In stillen Stunden im Tagesrandbereich, wenn nicht so viele Leipziger unterwegs sind in den Clara-Zetkin-Park und auch nicht so viele Kraftfahrer durch den Kreisel an der Tauchnitzstraße fahren, ist das alles eher kein Problem. Man hat die Übersicht. Jeder kann auf jeden achtgeben. Aber sowie es mehr Verkehr gibt, können die Übergänge am Herzliya-Platz sehr unangenehm werden. Da gehören Zebrastreifen hin, hatten die Grünen im Mai schon beantragt.
Ihr Beschlussvorschlag war ganz einfach: „Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, umgehend alle Fußgängerüberwege an den Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs Herzliya-Platz mit Zebrastreifen auszustatten.“
Und er beruhte auf einer Petition von 2014, als der Kreisel an der Karl-Tauchnitz-Straße gerade umgebaut wurde und auch noch nicht Herzliya-Platz hieß. Mit dem Umbau versprach die Verwaltung deutlich mehr Sicherheit auch für die vielen Menschen, die zu Fuß oder mit Rad, Rolli oder Kinderwagen in den Park wollten. Aber das Versprechen konnte so nicht eingelöst werden, auch weil der Kreisel mitten auf dem sogenannten Tangentenviereck liegt und viele Lkw hier umgeleitet werden. Da wird schnell gefahren – auch in der Annahme, in den Ein- und Ausfahrten des Kreisels gäbe es natürlich freie Fahrt.
„Im Juni 2014 wurde eine Sammelpetition mehrerer Interessenverbände zur Einrichtung von Zebrastreifen an den Zu-/Ausfahrten des Kreisverkehrs am später so benannten Herzliya-Platz vom Stadtrat abgelehnt. Entscheidungsprägend für die Ablehnung war seinerzeit die Begründung der Stadtverwaltung, weder die Belegungszahlen der Straßen machten eine Regelung notwendig noch liege hier ein begründeter Ausnahmefall zur Einrichtung eines Zebrastreifens vor“, formulieren die Grünen.
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss diese damalige Ablehnung in Erfahrung der vergangenen vier Jahre seit Neubau des Kreisverkehrs anzweifeln. Regelmäßig machen Fußgänger und Radfahrende die Erfahrung, dass eine Querung der Fußgängerüberwege durch die hohe Straßenverkehrsbelegung erschwert wird.“
Nach Paragraf 9 Absatz 3 StVO müsse ein Kraftfahrer, der einen Kreisverkehr verlässt, beachten: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen – Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren. Laut StVO §§ 3 und 8 müssen sich die Fahrzeuge den Zufahrten auch so nähern, dass jederzeit der querende Fußgängerverkehr sicher die Querungsinseln erreichen kann. Bei den Ausfahrten in einen abbiegenden Fahrbahnast ist auf querende Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen (§ 9 StVO)“.
Und das alles war auch so im Verwaltungsstandpunkt zur Petition 123/13 „Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Karl-Tauchnitz-Straße“ zu lesen.
„Dem überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmenden scheint diese auch 2014 von der Verwaltung zitierte Regelung der StVO nicht bekannt zu sein“, kritisieren die Grünen. „Wer zu Fuß unterwegs ist, wird in der Praxis zwangsläufig dem Fahrzeugverkehr Vorrang einräumen. Damit hätten Fußgänger kaum Chancen, jemals die Fahrbahn zu überqueren, wenn es weder Zebrastreifen noch eine Fußgängerampel gibt.“
Wenn aber die hohe Verkehrsbelegung dazu führt, dass Fußgänger kaum noch über die Straße kommen, sollte doch zwingend über eine Optimierung der Querungsbedingungen nachgedacht werden, meinte die Grünen-Fraktion.
Aber so schnell geht das nicht in der Leipziger Straßenbehörde. Da wünscht man sich, aus diesem klaren Antrag erst einmal einen Prüfantrag zu machen: „Die Verwaltung wird beauftragt, an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs Herzliya-Platz bis Ende des III. Quartals die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu prüfen.“
Was aber vor allem daran liegt, dass der Stadtrat keine straßenrechtlichen Verordnungen beschließen kann.
„Der Beschluss kann nur in Form eines Prüfauftrages gefasst werden. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Anordnung von Verkehrszeichen auf Grundlage der bundeseinheitlich geltenden Straßenverkehrs-Ordnung erfolgt. Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die StVO kein Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen Stadtratsbeschluss ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt“, betont das Baudezernat.
Aber im Kern akzeptiert man das Anliegen der Grünen jetzt. Denn: Es ist schon zu viel passiert.
„Die Anlage von Fußgängerüberwegen wird unter Beachtung der aktuellen verkehrlichen Aspekte neu geprüft. Die Anlage von Fußgängerüberwegen erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Prüfung erfolgt deshalb im Rahmen eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahrens auch unter Einbeziehung der Polizei“, betont das Dezernat.
Und stellt dann fest: „Des Weiteren ist im konkreten Fall auch die Verkehrsunfallkommission der Stadt Leipzig einzubeziehen. Neue Unfalluntersuchungen ergaben, dass es zwischen dem aus der Edvard-Grieg-Allee in den Kreisverkehr einfahrenden Kfz-Verkehr und den auf der Kreisfahrbahn fahrenden Radfahrern gehäuft zu Unfällen kommt.“
Was natürlich die Frage aufwirft: Wie sicher sind eigentlich Radfahrer in diesem Kreisverkehr, wenn sie ja von den Kraftfahrern erst gesehen werden, wenn die die Fußgängerüberwege hinter sich gelassen haben und nun meinen, sich schnell in den Kreisverkehr einfädeln zu können?
Grüne berantragen Fußgängerüberwege an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs am Herzliya-Platz
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