Für FreikäuferEs war der Leipziger Alexander Hein, der eine Frage noch einmal aufwarf, die die CDU schon einmal versucht hat, für die wachsenden Ortsteile im Leipziger Westen zu formulieren: Wie bekommt man mit dem Bevölkerungswachstum auch die wachsenden Probleme im rollenden und geparkten Verkehr in den Griff? Ersticken die Ortsteile nicht im Blech?

„Die Parksituation in Leutzsch und in Lindenau ist in einem äußerst problematischen Zustand. In beiden Stadtteilen findet man tagsüber schwierig Parkplätze und nachts fast gar nicht. Dies wird zur Strapaze für Anwohner, die auf Parkplätze im Wohnumfeld angewiesen sind. Besonders Familien mit Kindern und ältere Menschen sind auf ein Fahrzeug angewiesen. Hinzukommen derzeit Baustellen, welche die Parkraumknappheit noch vergrößern“, beschrieb er in seiner Einwohneranfrage den Zustand, der vor fünf Jahren schon in Schleußig zu genau den selben Problemen geführt hat. „Der Parksuchverkehr ist zudem eine Belastung der Umwelt. Oft sucht man lange, bis man mit viel Glück überhaupt einen Platz fernab des eigenen Wohnstandortes findet. Das ständige Anfahren und sprichwörtliche Kreisen im Wohngebiet führt zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und damit zu einem erhöhten Ausstoß von CO2, Feinstaub und weiteren Abgasprodukten.

Hinzukommt die Lärmemission der Fahrzeuge. Dies kann nicht im Sinne einer umweltfreundlichen Stadt sein. Zudem steht es im Widerspruch zu den Zielen, die man mit der (aus meiner Sicht wenig wirkungsvollen) grünen Umweltplakette für Leipzig bewirken will. Leutzsch und Lindenau sind außerdem Stadtteile, die erfreulicherweise wachsen. Viele Gebäude werden saniert. Dadurch ist mit weiteren Zuzügen zu rechnen und damit auch mit weiteren Fahrzeugen, wodurch das Grundproblem der Parkplatzknappheit weiterhin verstärkt wird. Damit wird der „ruhende Verkehr“ zu einer Angelegenheit, mit der sich die Stadtverwaltung und der Stadtrat dringend befassen sollten.“

Das Problem ist: Jeder Leipziger sieht sein eigenes Parkplatzproblem ganz individuell und kann sich schwer vorstellen, was es bedeutet, wenn mit dem Bevölkerungswachstum auch die Zahl der im Straßenraum untergebrachten Pkw immer weiter anwächst. Jeder neu Zuziehende glaubt noch ein Eckchen für sein Auto zu finden – am Ende wird auf immer mehr Stellflächen ausgewichen, die eigentlich per StVO verboten sind.

Hein hat jetzt vom Planungsdezernat Antwort bekommen. Und die ähnelt natürlich der, die auch die CDU bekommen hat.

„Die Parkraumsituation in Lindenau und Leutzsch wurde bereits in verschiedenen Untersuchungen im Rahmen von Verkehrs- oder Parkraumkonzepten betrachtet. Dabei wurden auch unterschiedliche Szenarien für die weitere Entwicklung dieser Stadtteile berücksichtigt und generelle Lösungsvorschläge dargestellt. Diese Untersuchungen wurden bereits im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der CDU-Fraktion ‚Ruhender Verkehr in den Stadtteilen Altlindenau und Leutzsch‘ dargelegt, der erst jüngst in der Ratsversammlung vom 21.06.2017 beschlossen wurde. Der Beschluss besagt, dass eine weiterführende Überprüfung dieser Konzepte hinsichtlich der Schaffung von Quartiers- und Tiefgaragen sowie der Möglichkeiten zur Erweiterung des öffentlichen Parkraumes erfolgen soll und dies bei neuen Konzepten zu berücksichtigen ist.“

Was nicht bedeutet, dass auch zusätzlicher Parkraum entsteht. Denn wenn städtischer Raum enger wird, dann gilt das auch für mögliche Parkflächen. Die Zeiten, da große Brachflächen zum Parken zur Verfügung standen, gehen vorbei.

„Festzustellen war in den bisherigen Untersuchungen, dass eine großflächige Erweiterung des öffentlichen Parkraumes in Lindenau und Leutzsch nicht umsetzbar ist. Die zunehmende Motorisierung in Leipzig und die im Untersuchungsraum erwünschte Bewohnerzunahme sowie Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität einerseits, und die im Straßenraum kaum noch erweiterbaren Stellflächen andererseits, lassen erkennen, dass sich die Diskrepanz zwischen Parkraumnachfrage und Parkraumangebot im öffentlichen Verkehrsraum weiter erhöhen wird“, beschreibt das Planungsdezernat die Entwicklung. Was in der Folge logischerweise heißt: Das Auto ist nicht die Lösung für Leipzigs Verkehrsprobleme. Es frisst schlicht zu viel Platz und sorgt damit erst dafür, dass Straßenräume immer undurchlässiger werden.

Wo aber liegt die Lösung?

