2013 war eigentlich schon alles in Sack und Tüten für die Parkstadt Dösen. Doch dann verfiel das ehemalige Parkkrankenhaus wieder in Dornröschenschlaf. Dabei sollten hier doch neue Wohnungen entstehen. Was ist da los? Die Grünen haben nachgefragt und bekamen auch Antwort.
Erstaunlich, dass sich überhaupt noch jemand an die Beschlüsse von 2012 und 2013 erinnert. Selbst den Grünen wurde es ganz märchenhaft, als sie jetzt nachfragten: „Weit im Südosten liegen an der Chemnitzer Straße das ehemalige Parkgelände Dösen und darin die Gebäude des ehemaligen Parkkrankenhauses in einem Dornröschenschlaf. Der Stadtrat hatte im Jahr 2012 den Aufstellungsbeschluss ‚Bebauungsplan Nr. 398 Parkstadt Dösen; Stadtbezirk Leipzig Südost; Ortsteil Meusdorf – Aufstellungsbeschluss‘ beschlossen, der die weitere Entwicklung für eine zusätzliche Bebauung und die Sanierung der von Hugo Licht und Otto Wilhelm Scharenberg 1901 gebauten Gebäude festschreiben und regeln sollte. Das weitere B-Plan-Verfahren kam 2013 zum Stillstand, die vorgelegte Drucksache V/3128 Bebauungsplan Nr. 398 ‚Parkstadt Dösen Stadtbezirk Leipzig Südost, Ortsteil Meusdorf, Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung‘ ist weiterhin offen.“
Das wunderschöne Ensemble hatte 2012 ein Investor aus Arnstadt von der Stadt Leipzig gekauft. Im Mai 2015 wurde das Gelände in Dösen wiederum an einen Leipziger Bauträger weiterverkauft. Das Gesamtensemble ist eine hochwertige Anlage, die durch Alleen, wertvollen Pflanzenbestand und die freizügigen offene Flächen mit vielen Sichtachsen auch heute noch zum Besuch einlädt.
„Leider sind seit 2012 große Teile des Geländes und die Gebäude mit Absperrzäunen unzugänglich gemacht. Eine baldige behutsame Entwicklung unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wäre wünschenswert“, formulierten die Grünen und wollten jetzt wissen, ob das Bebauungsplanverfahren von 2013 nun mit dem neuen Eigentümer fortgesetzt wird oder ob eine Projektentwicklung ohne Satzungsbeschluss durch den Stadtrat vorgesehen ist.
„Ja, das Planverfahren wird fortgesetzt“, teilt die Verwaltung nun mit. „Derzeit erfolgen, aufbauend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Beteiligungsverfahren, die Abstimmungen zur Erarbeitung des Entwurfs zum Bebauungsplan. Es wird angestrebt, die Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss im IV. Quartal 2017 in den Stadtrat einzubringen.“
Einen weiteren Eigentümerwechsel habe es auch nicht gegeben. Der eine hatte schon völlig ausgereicht, das Projekt noch einmal in eine neue Runde zu schicken.
„Die Gründe für die Verzögerung des Baubeginns liegen im Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer kam Mitte 2016 mit einer geänderten Entwicklungsstrategie auf die Stadt Leipzig zu. Aufgrund der geänderten Entwicklungsziele waren und sind (nochmals) umfassende Abstimmungen mit der Verwaltung erforderlich“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Ein Ergebnis dieser „geänderten Entwicklungsstrategie“ ist die Tatsache, dass jetzt augenscheinlich auf die Etablierung von Gewerbe bzw. medizinischen Einrichtungen verzichtet wird. Dafür ist jetzt ein Nahversorger geplant.
„Der Eigentümer möchte das Gelände ausschließlich als Wohnstandort entwickeln“, teilt die Verwaltung mit. „So sollen sowohl die denkmalgeschützten Bestandsgebäude entsprechend umgebaut und saniert wie auch ergänzende Neubauten im Gebiet errichtet werden. Insgesamt sollen im Gebiet ca. 600 WE entstehen. Zusätzlich soll auf einer Fläche an der Chemnitzer Straße ein Nahversorger eingeordnet werden. Rückwärtig zu dem an der Chemnitzer Straße gelegenen Heizhaus soll ebenfalls eine Kita mit max. 120 Plätzen errichtet werden.“
Dadurch, dass auf den medizinisch-gewerblichen Teil verzichtet wird, erhöht sich die Zahl der geplanten Wohnungen deutlich von vormals 180 auf nun rund 600. Damit wird das Quartier dann wirklich zu einem neuen großen Wohnstandort.
Die Grünen wollten auch gern wissen, wann mit dem Bau begonnen wird. Aber in Baufragen braucht es sichtlich immer eine ganze Weile. „Konkrete Aussagen sind nicht bekannt“, teilt die Verwaltung mit. „Ein möglicher Baubeginn steht jedoch in unmittelbaren Zusammenhang mit dem notwendigen Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan.“
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