Natürlich gehen Ängste um, wenn jetzt in Leipzig auch Wohnungsbestände saniert werden, die in den vergangenen 25 Jahren gar nicht oder nur teilsaniert wurden. In der Regel steigen dann die Mieten, die in solchen Wohnobjekten oft noch deutlich unterm Leipziger Durchschnitt von 5,38 Euro liegen. Selbst 5 Euro pro Quadratmeter sind für viele Leipziger ja deutlich zu viel. Müssen sie nun raus? Aus der Südvorstadt zum Beispiel?
Das machte die Linke-Stadträtin Juliane Nagel zu einer Anfrage in der Ratsversammlung. Immerhin hatte die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft LWB angekündigt, auch in Connewitz und der Südvorstadt rund 340 Wohnungen sanieren zu wollen. Nicht alle auf einmal. Zieljahr ist irgendwie das Jahr 2022. Aber in der Hardenbergstraße geht es schon bald los, bestätigt das Baudezernat. Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau ist auch Aufsichtsratsvorsitzende der LWB. Da sitzt sie direkt an der Quelle.
„Nach Aussage der LWB liegt ein detaillierter Zeitplan für jedes einzelne zu sanierende Objekt derzeit noch nicht vor“, teilt sie mit.
Aber fest eingeplant ist, dass im Jahr 2017 die Brandvorwerkstraße 62 – 64 und die Hardenbergstraße 4 – 6 saniert werden sollen. Das hatte auch Dr. Gabriele Haase Anfang Juni zur Bilanzpressekonferenz der LWB angekündigt. Sie ist als Geschäftsführerin für die ganzen baulichen Aktivitäten der LWB zuständig. In den benannten Gebäuden sind die Mieten gerade für die Südvorstadt noch sehr niedrig. Und man habe sehr wohl das Problem wahrgenommen, dass es für Viele der dort seit Jahren Wohnenden praktisch unmöglich ist, in der Südvorstadt eine bezahlbare Alternativwohnung zu finden. Deswegen wolle man zumindest versuchen, so zu sanieren, dass die Bewohner nicht aus dem Wohnensemble vertrieben werden, sondern zumindest bezahlbare Wohnungen in einem der anderen Häuser angeboten bekommen. Deswegen will man die drei Häuser auch nicht in einem Rutsch komplettsanieren, sondern nacheinander, so dass die Mieter des ersten Hauses vorübergehend in Wohnungen in den anderen beiden Häusern ziehen können.
Oder jetzt in der Auskunft des Baudezernats: „Die Sanierungen werden im bewohnten wie unbewohnten Zustand durchgeführt. Wo dies technologisch möglich ist, soll eine strangweise Sanierung/Instandsetzung erfolgen. Die Mieter werden spätestens mit der Modernisierungsankündigung über Art und Umfang der Maßnahmen, Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen und wirtschaftliche Konsequenzen informiert.“
Und: „Muss ein Haus leer sein, um sanieren zu können, geht die LWB sehr frühzeitig zu den Mietern, für die eine ‚Zielwohnung‘ gefunden werden muss, um sie bei der Suche nach angemessenem neuen Wohnraum zu unterstützen. – Wird im bewohnten Zustand saniert, geht die LWB frühzeitig auf die Mieter zu, um gemeinsam mit den Mietern insbesondere organisatorische Fragen zu klären, um einen reibungslosen Bauablauf zu sichern und evtl. Individualwünsche der Mieter einzubeziehen (Fall Strangsanierung).“
Da muss, wer während der Bauphase in seiner alten Wohnung bleibt, zumindest Nerven wie Stahlseile haben. Denn das bedeutet Stress: „Wird beabsichtigt, dass die Mieter (z. B. Vereine) in dem Haus verbleiben, wird mit den Mietern gemeinsam entschieden, welche Maßnahmen zwingend erforderlich für die Verkehrssicherheit des Hauses sind (Aufgabe der LWB) und welche weiteren Maßnahmen evtl. durch die Mieterschaft als sogenannte ‚Muskelhypothek‘ geleistet werden können. Auf diesem Weg blieben den Nutzern größere Mietsteigerungen erspart.“ Vorstellbar sei das eventuell bei der Bornaischen Straße 94 – 98, für die es aber noch keinen Zeitplan gibt.
Bei den Gebäuden an der Ecke Hardenbergstraße/Brandvorwerkstraße aber drängt die Zeit. Die Häuser seien, so Haase, mittlerweile so marode, dass man das Bewohnen in diesem Zustand auch aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr länger gewährleisten könne. Man muss also zwingend in die Sanierung.
Und natürlich fragte Juliane Nagel auch an, ob man solche Sanierungen mit Fördergeldern auch sozialverträglich gestalten könnte: „Inwiefern ist vorstellbar, dass Landesmittel für soziale Wohnraumförderung in die Sanierung/Modernisierung der in Rede stehenden Wohnhäuser fließen, um bezahlbaren Wohnraum für BestandsmieterInnen zu erhalten?“
Aber die Frage kann auch die LWB nicht beantworten, auch wenn sie nun schon seit Monaten händeringend auf klare Ansagen aus Dresden gewartet hat, ob es nun endlich Geld für sozialen Wohnungsbau gibt.
Das Baudezernat in seiner Antwort: „Die LWB würde, sofern die Rahmenbedingungen für die Förderung sozialen Wohnungsbaus annehmbar wären, interessiert an Mitteln des Landes für soziale Wohnraumförderung sein. Dies würde sich kostensenkend auf eine Modernisierungsmieterhöhung auswirken und Vertreibungseffekte nahezu verhindern.“
Aber: „Die konkreten Konditionen des vom Freistaat geplanten neuen Förderprogramms für sozialen Wohnraumförderung befinden sich noch im Abstimmungsprozess. Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung steht dazu im engen Kontakt sowohl mit dem SMI als auch mit der LWB. Auf Grundlage der in diesem Jahr zu erwartenden verbindlichen Richtlinie wird geprüft, welche Bauvorhaben der LWB ggf. für die Förderung geeignet und möglich sind.“
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