Manchmal sind Antworten der Stadtverwaltung doch sehr erhellend. Wie die, die jetzt die Grünen-Fraktion bekommen hat zum geplanten Kiesabbau-Projekt bei Rückmarsdorf: Schönau III. Sie hatten bewusst auch ein Fragezeichen in die Überschrift gemalt: „Schönau III: Acker nicht zu Kies machen! – Hat die Stadt Leipzig sich tatsächlich noch nicht positioniert?“

Wohl ahnend, dass die Sache etwas komplizierter ist und der erste Vorstoß der Stadt, ihre Flächen schon mal zum Kauf anzubieten, eher ein Signal an die Firma Papenburg war, dass es von Seiten der Stadt keine Hindernisse geben würde. Der Großteil der Flächen ist im Eigentum der Stadt, nicht alle sind es. Aber mit den Besitzern der anderen Flächen sei man im Gespräch, teilt das Wirtschaftsdezernat auf die Anfrage der Grünen hin mit. Dem Wirtschaftsdezernat ist das Liegenschaftsamt unterstellt, das sich um Flächenerwerb und -verkauf für die Stadt kümmert.

Der Verkaufsbeschluss ist noch nicht endgültig. Endgültig wolle man die Verkäufe erst machen, wenn sowohl das Raumordnungsverfahren als auch das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren absolviert sind. Beides dauert. Denn augenblicklich ist die Fläche noch als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Damit überhaupt Kiesabbau möglich werden kann, muss ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, „um die Fläche  Schönau III als bergrechtliche Vorhaltefläche in der Landesentwicklungsplanung des Freistaates Sachsen auszuweisen.“

Da ist sie nämlich noch nicht.

Und da haben die Bürger zumindest noch ein Wörtchen mitzureden. Ob es ins Gewicht fällt, ist eine andere Frage. Das Wirtschaftsdezernat jedenfalls gibt sich sehr zuversichtlich, dass die Sache läuft und der Grundstücksverkehrsausschuss dann auch die Kaufverträge vorgelegt bekommt. „Diese Vorlage soll nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens eingebracht werden, da dann wesentliche Maßgaben zur raumverträglichen Gestaltung des Kiesabbaus (insbesondere Abstand zur Wohnbebauung) bekannt sein werden. Mit den Kaufverträgen wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Stadt in den einzureichenden Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren beachtet werden.“

Am 8. Februar trafen sich - parallel zur Ratsversammlung -rund 70 Rückmarsdorfer bei eisigen Temperaturen auf dem geplanten Abbaugelände, um gegen den Kiesabbau zu protestieren. Foto: BI Rückmarsdorf
Am 8. Februar trafen sich – parallel zur Ratsversammlung -rund 70 Rückmarsdorfer bei eisigen Temperaturen auf dem geplanten Abbaugelände, um gegen den Kiesabbau zu protestieren. Foto: BI Rückmarsdorf

Ein Knackpunkt werden natürlich die Kaufverträge, denn da fließen nicht nur die aktuellen Bodenrichtwerte ein, sondern auch die Abschätzungen zu den abbaubaren Bodenschätzen – dem Kies in diesem Fall.

„Die Stadt geht davon aus, dass das Planfeststellungsverfahren für den Kiesabbau nur eingeleitet wird, wenn über die Kaufverträge zwischen der Papenburg AG und der Stadt Einigkeit erzielt wird.“

Und dann wird es etwas diffus, weil sich die Stadtverwaltung durchaus auch vorstellen kann, dass hier gar kein Kies abgebaut wird: „Das Plangebiet ist unabhängig von einer Entscheidung für oder gegen den Kiesabbau von strategischem Interesse für die Stadt. Der bereits vorhandene Eigentumsanteil bildet eine gute Grundlage für weitere Grunderwerbe. Wir sind mit verschiedenen Eigentümern im Gespräch. Auch bei einer Entscheidung für die Kiesgewinnung versetzt ein größerer Anteil Eigentumsland die Stadt in eine bessere  Verhandlungsposition, insbesondere auch für die Gestaltungsmöglichkeiten der Folgelandschaft.“

Die dann freilich kein wertvoller Acker mehr sein wird. Ein Aspekt, der in der Antwort des Wirtschaftsdezernats übrigens gar nicht vorkommt. Was mit der Gesetzgebung in Sachsen zu tun hat: Wenn ein Unternehmen, das Rohstoffe abbauen will, sein Interesse bekundet, rücken auch die Selbstbestimmungsrechte der Kommune in den Hintergrund. Dann müssen Raumordnungsverfahren auch eingeleitet werden, wenn die Stadt eigentlich nicht will.

Sie darf sich erst im nächsten Schritt äußern.

„Die raumordnerischen Aspekte werden im Raumordnungsverfahren (ROV) durch die Landesdirektion geprüft. Das Verfahren hat noch nicht begonnen. Der Regionale Planungsverband wird – wie die Stadt Leipzig und wie oben beschrieben – im Zuge des Raumordnungsverfahrens beteiligt werden, und dann zum Kiesabbau ‚Schönau III‘ Stellung nehmen.“

Wenn das Gebiet dann nach dem Raumordnungsverfahren als bergrechtliche Vorbehaltsfläche ausgewiesen ist, „kann die Papenburg AG den Antrag auf Eröffnung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens stellen.“ Da gibt es zwar auch Öffentlichkeitsbeteiligung – aber da geht es dann nur noch um die Rahmenbedingungen des Kiesabbaus.

Wirklich ein Votum abgeben, das möglicherweise die Haltung der Stadt beeinflusst, können praktisch nur noch die Ausschüsse, die sich im Raumordnungsverfahren eine Meinung bilden müssen – so der Umweltausschuss und der Fachausschuss Planen und Bau.

Zumindest liest sich die Antwort des Wirtschaftsdezernats wie die Beschreibung eines Zuges, der längst rollt und in dem jetzt ein Verfahrensschritt nach dem anderen absolviert wird, bis die Kiesbagger rollen. Ein Stoppsignal scheint da nirgendwo eingebaut.

Die komplette Antwort des Wirtschaftsdezernats.

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