Mit rechten Dingen geht es nicht unbedingt zu in der viel debattierten Seniorenwohnanlage Amalie in der Schongauer Straße 141. Die eigentlich keine Wohnanlage für Senioren sein dürfte, denn das Plangebiet, in dem sie liegt, ist dafür gar nicht geeignet. So sieht es die Stadt. Und erklärt es jetzt CDU-Stadtrat Jens Lehmann noch einmal ausführlich.
Denn obwohl man sich 2014 heftig und in aller Öffentlichkeit stritt, ist bis heute nichts passiert. Ein für den 25. Januar geplantes Gespräch zischen Betreiber, Stadt und Landesdirektion ist geplatzt.
Zwei Gerichtsbeschlüsse gab es schon – beide bestätigten die Haltung der Stadt Leipzig.
Die beruft sich darauf, dass in diesem Gebiet keine dauerhaften Wohnformen zulässig sind: “Die Seniorenwohnanlage befindet sich nicht in einem Mischgebiet, sondern im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 170 ‚Schongauerstraße‘, der ein Sondergebiet ‚Beherbergungsgewerbe und Sport‘ gemäß § 11 BauNVO ausweist. Anlässlich des Antrages VI-A-02378 von Stadtrat Jens Lehmann und Stadträtin Carola Lange wurde der Sachverhalt im März 2016 ausführlich dargelegt. Dauerhaftes Wohnen ist nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung in der vorliegenden Gebietskategorie nicht zulässig und sowohl durch die Beschlüsse des Stadtrates über den B-Plan als auch von der allgemeinen Rechtslage weder gewollt noch zulässig.“
Zum Beherbergungsgewerbe zählt zum Beispiel das Ramada-Hotel, zu dem die Seniorenwohnanlage räumlich gehört.
Dabei scheint vor allem der Funkkontakt mit dem Betreiber der Seniorenwohnanlage gestört. Denn die Nutzung als Boardinghouse ist zwar im Plangebiet rechtlich zulässug, eine Form der eben nicht dauerhaften Nutzung, die besonders geeignet ist für Personen, die nur für kürzere Zeit – wie etwa Arbeitsaufenthalte – in Leipzig Station machen.
Aber stattdessen scheinen nun die Senioren in der Anlage quasi als Boardinghouse-Gäste zu gelten und entsprechende Verträge zu haben. Worauf die Stadt mit einem entsprechenden Brief reagierte, den dann Jens Lehmann in seiner Anfrage benannte. Und zehn weitere Senioren scheinen sich nunmehr in die Anlage eingemietet zu haben.
„Dies würde der von der Stadt mit dem Eigentümer und dem Betreiber geschlossenen Vereinbarung eklatant zuwiderlaufen. Bekanntlich hatte sich die Stadt darin verpflichtet, auf die gerichtlich bestätigte sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung mindestens bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren zu verzichten, soweit Eigentümer und Betreiber a) keine Neuvermietungen außerhalb der zulässigen Boardinghausnutzung vornehmen und b) sich konkret um einen Ersatzstandort bemühen“, teilt das Baudezernat mit.
Und wird dann noch deutlicher: „Ein möglicher Ersatzstandort wurde der Stadtverwaltung bisher nicht angezeigt und die Melderegisterauszüge legen wie dargestellt zudem nahe, dass der Eigentümer/Betreiber seit letztem Jahr weitere (der Stadtverwaltung derzeit bekannt: 10 Mietparteien!) ältere Bürgerinnen und Bürger in die gleiche Situation gebracht hat, wie die zuvor dort bereits wohnenden Menschen. Die Stadtverwaltung hat daher den Eigentümer/Betreiber in dem von Ihnen genannten Schreiben aufgefordert, zu erklären und nachzuweisen, inwieweit die angesprochenen neuen Mietverträge mit Senioren mit Hauptwohnsitz in der Amalie einer Boardinghausnutzung entsprechen sollen. Der für den 20. Januar 2017 gesetzte Antworttermin ist bis zum heutigen Tage ohne Reaktion verstrichen.“
Die komplette Antwort der Stadtverwaltung.
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