Es ist dasselbe Spiel wie jedes Jahr. Erst gibt es die Allgemeinverfügung zum Floßgraben, die das Fahrverbot für alle motorgetriebenen Bootsarten bestimmt. Dann freut man sich über die erfolgreiche Brut der Eisvögel. Und dann lässt man durchblicken, dass es vielleicht doch Ausnahmen geben könnte für das eine oder andere Motorboot. Diesmal in der Variante: E-Boot. Der NABU ist alarmiert.

Am Donnerstag, 16. März, hatte das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig zur Pressekonferenz eingeladen. Dabei wurde erklärt, dass es dem Eisvogel gutgeht. Die schlechte Nachricht: Die Behörde, die eigentlich für seinen Schutz zuständig ist, plane neue Störungen seines Lebensraums.

„Unser Ziel ist es, möglicherweise Boote mit Elektromotorantrieb auf dem Floßgraben zu bestimmten Zeiten fahren zu lassen“, sagte Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal dem MDR-Fernsehen.

Der Naturschutzbund NABU Leipzig lehnt diese Pläne ab. Ruhe und klares Wasser im Floßgraben wolle nicht nur der Eisvogel. Motorboote würden das Gewässer trüben und damit unter anderem den Jagderfolg der Eisvögel verringern. Der Floßgraben sei für Motorboote ungeeignet.

Zudem dürfe der gegenwärtig gute Bruterfolg der Eisvögel nicht als Rechtfertigung dafür dienen, seinen Schutz zu verringern und zusätzliche Störungen herbeizuführen. Vielmehr seien weitere Schutzbemühungen notwendig, um den erfolgreichen Eisvogelschutz weiter zu garantieren oder sogar noch auszuweiten. Dieses Ziel sollte man im Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald anstreben. Eine Förderung des Motorbootverkehrs diene hingegen nicht den Schutzzielen und auch nicht den Interessen einer naturverträglichen Auwaldnutzung.

Und in Richtung Leipziger Umweltbürgermeister: Dabei müsste doch eigentlich das Ziel der Naturschutzbehörde sein, die Natur zu schützen, wundert sich der NABU Leipzig. Wie Motorboote das Gewässer trüben, sei deutlich zu beobachten gewesen, als im Floßgraben solche Fahrten noch stattfanden. Unter anderem wird dadurch der Jagderfolg der Eisvögel verringert.

Dass es dem Eisvogel im Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald gutgeht, sollte eigentlich selbstverständlich sein, findet der NABU Leipzig. Dafür existiere ja dieses Schutzgebiet. Um die sensible Natur im Floßgraben zu schützen, wäre es eigentlich sogar nötig, die Anzahl der Boote hier grundsätzlich zu begrenzen.

Motorboote seien hingegen kein Beitrag zur naturverträglichen Auwaldnutzung.

Der Floßgraben ist ein wertvoller Teil des Auenökosystems und beliebt bei Paddelbootfahrern. Seine Nutzung als Wasserstraße für Motorboote lehnt der NABU ab. Es gebe für Bootstouren ausreichend Möglichkeiten, der Floßgraben hingegen sei für Motorboote ungeeignet. Mit gutem Gewissen könne hier kein Motorbootfahrer durch den Auwald fahren.

Durch den Bootsverkehr werde nicht nur der Eisvogel gestört, sondern die sensible Natur am Floßgraben insgesamt beeinträchtigt. So haben zum Beispiel auch Zaunkönig und Gebirgsstelze zu leiden, die hier ebenfalls brüten. Durch Motorboote würde zudem die Unterwasserflora stärker beeinträchtigt.

Wenn eine gesetzlich geschützte Tierart wie der Eisvogel sich in einem Schutzgebiet gut entwickelt, dürfe das kein Anlass sein, den Schutz aufzuweichen.

Und dann wird der NABU noch deutlicher. Immerhin dreht sich die ganze Floßgraben-Diskussion immer um ein sensibles Gewässer mitten im Naturschutzgebiet Leipziger Auwald. Statt in diesem Gebiet Nutzungen zu erlauben, die gegen die Naturschutzbedingungen verstoßen, könne Leipzig sogar mehr tun. Der NABU-Vorschlag: „Leipzig könnte den Erfolg sogar vergrößern und das am Floßgraben existierende Naturschutzgebiet ausweiten. Das wäre mal wirklich eine gute Nachricht, ein echter Erfolg und ein echter Grund für eine Pressekonferenz.“

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