Wenn in Connewitz gebaut werden soll, sorgt das immer für Aufmerksamkeit. Die einen befürchten steigende Mieten und Verdrängung, die anderen, dass das Bauprojekt nicht akzeptiert wird. Zum Beispiel, weil ein jahrzehntelang beliebter Park verschwindet – der offiziell gar kein Park ist. Stichwort: Leopoldpark.
Vor zwei Jahren machte die Brachfläche Furore, weil sie nach Jahren der Stille zum Verkauf stand. Was natürlich für Diskussionen in Connewitz sorgte, denn die Brache, die vom Eigentümer als öffentlich zugängliche Grünfläche geduldet wurde, war bei den Connewitzern als Erholungsort beliebt. Ist es noch heute. Aber auch wenn das Grundstück mit Wegen erschlossen ist, ist es kein öffentlicher Park. Und es gehört auch nicht der Stadt, die es 2015, als das möglich war, auch nicht gekauft hat.
Deswegen war nun die Linksfraktion im Stadtrat aufgeschreckt, als bekannt wurde, dass auf dem Grundstück vier- bis fünfgeschossiger Wohnbau in Blockrandbebauung geplant ist. Möglicherweise mit einem Anteil Sozialwohnungen. Deswegen hat sie extra nachgefragt. Die Nachrichten stimmten.
„Für das betreffende Grundstück Leopoldstraße/Ecke Wolfgang-Heinze-Straße existiert ein Bauvorbescheid aus dem 4. Quartal 2015“, teilt das Baudezernat mit. „Ein Bauantrag wurde Ende 2016 eingereicht, die Vollständigkeit der Unterlagen konnte Ende Mai dieses Jahres bestätigt werden. Die Baugenehmigung wurde in der letzten Woche (33. KW) erteilt und dem Bauherrn übergeben. Die Baugenehmigung bezieht sich auf die Errichtung von Wohngebäuden.“
Aber wurden denn nicht auch Fördermittel zur Schaffung der Grünanlage eingesetzt, hatte die Linksfraktion extra gefragt?
Die Antwort des Baudezernats: „Die Fläche Leopoldstraße/Wolfgang-Heinze-Straße wurde 2001 im Rahmen einer Gestattungsvereinbarung mit dem damaligen Eigentümer, der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG), beräumt und als Interimsgrünfläche gestaltet. Der Bindungszeitraum für die öffentliche Nutzung betrug 5 Jahre. Die Nutzung als öffentliche Grünfläche wurde durch die der TLG nachfolgenden Eigentümer bis heute weiter zugelassen. Die Beräumung und Gestaltung der Fläche erfolgte seiner Zeit durch eine Vergabe-ABM-Maßnahme. Dafür wurden 126 T€ an Städtebaufördermitteln im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ‚Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße‘ eingesetzt. Diese wurden zu 2/3 durch Bund-Länder-Finanzhilfen und zu 1/3 aus städtischen Eigenmitteln finanziert.“
Die Bindung für die eingesetzten 126.000 Euro wäre also 2006 schon ausgelaufen. Damals aber dachte noch niemand daran, in dieser Ecke von Connewitz eine größere Wohnanlage zu bauen. Was dann noch einmal elf Jahre Galgenfrist für die sonnenhungrigen Connewitzer ergab. Und natürlich für ein wichtiges Stück Grün in einem sich nach und nach verdichtenden Stadtteil.
Logische Frage: „Wie gedenkt die Stadtverwaltung innerhalb des zukünftig hochverdichteten, vorwiegend als ‚allgemeines Wohngebiet‘ gewidmeten Stadtquartiers ausreichend öffentliche Räume mit Grün-, Spiel- und Sportflächen für unterschiedliche Altersgruppen zu sichern und neu zu schaffen?“
Aus Verwaltungssicht gibt es freilich genug Grünangebote in Alt-Connewitz: „Im Sanierungsgebiet ‚Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße‘ wurden mit dem Herderplatz, dem ‚Kronengarten‘ und dem Streetballplatz am Connewitzer Kreuz umfangreiche Grün-, Spiel- und Sportflächen für unterschiedlichste Altersgruppen geschaffen. Da sich diese öffentlichen Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig befinden, sind diese Nutzungen auch für die Zukunft gesichert.“
Außerdem gilt: „Die südlich der Herderstraße gelegenen öffentlichen Grünflächen, der Herderplatz sowie der sich daran anschließende sogenannte ‚Kronengarten‘ befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Darüber hinaus ist der ‚Kronengarten‘ im Bebauungsplan Nr. 3.1 (Am Herderplatz) als öffentliche Grünfläche festgesetzt.“
Und die Bäume an der Leopoldstraße?
Das, was auf dem Grundstück an der Leopoldstraße steht, ist doch schon fast ein richtiger Wald, meinte die Linksfraktion.
Aber auch hier ist die Rechtslage ein wenig anders, betont das Baudezernat in seiner Antwort: „Bei dem auf dem Areal stockenden Gehölzbestand handelt es sich nicht um Wald im Sinne des SächsWaldG. Das in Privatbesitz befindliche Grundstück wurde in den letzten Jahren mit der Zustimmung des Eigentümers als zeitweilige öffentliche Grünfläche durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer bewirtschaftet.“
Aber einige Bäume müssen trotzdem stehen bleiben. Denn bei den Gehölzen handelt es sich um „geschützte Bäume“ im Sinne von § 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig sowie um zwei „gesetzlich geschützte Biotope“ (höhlenreiche Einzelbäume) im Sinne von § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21(1) SächsNatSchG.
„Im Zuge der Bebauung des Geländes werden zahlreiche Gehölze entlang der Wolfgang-Heinze-Straße und auf der Fläche beseitigt. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben (Blockrandbebauung) ist ein Erhalt von Gehölzen und Biotopen insbesondere entlang der Wolfgang-Heinze-Straße nicht möglich“, weist das Baudezernat auf die wichtigsten Baumverluste an der künftigen Baustelle hin. „Die beiden Blutbuchen im Bereich der Leopoldstraße bleiben erhalten. Hierzu wurde der Bauherr zu Änderungen des Vorhabens veranlasst. Erhalten bleiben ebenso die Gehölze an der südlichen Flurstücksgrenze zur Nachbarbebauung.“
Die Antwort für die Linksfraktion.
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