Nicht nur der Verein Neue Ufer war wie vor den Kopf geschlagen, als die Leipziger Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung der Hauptfeuerwache verkündete, der neue Pleißemühlgraben könne nur vor der Hauptfeuerwache, am Goerdelerring entstehen. Und das, obwohl die versprochene Bürgerbeteiligung noch nicht einmal stattgefunden hatte. Aber selbst die Staatsregierung sieht keine Gründe, die gegen den historischen Verlauf sprechen.

Es gibt keine planungsrechtlichen oder förderrechtlichen Gründe, den historischen Pleißemühlgraben im Zuge der Sanierung der Leipziger Hauptfeuerwache umzuverlegen. So geht es aus der Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf eine aktuelle Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (Grüne) hervor.

„Die Antwort des Umweltministers zeigt, dass die Diskussion über die zukünftige Führung des Pleißemühlgrabens frei geführt werden kann. Hier sind allein städtebauliche Argumente ausschlaggebend für eine gute Entscheidung. Weder gibt es die bisher in der Diskussion durch einzelne Vertreter der Stadtverwaltung behaupteten planungsrechtlichen Gründe. Noch gibt es förderrechtliche Zwänge, die einer Führung im historischen Verlauf entgegenstehen“, kritisiert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, den Versuch der Leipziger Verwaltung, die Bürgerbeteiligung auszuhebeln und ihre Version für die Öffnung des Mühlgrabens durchzudrücken.

„Die Freilegung des Pleißemühlgrabens zwischen der Käthe-Kollwitz-Straße und dem Ranstädter Steinweg ist eine riesige städtebauliche Chance für die Stadt Leipzig. Diese darf nicht verschenkt werden. Für die von der Stadtverwaltung bisher vorangetriebene neue verkürzte und begradigte Führung entlang der Verkehrstrasse Goerdelerring sind keine städtebaulichen Argumente erkennbar. Hier fehlt es schlicht an Platz für begleitendes Grün und andere Flächen, die für Aufenthaltsqualität für Passantinnen und sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sorgen können“, stellt Wolfram Günther fest. „Der historische Flussverlauf hinter der Hauptfeuerwache bietet diesen Platz. Dort kann zudem ein lebendiges attraktives Stadtviertel am Wasser entstehen. Bis zur Zerstörung im 2. Weltkrieg stand hier das beschauliche Naundörfchen. Wenn wir für viel Geld das Wasser wieder ans Tageslicht holen, dann sollte diese Maßnahme auch zu einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum führen. Bei einer Führung am Goerdelerring wäre dies nicht der Fall.“

Begründet hat Leipzigs Umweltdezernat die Behauptung, der Graben müsse zwingend am Goerdelerring verlaufen, damit, dass die Hauptfeuerwache neben den Freiflächen vor dem Gebäude auch die Flächen hinter dem Gebäude über dem alten Grabenverlauf benötige.

Die Finanzierung der Sanierung der Hauptfeuerwache für 19 Millionen Euro soll auch über Fördermittel passieren. Aber deren Inanspruchnahme sei gefährdet, „wenn die Flächen des alten Flusslaufes nicht dauerhaft als Flächen der Hauptfeuerwache zur Verfügung stünden“, war als Statement der Stadt in der Zeitung zu lesen.

Aber genau das stimmt wohl so nicht.

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt zu dem Thema: „Maßgeblich für die Förderfähigkeit der Maßnahme ist insbesondere die Erreichung des Zuwendungszwecks, nicht die Nutzung oder Nichtnutzung bestimmter Grundflächen. Insofern ist die Frage zu verneinen. Inwieweit die in Rede stehenden Grundstucksflächen jedoch aus funktionalen, fachplanerischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen für die Sanierung und den Betrieb der Hauptfeuerwache erforderlich sind, kann nur die Stadt Leipzig als Aufgabenträger für den Brand- und Katastrophenschutz sowie als Träger der Baumaßnahme beantworten.“

Die Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt. Drs. 10561

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