Es waren die Grünen, die beantragt hatten: „In der Erich-Zeigner-Allee erfolgt bis Mitte 2017 die Markierung von Radfahr-Schutzstreifen.“ Kurz und knapp. Eigentlich kein großes Thema. Aber das Stadtplanungsdezernat reagiert lieber mit Ablehnung. Ganz so einfach sei das nicht. Man macht lieber einen Alternativvorschlag.

Der jetzt lautet: „Die Verwaltung wird beauftragt, im 2. Halbjahr 2017 die Anordnung von Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee zu prüfen und bei positiven Ergebnis im 1. Halbjahr 2018 zu markieren.“

Das Problem ist die gewünschte Eile: „Im Antrag wird aufgeführt, dass in der Erich-Zeigner-Allee bis Mitte 2017 die Markierung von Schutzstreifen erfolgen soll.“

Denn da gibt es ja einen Berg von Regeln, über die sich der Bürger nur wundert. Behörden kommen aber irgendwie nicht dran vorbei.

„Die Anordnung von Schutzstreifen erfolgt auf Grundlage der bundeseinheitlich geltenden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden als Pflichtaufgabe nach Weisung im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die Straßenverkehrs-Ordnung kein Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Weisung des Amtes durch einen Stadtratsbeschluss ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt. Deshalb wird vorgeschlagen, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen“, versucht das Stadtplanungsamt zu begründen, warum es erst mal gar nichts tun kann.

Das Land Sachsen sei zuständig, in diesem Fall das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

„Bei der Prüfung der Anlage von Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee sind komplexe Umfeldbedingungen zu beachten und umfangreiche Abstimmungen zu führen. Sie kann deshalb erst Ende des 2.Halbjahres abgeschlossen werden“, so das Planungsdezernat. Und dann zählt es erst mal auf: „Zu beachten sind bei der Entscheidung neben den Belangen der Sicherheit des Radverkehrs auch die des ruhenden Verkehrs, einschließlich der Andienung und des Bringe- und Holverkehrs an der Schule und den Kitas. Auch wechseln im Verlauf der Erich-Zeigner-Allee die Fahrbahnbreiten so, dass die Anlage durchgehender Radverkehrsanlagen fraglich erscheint.“

Und dann wird es ganz lustig, denn irgendwie scheint ausgerechnet das wilde Parken in der Erich-Zeigner-Allee die Anlage von Radfahrstreifen zu verhindern: „Zu beachten wäre weiterhin das abschnittsweise praktizierte ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg und die Überprüfung des angeordneten Gehwegparkens auf seine Zulässigkeit. In jedem Fall hätte die Anordnung von Schutzstreifen einen Wegfall von Stellplätzen zur Folge. Im Abwägungsprozess wäre zu entscheiden, ob dies angemessen ist und ob mit der Anordnung von Schutzstreifen im konkreten Fall ein maßgeblicher Sicherheitsgewinn für den Radverkehr erreicht werden kann.“

Da hat man die ganze wilde Parksituation in Plagwitz, für die die Stadt keine Lösung findet.

Nur eine Maßnahme ist eingeführt worden, weil nun eindeutig jeden Morgen jede Menge Kinder hier in die Schule müssen: „Im Vorgriff auf die Neuregelung der StVO zu Geschwindigkeitsbeschränkungen wurde im Bereich der Grundschule bereits Tempo 30, Mo – Fr in der Zeit von 06:00 – 18:00 Uhr realisiert.“

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