Wenn Stadträtinnen und Stadträte wissen wollen, was die Verwaltung hinter verschlossenen Türen tut, dann müssen sie öffentliche Anfragen stellen. Auch manchmal einfach so auf Verdacht. Und so einen Verdacht hatte CDU-Stadträtin Sabine Heymann, als sie sich über die Sanierungspläne für die Hauptfeuerwache wunderte. Denn da war auch die Gestaltung der Außenflächen mit geregelt. Aber irgendwo da fließt doch eigentlich der Pleißemühlgraben.

Und der sollte – so hat es die Stadt mal angekündigt – irgendwann zwischen 2015 und 2018 freigelegt werden. So steht es im „Mittelfristigen Programm zur Finanzierung von Hochwasserschutz- und ausgewählten Gewässerentwicklungsmaßnahmen für Gewässer II. Ordnung in der Stadt Leipzig“. Das wohl eher ein ganz langfristiges Programm wird, weil sich alle geplanten Einzelschritte immer mehr verzögern und immer teurer werden.

Für etwas über 7,7 Millionen Euro soll der Abschnitt zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ranstädter Steinweg freigelegt werden. Aber über den Verlauf des Mühlgrabens herrscht noch keine Abstimmung. Aktuell fließt er noch in seinem historischen Bett und überwölbt hinter der Hauptfeuerwache und dem Gebäude der IHK. Überlegungen gibt es, ihn auf die Vorderseite direkt an den Goerdelerring zu verlegen, wo er auch wieder zum stadtgestalterischen Element werden kann.

Aber wenn der Graben dorthin verlegt wird, ist es eigentlich nicht mehr möglich, das immer mal wieder propagierte Hochhaus an der „Goerdelerspitze“ zu bauen. Das müsste dann ziemlich schmal werden.

Aber verunsichert war Sabine Heymann vor allem davon, dass augenscheinlich die Verwaltung schon wieder eine Entscheidung gefällt hatte, ohne dass in den einschlägigen Gremien darüber berichtet wurde.

Deswegen fragte sie jetzt mal nach: „Werden rechtzeitig vor Abschluss der Planung der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache die Eckpunkte des B-Planes 366 geklärt sein?“

Die Antwort, die sie vom Planungsdezernat erhielt, war erst einmal nur ausweichend – aber vielsagend: „Für den Bebauungsplan sind folgende Eckpunkte vorgesehen:

– Der Standort der Hauptfeuerwache am Goerdelerring ist festgeschrieben.
–  Der Hof auf der Rückseite der Hauptfeuerwache wird ganzflächig für die Aufgaben der Feuerwehr benötigt und steht daher in diesem Abschnitt für eine Öffnung des Pleißemühlgrabens in seinem historischen Verlauf nicht zur Verfügung.
– Die Eckpunkte sind mit der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache kompatibel.“

Womit also irgendjemand im Rathaus schon entschieden hat, dass der Pleißemühlgraben künftig nicht mehr hinter der Hauptfeuerwache fließen wird. Der Hof wird gebraucht. Also kann es dort auch keine Grabenöffnung geben.

Logische Frage für Sabine Heymann: „Wenn nicht: Auf welchem Weg wird dann die Öffentlichkeit beteiligt, um die Entscheidung zu eben diesen Eckpunkten, wie die Trasse des zu öffnenden Pleißemühlgrabens, vorzubereiten?“

„Die Frage trifft nicht zu“, heißt es aus dem Planungsdezernat. Tatsächlich trifft die Frage zu und es wird auch noch eine Art Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Die Verwaltungsauskunft dazu lautet: „Im Rahmen des Verfahrens zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens wird die Stadtverwaltung intensiv durch die Leipziger Bürgerschaft unterstützt. Maßgeblich erfolgt dies u. a. durch den Förderverein ‚Neue Ufer‘ e. V., der bereits während der Erstellung der Planung LP 1/2 für die Offenlegung des Pleißemühlgrabens an der Hauptfeuerwache durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer beteiligt wurde. Auf Initiative des Fördervereins ‚Neue Ufer‘ e. V. wird als erste Stufe eines zweistufigen Öffentlichkeitsverfahrens mit dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und der Branddirektion ein Bürgerbeteiligungsverfahren in Form einer moderierten Anhörungsveranstaltung Anfang 2017 durchgeführt. Zu dieser Veranstaltung werden neben den beteiligten und ortsansässigen Vereinen, z. B. Waldstraßenviertel e.V., auch Anlieger und betroffene Grundstückseigentümer, z. B. IHK, LWB, sowie die interessierte Fachöffentlichkeit geladen.“

Aber dann wird es schwierig. Denn das Planungsdezernat stellt fest: „Auf der Grundlage dieser ersten Stufe der Bürgerbeteiligung erstellen das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtgrün und Gewässer eine gemeinsame Beschlussvorlage zur Festlegung der Vorzugstrasse des Pleißemühlgrabens. Diese wird als sogenannte ‚2. Stufe‘ der Öffentlichkeitsbeteiligung ab April 2017 ins Gremium-Verfahren gegeben und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Denn wenn der Hof der Hauptfeuerwache für eine Grabenöffnung nicht zur Verfügung steht, gibt es eigentlich schon eine Vorentscheidung für die „Vorzugstrasse“.

Sie kann dann nur noch am Goerdelerring passieren – nicht nur aus ästhetischen oder Nutzungsgründen, sondern auch aus der oben zitierten Vorlage heraus: Der Graben soll eine Hochwasserschutzfunktion übernehmen, was er nicht wirklich kann, wenn er überwölbt bleibt oder zu schmal wird. Er muss ja Wassermassen aufnehmen und ableiten können. Wenn Leipzig das nicht zusichern kann, wird es schwierig, vom Land die 50-prozentige Förderung für den Hochwasserschutz zu bekommen.

Aber zumindest erfährt nicht nur Sabine Heymann nun, dass die Stadt das Projekt mit dreijähriger Verspätung endlich in Angriff nimmt. Wobei eine Variantenentscheidung 2017 eben auch bedeutet, dass die Fördergelder frühestens 2018 beantragt werden und frühestens 2019 gebaut wird.

Auskunft des Planungsdezernats zu den Plänen an der Hauptfeuerwache.

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