An der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD, und Nicole Lakowa, Stadträtin der Grünen, in der letzten Stadtratssitzung war nicht eigentlich spannend, mit welcher trockenen Ausrede die Anfrage zur Streuobstwiese in Probstheida abgehandelt wurde. Immerhin sind die Baumfällungen dort bald zwei Jahre her.

Und die Stadtverwaltung kann bis heute nicht sagen, ob diese Baumfällungen unrechtmäßig passiert sind.

Frage 4 der beiden Stadträtinnen lautete recht konkret: „Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen der Rodung der Streuobstwiese Prager Straße, die am Tag nach der Beschlussfassung des OR Holzhausen zur Errichtung eines P + R Platzes an der Endhaltestelle Meusdorf geschah?“

Die Antwort der Stadtverwaltung drehte sich dann erst einmal um den Begriff „widerrechtliche Rodung“. Den hatten die beiden Stadträtinnen im Vorspann ihrer Anfrage verwendet: „Im Zuge der widerrechtlichen Rodung der Streuobstwiese an der Prager Straße im Dezember 2015 wurde von den StadträtInnen Hollick, Wohlfarth, Volger ein Antrag zur Wiederaufforstung des Biotops gestellt und in verschiedenen Gremien beraten. Die Vorlage VI-A-02966 wurde am 12.07.2016 im Ortschaftsrat Holzhausen beraten und lt. Protokoll sprach sich das Gremium gegen Baumaßnahmen auf dem Gelände aus.“

Und dann die Stellungnahme der Verwaltung, die schon nah an eine Veralberung der fragenden Stadträtinnen grenzt: „Die den Fragen vorangestellte Sachverhaltsdarstellung ist sprachlich nicht korrekt und sie unterstellt eine bestimmte juristische Bewertung. Der Begriff „Rodung“ beschreibt die dauerhafte Entfernung von Gehölzen, also Sträucher und Bäume. Die Beseitigung von krautigen und grasigen Pflanzen auf einer Wiese wird üblicherweise als Mahd bezeichnet. Deshalb kann sich die Rodung der Streuobstwiese nur auf die aktuelle Beseitigung von Obstbaumsorten in Hochstammform beziehen. Die Bezeichnung „widerrechtliche Rodung“ ist – allgemein gesprochen – jedwede Rodung, die in der deutschen Rechtsordnung als rechtswidrig gilt. Da es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt, sind derzeit keine Aussagen möglich, um die ordnungsgemäße Erfüllung von Weisungsaufgaben nicht zu beeinträchtigen. Eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung, dass die Rodung der alten Obstbäume einen genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Eingriff darstellte und darin keine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung zu sehen war, ist derzeit nicht bekannt. Ein kausaler Zusammenhang ist nicht offensichtlich.“

Streuobstwiesen sind offiziell von der Stadt ausgewiesene Flächennaturdenkmale.

Zu denen heißt es ganz eindeutig: „Innerhalb des FND sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder zu einer nachhaltigen Störung des Schutzgebiets oder seiner Bestandteile führen können oder auf sonstige Weise dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen können.“ Dazu gehört auch das Verbot, „Pflanzen, Pflanzenteile oder ihre Entwicklungsformen einzubringen, abzuschneiden, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten.“

Totholz darf nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entnommen werden. Aber ob die irgendetwas über den Vorgang weiß, ist der Verwaltungsspitze „derzeit nicht bekannt“. Was ist das für eine Verwaltung? Gibt es dort keine Telefone?

Dass Leipzigs Verwaltung zwei Jahre nach den Baumfällungen noch nicht einmal dazu gekommen ist, zu prüfen, was da eigentlich passiert ist, das ist schon erstaunlich. Und dass man bei Fällungen in einem Flächennaturschutzdenkmal darüber debattiert, ob das „widerrechtliche Rodungen“ waren oder nicht, ist schlicht überflüssig. Oder eine sehr amtliche Art, die beiden anfragenden Stadträtinnen für unwissend zu erklären.

Statt die Gelegenheit zu nutzen, wirklich über alle Vorgänge aufzuklären, einen klaren Erkenntnisstand der Stadt vorzulegen und eine belastbare Begründung vorzulegen, warum der Vorstand des Ortschaftsrats Holzhausen sich nicht wieder mit dem Fall beschäftigen wollte, bekamen die beiden Stadträtinnen eine gewundene Erklärung, warum die Nichtbefassung rechtens sei. Ansonsten: Ausreden.

Transparenz sieht anders aus.

Und dazu kommt der nach wie vor im Raum schwebende Verdacht, den die beiden Stadträtinnen mit ihrer fünften Frage formulierten: „Wie bewertet die Verwaltung, die durch Zeugen belegbaren Aussagen des stllv. Ortsvorstehers, dass der OR Holzhausen eben die Fläche der Streuobstwiese Prager Straße für einen P + R Platz angedacht hatte, im Kontext der zeitnahen widerrechtlichen Rodung?“

Die Antwort lässt sich doppeldeutig lesen: „Eine Bewertung während eines laufenden Verfahrens ist derzeit nicht möglich.“

Das kann sich auf das Verfahren in Bezug auf die „widerrechtliche Rodung“ beziehen und die nun bald zwei Jahre andauernde Klärung, ob hier nun widerrechtlich in ein Flächendenkmal eingegriffen wurde oder nicht. Oder das gemeinte Verfahren ist genau das, was Wohlfahrt und Lakowas angesprochen hatten: Die Stadtverwaltung prüft, ob man aus der Streuobstwiese einen Park-and-Ride-Platz macht.

Beides höchst seltsame Vorgänge. Und die ganze Antwort ein sehr erstaunlicher Fall ganz offiziell zelebrierter Intransparenz. Die hier behandelten Flurgrundstücke 164c und 164i gelten nach wie vor als geschützte Streuobstwiesen der Stadt Leipzig.

Die Anfrage von Nicole Lakowa und Nicole Wohlfahrt.

Die komplette Antwort der Stadtverwaltung.

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