Am Ende fragt man sich nur noch: Warum wurde dann die Gunst der Stunde nicht genutzt, vor dem Eingang zum Neuen Rathaus tatsächlich einen modernen Platz mit Aufenthaltsqualität zu schaffen? Warum hat man doch wieder eine Straße in Planung gegeben, die nun auch noch ihre Straßenfunktion verlieren soll? Denn dieses Stück Straße möchte die Verwaltung jetzt einziehen.
„Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren über eine Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig, Martin-Luther-Ring (Rathausvorplatz), gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten“, heißt es in der entsprechenden Verwaltungsvorlage.
Begründet wird das so: „Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Umgestaltung des südlichen Promenadenringes (VI-DS-03811) sieht u. a. die bauliche Änderung des Rathausvorplatzes, Martin-Luther-Ring vor. Der Vorplatz vor dem Haupteingang des Neuen Rathauses und die angrenzenden Verkehrsflächen zwischen Hugo-Licht-Straße und Martin-Luther-Ring sollen als repräsentative Empfangszone und Verkehrsraum umgestaltet werden. Zurzeit verläuft dort der innere Martin-Luther-Ring als öffentliche Straße ohne Beschränkung der Verkehrsarten und des Benutzungszweckes. Gleichwohl ist die Verkehrsbedeutung gering, da das Neue Rathaus von allen Seiten durch Straßen und Wege erschlossen ist und der Ring parallel zum Vorplatz verläuft.“
Wie das so ist mit der geringen Bedeutung: Es fahren Lieferfahrzeuge am Lieferanteneingang vor. Viele Leipziger nutzen den hier angebrachten Rathausbriefkasten. Manchmal steigen Delegationen und Oberbürgermeister aus. Und es ist die wichtigste Radverbindung von der Petersstraße zur Karl-Tauchnitz-Straße.
Alles nicht so weltbewegend, meint die Verwaltung: „Rechtliche Grundlage für die Einziehung der Teilfläche des Flurstücks 4426/8 Gemarkung Leipzig ist § 8 Absatz 2 Sächsisches Straßengesetz. Diese wird mit der zu vernachlässigenden Verkehrsbedeutung und Gründen des öffentlichen Wohls begründet.“
Das öffentliche Wohl?
Man staunt. Dafür gibt es dann folgende Begründung:
„Das Neue Rathaus ist ein symbolträchtiger Ort der kommunalen Stadtverwaltung. Es ist grundsätzlich offen für alle und wird von der Bürgerschaft, aber auch auswärtigen Gästen stark frequentiert. Vor dem Haupteingang ist aktuell jedoch für die Besucherinnen und Besucher, abgesehen von einem schmalen Gehweg und den Treppen vor dem Haupteingang, keine Aufstellfläche vorhanden. Gleichwohl wird der Bereich viel genutzt für Treppenfotos, Begrüßung und Verabschiedung von Gästen der Stadt Leipzig usw.. Der offene Charakter des Hauses soll grundsätzlich beibehalten und gestalterisch noch stärker in den Vordergrund gerückt werden als das bisher der Fall ist. Gleichzeitig gibt es, auch durch weltweite Entwicklungen, ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis, dem Sorge zu tragen ist. Das betrifft sowohl den alltäglichen Rathausbetrieb, als auch die An- und Abreise von Personen mit besonderem Schutzbedürfnis sowie die Sicherheit bei Veranstaltungen. Für alle diese Sicherheitsaspekte ist es von Vorteil, wenn kein allgemeiner Fahrverkehr in diesem Bereich stattfindet.“
Warum hat man dann nicht gleich einen für den Kraftverkehr gesperrten Platz draus gemacht? So richtig konsequent klingt das alles nicht. Erst recht, wenn dann auch noch diese Begründung folgt: „Zum anderen wird mit der Einschränkung des Verkehrs dem Konzept ‚Autoarme Innenstadt‘ Sorge getragen, so dass sich auch in dieser Hinsicht ein positiver Effekt auf das Wohl der Öffentlichkeit ableiten lässt. Der einzuziehende Bereich im inneren Martin-Luther-Ring hat zudem keine eigene Verkehrsfunktion respektive Verkehrsbedeutung, da dieser Straßenteil zum einen nur im Einrichtungsverkehr genutzt wird, diese Verkehre aber mit nur wenigen Meter Umweg linksabbiegend von der Hugo-Licht-Straße vom inneren Martin-Luther-Ring auf den äußeren Martin-Luther-Ring geführt werden können. Zum anderen hat der betroffene Bereich keine Verbindungsfunktion im Straßennetz. Auch die Erschließung des Neuen Rathauses ist über die Hugo-Licht-Straße gesichert.“
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