Für FreikäuferDas Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ), dessen Zentrale in Leipzig entstehen soll, wird noch für eine Menge Diskussions- und Konfliktstoff sorgen. Auch dann, wenn es fertig ist und die dort sitzenden Beamten emsig Kommunikation überwachen und Daten sammeln. Dabei steht noch nicht einmal fest, wo es untergebracht wird, anders als die Jungs von der eiligen Presse mal wieder vermeldet haben.

Denn das taten sie. Zum Beispiel in der „Freien Presse“, die am 19. Juli meldete: „Vier der Innenressortchefs – Markus Ulbig (CDU, Sachsen) Holger Stahlknecht (CDU, Sachsen-Anhalt), Karl-Heinz Schröter (SPD, Brandenburg) und Andreas Geisel (SPD, Berlin) – unterzeichneten am Mittwoch in Leipzig einen Staatsvertrag für das sogenannte Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ). Es soll Ende 2019 in Leipzig in Betrieb gehen und die polizeiliche Kommunikationsüberwachung der fünf Länder bündeln.“

Und abgebildet hatte man dann ein Gebäude der Bereitschaftspolizei an der Essener Straße. Skurril fand das der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Enrico Stange. Innenminister Markus Ulbig hatte Medienvertreter am 12. Juli 2017 eingeladen, mit ihm am 19. Juli jenes Gebäude auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei in Leipzig zu besichtigen, in dem das Überwachungszentrum entstehen solle. Es werde derzeit entkernt und zum Ausbau vorbereitet, hieß es damals.

„Presseberichten zufolge ist den Journalisten auch wirklich ein Gebäude gezeigt worden. Finanzminister Georg Unland als Dienst- und Fachaufseher des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement teilt mir nun jedoch Überraschendes mit. Es werde überhaupt erst über die Unterbringung ‚insbesondere auch bezüglich der konkreten Gebäude‘ entschieden, wenn die Planungen zum Zentrum abgeschlossen sind“, sagt Stange nun, nachdem er die Antwort des für das Immobilienbauen zuständigen Finanzministers gelesen hat.

„Will der Innenminister also Medien und Abgeordnete gleichermaßen in die Irre führen? Ist er einfach nur schlecht informiert? Streiten Innenministerium, SIB und Finanzministerium vielleicht insgeheim über den Standort? Vielleicht muss hier der Ministerpräsident entscheiden, wo denn nun das GKDZ angesiedelt werden soll. Oder es bleibt, was mir gut gefiele, ein potemkinsches Dorf. Ich werde dazu bei der Staatsregierung nachfragen“, verspricht Stange.

Obwohl die vielen Geheimverhandlungen und die Nicht-Einbindung des Sächsischen Landtages eigentlich zeigen, dass Ulbig zielstrebig daran arbeitet, das Überwachungszentrum in Leipzig auf die Beine zu stellen. Der Standort der Bereitschaftspolizei an der Essener Straße hätte zumindest den Vorteil, dass man dort ungestört arbeiten könnte und kein kritischer Zivilist aufs Gelände kommt, um vielleicht zu protestieren.

Bis heute sind wichtige Aspekte des Datenschutzes nicht geklärt. Und wirklich belastbar sind die versprochenen Einsparungen dieser von mehreren Bundesländern betriebenen Anstalt auch nicht untersetzt. Aber auch das kann kein sächsischer Landtagsabgeordneter nachprüfen. Eine echte Black Box, mit der der Innenminister dem gesamten Landtag demonstriert, wie man so ein Projekt durchzieht, ohne dafür irgendeine Art demokratischer Mitsprache zuzulassen.

Logisch, dass Stange auch am Sinn des Projekts so seine Zweifel hat: „Innenminister Markus Ulbig (CDU) will offenbar alles, aber auch alles geheim halten, was irgendwie mit dem geplanten Gemeinsamen Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum zur Telekommunikationsüberwachung zu tun haben könnte. Bis heute enthält er den Abgeordneten des Landtages das dazugehörige Rechtsgutachten, die Wirtschaftlichkeitsbegutachtung und die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten vor. Das hat sich auch nicht geändert, seitdem das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag dem Landtag zugeleitet wurde. Dieser Umgang mit dem Parlament ist unsouverän und feige.“

Antwort auf die Kleine Anfrage „Bauliche und technische Vorbereitungsmaßnahmen für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)“ (Drucksache 6/10223).

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