Seit รผber 15 Jahren liegt das Gelรคnde der einstigen Landmaschinenfabrik Rudolf Sack nรถrdlich der Karl-Heine-Straรe brach. Das Gelรคnde wurde mit einem Projekt der Schaubรผhne Lindenfels zur Jahrtausendwende berรผhmt, als hier zwei Jahre lang mitten in der Stadt Getreide angebaut wurde. Der Projektname โJahrtausendfeldโ blieb haften und in den Folgejahren trรคumte die Stadt hier davon, mehrere Schulen zu bauen. Doch nichts passierte. Und als junge Leute meinten, hier Volleyball spielen zu kรถnnen, reagierte der Besitzer mit einer Anzeige.
Besitzer ist die Rubin 45 GmbH, eine Tochter der Stadtbau AG, die auch mit der Aussitz-Politik am Bayerischen Bahnhof schon fรผr รrger und Unmut gesorgt hat, weil sie auch dort wichtige Schul- und Kita-Bau-Projekte verhindert hat.
Am 14. Juni um 14 Uhr findet nun vor dem Amtsgericht Leipzig eine Verhandlung in einer Strafsache statt, in der dem Angeklagten vorgeworfen wird, dass er einen Volleyballplatz auf dem Jahrtausendfeld errichtet haben soll. Darin sieht der Eigentรผmer, die Rubin 45 GmbH, eine Sachbeschรคdigung und einen Hausfriedensbruch.
Das Jahrtausendfeld liegt ja mitten im sich immer mehr mit Bewohnern fรผllenden Leipziger Westen, direkt an der Karl-Heine-Straรe. Besonders junge Leute hat es hier in den vergangenen Jahren hingezogen. Und viele von ihnen scheinen die groรe Brachflรคche des Jahrtausendfeldes seit geraumer Zeit zur Erholung zu nutzen. Wie sich das Feld weiter entwickelt, ist unklar. Jedenfalls hat die Stadt sรคmtliche Schulbauplรคne auf dem Areal im Aktenschrank versenkt. Und auch der Grundstรผcksbesitzer selbst scheint nicht wirklich an belastbaren Bauplรคnen zu arbeiten.
Als nun einige Anwohner auf dem brachliegenden Grundstรผck einen Volleyballplatz anlegten, sah der Eigentรผmer darin eine Sachbeschรคdigung und lieร den Volleyballplatz zwei Mal zerstรถren. Dem jetzt angeklagten Edward E. werde vorgeworfen, dass er in einem Facebookpost den Eindruck vermittelt habe, er kรถnne derjenige sein der das Feld errichtet habe, bestรคtigt sein Anwalt.
โDer Prozess wird zeigen, ob รผberhaupt eine Sachbeschรคdigung an einem nicht genutzten Feld in Betracht kommt und wie es sich mit einem Hausfriedensbruch an dem nicht vollstรคndig umgrenzten Feld verhรคltโ, erklรคrt Rechtsanwalt Jรผrgen Kasek. โSollte das Gericht einen Hausfriedensbruch bejahen, hรคtte das auch fรผr alle anderen Nutzer und die Anwohner Folgen.โ
Was eigentlich fehlt und wofรผr der Eigentรผmer sich schlichtweg verweigert, umschreibt Edward E. so: โViele Menschen nutzen das Jahrtausendfeld tรคglich als Hundewiese, als Naherholungsraum, als Treffort, und viele Menschen haben ein Interesse an der Entwicklung. Ich verstehe nicht, dass der Eigentรผmer jetzt so auf Konfrontationskurs geht, statt zusammen mit den Anwohnern Zwischennutzungskonzepte zu entwickeln und so zur Attraktivitรคt des Umfeldes beizutragen.โ
Der Gerichtsprozess macht zumindest deutlich, wie wenig von der einstigen โLeipziger Freiheitโ รผbrig geblieben ist und wie sehr auch Unternehmen wie die Rubin 45 GmbH mittlerweile alle juristischen Mittel zu nutzen bereit sind, um ihre Rechte als Eigentรผmer rรผcksichtslos durchzusetzen, auch wenn das Grundstรผck weiterhin ungenutzt daliegt und in aller Stille immer wertvoller wird.
Zum Beitrag vom 14. Juni 2018 โ Amtsgericht: Freispruch fรผr Kรผnstler am Jahrtausendfeld in Leipzig Plagwitz
Amtsgericht: Freispruch fรผr Kรผnstler am Jahrtausendfeld in Leipzig Plagwitz
Am Jahrtausendfeld wird am 3. Mai ein Monument in Lebensgrรถรe enthรผllt
Am Jahrtausendfeld wird am 3. Mai ein Monument in Lebensgrรถรe enthรผllt
Empfohlen auf LZ
So kรถnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstรผtzen:
Es gibt 6 Kommentare
Na dann. Wird mal Zeit, dass sich doch mal einer traut.^^
โ(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.โ https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
Enteignung ist laut GG Art. 14 mรถglich. Genauer geregelt wird sie im Baugesetzbuch ยง85, 87, vielleicht auch 88. Aber das traut sich politisch doch Keiner! Obwohl sogar entschรคdigt wรผrde!
Und zu diesem Eigentรผmer im speziellen: Ich finds grad sehr schade, dass ich nicht รถffentlich schreiben kann, was ich von dem halte.
Gibt es dieses Recht nicht eigentlich schon? Theoretisch mรผsste das doch unter bestimmten Voraussetzungen mรถglich sein, oder?
Da sieht man mal wieder, dass Privateigentum an Grund und Boden vรถlliger Mist ist. Die Stadt sucht hรคnderingend nach Baugrund fรผr Kitas und Schulen und gleichzeitig lรคsst ein Spekulant eine riesige Flรคche brachliegen, um sich zu gegebener Zeit am gestiegenen Wert zu bereichern. Hier mรผsste der Gesetzgeber auf den Plan treten und den Kommunen ein Enteignungsrecht einrรคumen, wenn ein Grundstรผck erkennbar nicht genutzt wird.