Was wird nun eigentlich aus dem alten Gutsgelände in Kleinzschocher? Was wird aus dem letzten erhaltenen Originalgebäude aus dem einstigen Schloss-Ensemble? Das wollten einige Aktivisten aus Kleinzschocher in der Ratsversammlung am 22. August schon wissen. Doch nicht nur sie waren mit den lapidaren Antworten der Stadtverwaltung nicht zufrieden. Auch acht Mitglieder aus drei Stadtratsfraktionen wurden durch die Antworten erst recht zum Fragen animiert.

Denn klar war erst einmal nur, dass die stadteigene Wohnungsgesellschaft LWB zwar Pläne für das ideal gelegene Grundstück dicht an der Taborkirche hat, dass das noch stehende Schösserhaus direkt am Kantatenweg aber nicht für alternative soziale Nutzungen zur Verfügung stehen soll. Der Kantatenweg heißt ja so, weil er an die „Bauernkantate“ von Johann Sebastian Bach erinnert, die auf dem Rittergut Kleinzschocher einst uraufgeführt wurde.

An der Toreinfahrt erzählt eine Tafel die Geschichte, für die man aber viel Phantasie braucht, denn dahinter sieht man ja kein Rittergut mehr, kleine gackernden Hühner und schnatternden Gänse, sondern nur üppiges Grün auf Brachland.

Und ein Stück davon soll ölverseucht sein, war die Auskunft. Das bremse erst einmal alle Baupläne, hieß es.

„Gibt es zwischen LWB und dem Amt für Umweltschutz (Abt. Abfall-/Bodenschutz-/ Naturschutzrecht) gegensätzliche Auffassungen zu den Auswirkungen der grundwassernahen Bodenkontaminationen? Wenn ja, welche und warum?“, fragten deshalb die Stadträtinnen und Stadträte aus den Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen.

„Nein“, antwortet nun die Baubürgermeisterin, die auch dem Aufsichtsrat der LWB vorsitzt, „es gibt keine gegensätzlichen Auffassungen zwischen der LWB und dem Amt für Umweltschutz.“

Zuständige Abfall- und Bodenschutzbehörde sei in diesem Fall sowieso nicht die Stadt Leipzig selbst, sondern aufgrund der 100-prozentigen Beteiligung der Stadt Leipzig an der LWB die Landesdirektion Sachsen.

Aber wie sieht es denn nun mit dem bislang bekannten Zustand der 19 Teilflurstücke auf dem Gut hinsichtlich der Bodenkontaminationen konkret aus und welche konkreten Maßnahmen seien für eine entsprechende Sanierung erforderlich, wollten die acht Anfragenden wissen – und zwar möglichst für jedes Flurstück genau.

Daran arbeite man, teilt die Baubürgermeisterin mit: „Die LWB hat der Landesdirektion im März 2018 ein Konzept für weiterführende Maßnahmen (ergänzende Detailuntersuchungen) der Altlastensondierung übergeben, das von der Landesdirektion als geeignet zum Auffinden und Eingrenzen der noch vorhandenen Restbelastungen im Bereich der teilsanierten Fläche der ehemaligen mobilen Tankstelle bestätigt wurde. Die nun durchzuführenden erweiterten Detailuntersuchungen haben zum Ziel, über weitergehende Sanierungs- oder Monitoringmaßnahmen entscheiden zu können.“

Was ja im Klartext heißt: Es wird noch einige Zeit ins Land gehen, bis man genau weiß, welche Teilflächen des Grundstücks wie stark verseucht sind und welcher Sanierungsaufwand dann notwendig wird. Und das bremst jetzt natürlich alle Pläne aus.

Logische Frage der Stadträtinnen und Stadträte: „Wie kommt es dazu, dass künftige Maßnahmen der Bodensanierung auf nur einem Teil der 19 Teilflurstücke die Entwicklung des gesamten Geländes verzögern?“

„Die Entwicklung des – nicht übermäßig großen – Areals kann nur ganzheitlich erfolgen“, teilt die Baubürgermeisterin mit. „Eine Herauslösung einzelner der vielen sehr kleinen Flurstücke ist weder städteplanerisch noch bautechnologisch tragfähig.“

Die Tafel mit der Geschichte der Bauernkantate am Torweg neben dem Schösserhaus. Foto: Ralf Julke
Die Tafel mit der Geschichte der Bauernkantate am Torweg neben dem Schösserhaus. Foto: Ralf Julke

Aber wenn das alles so lange dauert: Kann man da das Schösserhaus, das ja nun gleich neben der Toreinfahrt steht, nicht einfach herauslösen und gleich für eine soziokulturelle Nutzung sanieren?

Das geht nicht, teilt die Baubürgermeisterin mit: „Die Entwicklung des Schösserhauses ist eng an die Entwicklung des Gesamtareals gebunden, da die gesamte Erschließung des Areals direkt an das Schösserhaus anschließt. Insofern ist das Schösserhaus integraler Bestandteil des in Planung befindlichen Gesamtkonzeptes und soll – eine Änderung des Bebauungsplanes vorausgesetzt – im Zuge der Gesamtentwicklung einer Nutzung zugeführt werden.“

Und dann gibt es ja noch ein kleines Problem, ganz bürokratischer Art: „Die Nutzung des ältesten noch bestehenden Gebäudes in Kleinzschocher als sozialkulturelles Zentrum stellt eine wesentliche Nutzungsänderung im Sinne der Sächsischen Bauordnung dar und ist daher auch nicht mit einer Ausnahmegenehmigung zu regeln. Das Areal Kantatenweg 31 einschließlich des Schösserhauses wird von der LWB als betriebsnotwendiges Vermögen geführt, da auf dem Areal Mietwohnungen geschaffen werden sollen. Eine Veräußerung oder sonstige dauerhafte Herausgabe des Areals oder von Teilen davon ist daher nicht vorgesehen.“

Das Torweg zum ehemaligen Rittergut Kleinzschocher. Foto: Ralf Julke
Der Torweg zum ehemaligen Rittergut Kleinzschocher. Foto: Ralf Julke

Heißt also – anders als von der Initiative Kantatenweg 31 gewünscht – keine Herauslösung des Schösserhauses, sondern nur eine gesamte Planung für dasGelände – wohl mit soziakultureller Nutzung, wie die Baubürgermeisterin im August erklärte.

Wird die interessierte Öffentlichkeit, wie z. B. die Initiative Kantatenweg 31 sowie Stadträtinnen und Stadträte, dann wenigstens in den weiteren Planungsprozess für das quartiersprägende und geschichtsträchtige Grundstück einbezogen, wollten die acht Stadträte noch wissen.

Die Antwort war entsprechend kurz: „Stadtrat und Öffentlichkeit werden über das mit der Änderung des B-Planes verbundene Verfahren einbezogen.“

Ob das den anfragenden Fraktionen genügt?

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