Stadt gerade den Kulturschaffenden in Leipzig neue Möglichkeiten eröffnet, städtische Immobilien auch in Erbbaupacht zu übernehmen. Aber irgendwer in der Verwaltung findet das nicht so toll oder es klappt einfach nicht.
Aber es ist praktisch der einzige Weg, in dem Leipziger Kulturvereine überhaupt in die dauerhafte Nutzung städtischer Immobilen kommen können. Mit den Geboten reicher Fonds und Investoren können sie nicht mithalten. Woher auch? Sie besitzen keine reichen Mäzene. Und mit Kultur wird man nicht reich.
Es sei denn, man hat ein kluges Einnahmemodell, wie es vormals die Cinémathèque Leipzig für ihr Projekt Filmkunsthaus in der Gottschedstraße 16 vorgelegt hat: Man hätte im Erdgeschoss wieder eine attraktive Gastronomie etabliert und einen Teil des Hauses auch vermietet. Erst wenn man zur Kultur auch noch gastronomische Einnahmen bekommt, trägt sich ein Projekt. Dann kann man auch die Erbpacht bezahlen. Halt in kleinen Jahresscheiben und nicht in einem dicken Geldbatzen, wie es reiche Investoren können.
Aber obwohl der Stadtrat genau solche Modelle favorisiert und die drei Stadträte genau das jetzt auch für eine künftige Nutzung des Jazzclub e.V. in der Gottschedstraße 16 beantragt haben, finden das die beiden betroffenen Dezernate nicht gut und legen als Alternativvorschlag dazu vor, der Jazzclub könne sich ja einmieten ins Haus.
Man will sich nicht von der Verkaufsidee verabschieden: „Die Liegenschaft Gottschedstraße 16 wird mit der Bindung an diesen Mietvertrag sowie unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF-002) zur dauerhaften kulturellen Nutzung erneut zwecks Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) ausgeschrieben.“
Dabei hatten die drei Stadträte extra die Aufhebung des Beschlusses zum Verkauf beantragt. Eben weil der so laut in die Welt posaunte Verkauf geplatzt ist.
Was die Stadt nun noch einmal bestätigt: „Der Grundstücksverkehrsausschuss hat am 13.11.2017 den Verkauf des Grundstücks Gottschedstraße 16 (Drucksache VI-DS-04493) beschlossen. Dieser Beschluss hatte für die Verwaltung Bindungswirkung und war durch Abschluss eines Kaufvertrages umzusetzen.
Am 28.02.2018 wurde der Kaufvertrag zur Gottschedstraße 16 seitens der Stadt Leipzig beurkundet. Der Käufer war persönlich zu diesem Termin nicht anwesend, sodass er vollmachtslos vertreten wurde. Der Käufer hat die Frist (15.10.2018) zur Genehmigung des Vertrages verstreichen lassen. Der Kaufvertrag ist somit endgültig nicht zustande gekommen.“
Warum die Verwaltung nun trotzdem auf Verkauf bzw. Erbbaupacht beharrt, erschließt sich nicht wirklich. Denn: „Das Grundstück wurde im Rahmen der Ausschreibung sowohl zum Verkauf als auch zum Erbbaurecht angeboten. Es gingen keine Angebote zum Erbbaurecht ein.“
Und den Jazzclub in die Erbbaupacht nehmen?
Die drei Stadträte hatten es so beantragt. Aber die Stadt sieht dafür keine Grundlage: „Die Nutzungsvorstellungen des Jazzclub Leipzig e.V. beschränken sich bisher nur auf das Erdgeschoss (Spielstätte in Eigenmiete, Gastronomie in Untermiete an einen Dritten), auf Büroräume in der 1. Etage des Hinterhauses und ggf. eine dortige Künstlerwohnung.“
Logische Folge: „Zur Umsetzung eines Erbbaurechtsvertrages müsste zunächst mit dem Jazzclub Leipzig e. V. geklärt werden, ob dieser überhaupt willens und wirtschaftlich in der Lage ist, das gesamte oder Teile des Gebäudes im Erbbaurecht zu übernehmen, denkmalgerecht zu sanieren und zu betreiben.
In seiner Interessenbekundung und Konzept für die Skala vom 08.02.2018 an das Dezernat Wirtschaft und Arbeit wies der Jazzclub bereits darauf hin – trotz erhoffter Einnahmen durch die Spielstätte und die Gastronomie – auf die Unterstützung durch Sponsoren und öffentliche Förderungen angewiesen zu sein. Überdies würde die direkte Vergabe eines Erbbaurechts an den Jazzclub Leipzig e.V. ohne erneute Ausschreibung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.“
Also alles von vorn. Mit einem Mietvertrag für den Jazzclub und der Hoffnung, dass ein Käufer dann auch Geld zum Sanieren mitbringt und mit dem Haus insgesamt etwas anzufangen weiß. Zumindest die Cinémathèque Leipzig hatte in ihrem Vorschlag, aus der Gottschedstraße 16 ein Filmkunsthaus zu machen, auch eine Idee für die oberen Geschosse: Hier sollten preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten für Künstler geschaffen werden, die in Leipzig gastieren. Denn Hotelbuchungen schlagen stets schwer ins Budget der Leipziger Kulturhäuser und Festivals.
Muss sich nur jemand finden, der sich für so eine Ergänzung auch erwärmen kann.
Zumindest bei einem stimmt die Stadt zu: „Mit dem Alternativvorschlag soll die kulturelle Nutzung der Liegenschaft durch den Jazzclub Leipzig e.V. gesichert werden.“
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