Mit rechten Dingen geht es nicht unbedingt zu in der viel debattierten Seniorenwohnanlage Amalie in der Schongauer Straรe 141. Die eigentlich keine Wohnanlage fรผr Senioren sein dรผrfte, denn das Plangebiet, in dem sie liegt, ist dafรผr gar nicht geeignet. So sieht es die Stadt. Und erklรคrt es jetzt CDU-Stadtrat Jens Lehmann noch einmal ausfรผhrlich.
Denn obwohl man sich 2014 heftig und in aller รffentlichkeit stritt, ist bis heute nichts passiert. Ein fรผr den 25. Januar geplantes Gesprรคch zischen Betreiber, Stadt und Landesdirektion ist geplatzt.
Zwei Gerichtsbeschlรผsse gab es schon โ beide bestรคtigten die Haltung der Stadt Leipzig.
Die beruft sich darauf, dass in diesem Gebiet keine dauerhaften Wohnformen zulรคssig sind: โDie Seniorenwohnanlage befindet sich nicht in einem Mischgebiet, sondern im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 170 โSchongauerstraรeโ, der ein Sondergebiet โBeherbergungsgewerbe und Sportโ gemรคร ยง 11 BauNVO ausweist. Anlรคsslich des Antrages VI-A-02378 von Stadtrat Jens Lehmann und Stadtrรคtin Carola Lange wurde der Sachverhalt im Mรคrz 2016 ausfรผhrlich dargelegt. Dauerhaftes Wohnen ist nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung in der vorliegenden Gebietskategorie nicht zulรคssig und sowohl durch die Beschlรผsse des Stadtrates รผber den B-Plan als auch von der allgemeinen Rechtslage weder gewollt noch zulรคssig.โ
Zum Beherbergungsgewerbe zรคhlt zum Beispiel das Ramada-Hotel, zu dem die Seniorenwohnanlage rรคumlich gehรถrt.
Dabei scheint vor allem der Funkkontakt mit dem Betreiber der Seniorenwohnanlage gestรถrt. Denn die Nutzung als Boardinghouse ist zwar im Plangebiet rechtlich zulรคssug, eine Form der eben nicht dauerhaften Nutzung, die besonders geeignet ist fรผr Personen, die nur fรผr kรผrzere Zeit โ wie etwa Arbeitsaufenthalte โ in Leipzig Station machen.
Aber stattdessen scheinen nun die Senioren in der Anlage quasi als Boardinghouse-Gรคste zu gelten und entsprechende Vertrรคge zu haben. Worauf die Stadt mit einem entsprechenden Brief reagierte, den dann Jens Lehmann in seiner Anfrage benannte. Und zehn weitere Senioren scheinen sich nunmehr in die Anlage eingemietet zu haben.
โDies wรผrde der von der Stadt mit dem Eigentรผmer und dem Betreiber geschlossenen Vereinbarung eklatant zuwiderlaufen. Bekanntlich hatte sich die Stadt darin verpflichtet, auf die gerichtlich bestรคtigte sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung mindestens bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren zu verzichten, soweit Eigentรผmer und Betreiber a) keine Neuvermietungen auรerhalb der zulรคssigen Boardinghausnutzung vornehmen und b) sich konkret um einen Ersatzstandort bemรผhenโ, teilt das Baudezernat mit.
Und wird dann noch deutlicher: โEin mรถglicher Ersatzstandort wurde der Stadtverwaltung bisher nicht angezeigt und die Melderegisterauszรผge legen wie dargestellt zudem nahe, dass der Eigentรผmer/Betreiber seit letztem Jahr weitere (der Stadtverwaltung derzeit bekannt: 10 Mietparteien!) รคltere Bรผrgerinnen und Bรผrger in die gleiche Situation gebracht hat, wie die zuvor dort bereits wohnenden Menschen. Die Stadtverwaltung hat daher den Eigentรผmer/Betreiber in dem von Ihnen genannten Schreiben aufgefordert, zu erklรคren und nachzuweisen, inwieweit die angesprochenen neuen Mietvertrรคge mit Senioren mit Hauptwohnsitz in der Amalie einer Boardinghausnutzung entsprechen sollen. Der fรผr den 20. Januar 2017 gesetzte Antworttermin ist bis zum heutigen Tage ohne Reaktion verstrichen.โ
Die komplette Antwort der Stadtverwaltung.
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