Damit wird langfristig die intensivere Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes erforderlich. Seitens der Stadt werden dafür die Rahmenbedingungen z. B. durch Gestaltung von neu geplanten öffentlichen Verkehrsanlagen mit der Berücksichtigung von attraktivem ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr und die Kombination mit CarSharing-Angeboten geschaffen. Dies ermöglicht auch beim knappen öffentlichen Parkraum mehr Spielraum für die Bürger und den Wirtschaftsverkehr, die zwingend einen eigenen Pkw benötigen.“

Wo der öffentliche Raum fürs Parken knapp wird, sind die privaten Immobilienbesitzer in der Pflicht, findet das Planungsdezernat: „Gleichzeitig wird es über städtische Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum hinaus erforderlich, dass Grundstücks- und Wohnungseigentümer die Möglichkeiten von zusätzlichen Angeboten bzw. die verstärkte Nutzung von bereits vorhandenen privaten Parkflächen für ihre Mieter überprüfen.“

Und es wird auch in Lindenau und Leutzsch wohl nicht ohne Parkraumbewirtschaftung abgehen. Denn: „Weiterhin wurde bereits am 08.03.2017 im Stadtrat beschlossen, dass kurz- und mittelfristige Maßnahmen des integrierten Verkehrskonzeptes Altlindenau vorzubereiten und umzusetzen sind. Diese Maßnahmen umfassen z. B. die Förderung von Parken in bisher nicht genutzten/nicht ausgelasteten Parkhäusern, die Prüfung eines Parkraummanagementes/-bewirtschaftung und auch die konkrete Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes in diesem Bereich zur Aufwertung und Erhöhung der Fußverkehrsfreundlichkeit. Hieran wird gearbeitet.“

Aber wäre nicht Anwohnerparken in den betroffenen Gebieten eine Lösung, fragte Alexander Hein.

Leider nicht, stellt das Planungsdezernat fest: „Für die Anordnung von Bewohnerparken nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO muss nachgewiesen werden, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Kurzgesagt, müssen u. a. die Stellplätze eines Quartiers zu wesentlichen Teilen durch Fremdnutzer belegt werden, so dass durch deren teilweisen Ausschluss zusätzliche Stellplätze für die Bewohner generiert würden. Für die Stadtteile Leutzsch und Lindenau liegen die Voraussetzungen für das Bewohnerparken derzeit jedoch nicht vor, so dass eine Anordnung daher nicht zulässig ist und ohne den erwünschten Effekt bliebe. Die Untersuchungen ‚Integriertes Verkehrskonzept Leipzig-Altlindenau‘ (2015) und die ‚Parkraumkonzeption Georg-Schwarz-Straße‘ (2016) stellen dar, dass es in den Untersuchungsgebieten noch unterschiedliches Nutzungspotential für den ruhenden Verkehr gibt. Dazu zählen die Parkmöglichkeiten in bisher nicht ausgelasteten Parkhäusern oder auch die Nutzung von Stellflächen in größerer fußläufiger Entfernung (bis ca. 400 m). Es wurde auch eingeschätzt, dass derzeit die Konkurrenz der Nutzergruppen (Bewohner, Beschäftigte, Gewerbe, Kunden etc.) in den Gesamtgebieten nicht besteht und die Nutzung der Stellplätze großteils durch die Bewohner selbst erfolgt. Weitere mögliche Maßnahmen von Parkraummanagement/-bewirtschaftung können unabhängig vom Bewohnerparken je nach weiterer Gebietsentwicklung allerdings betrachtet werden.“

Das Problem ist also tatsächlich, dass zu viele Bewohner der Viertel ein Auto besitzen. Dafür sind auch Leipzigs großzügig geplante Gründerzeitquartiere nicht ausgelegt. Niemand rechnete um 1900 damit, dass vor jedem Haus sechs, acht, zehn Pkw stehen sollten. Die einzige Lösung scheint tatsächlich zu sein, dass bei Neubauten zwingend auch die Stellplätze für die künftigen Bewohner mit eingeplant werden. Weshalb Leipzig wohl noch eine Weile an der Stellplatzablösegebühr festhalten wird.

„Für Bauvorhaben ist die Herstellung von Stellplätzen nach § 49 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) geregelt. Stellplätze sind demnach vom Bauherrn für den von seinem geplanten Vorhaben ausgehenden Bedarf herzustellen bzw. nachzuweisen. Über den Bedarf seines Vorhabens hinausgehende Stellplätze können von einem Bauherrn von der Stadt jedoch rechtlich nicht gefordert werden“, erläutert das Dezernat die zumindest rechtliche Unmöglichkeit, von Bauherren zusätzliche Stellplätze für andere Bewohner des Ortsteils zu verlangen. „Die Errichtung öffentlicher Stellplätze, die nicht als eigener Bedarf eines Bauvorhabens nachzuweisen sind, kann ggf. aus den von der Stadt vereinnahmten Stellplatzablösegebühren bezuschusst werden. Die Verwendung der Stellplatzablösbeträge ist in § 49 Abs. 2 SächsBO geregelt. Anträge privater Investoren liegen hierfür jedoch gegenwärtig nicht vor.“

Und da derzeit niemand den Bau solcher öffentlichen Parkhäuser im Leipziger Westen plant, bleibt das Problem so ungelöst, wie es beschrieben wurde.

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