Eigentlich gibt es für den Mariannenpark in Schönefeld eine gültige Konzeption. Die wurde 1994 erarbeitet und nimmt auch Rücksicht auf den Denkmalschutzstatus des Parks. Deswegen lehnte Leipzigs Umweltdezernat vor einem Jahr auch einen Vorstoß der CDU-Fraktion ab, den Gärtnerstützpunkt im Mariannenpark in eine Gastronomie-Einrichtung zu verwandeln.

„Um die Attraktivität des Mariannenparks für die Naherholung weiter zu erhöhen, ist eine Verbesserung der gastronomischen Versorgung notwendig. Hierzu bietet es sich an, den städtischen Betriebshof zu nutzen“, hatte die CDU beantragt. „Dieser ist als Gewerbeobjekt eines Entsorgungsbetriebes ohnehin im Landschaftsschutzgebiet fehl am Platze. Ziel ist es, eine Ausflugsgastronomie zu entwickeln, ähnlich dem Glashaus im Clarapark. Dabei soll die Zufahrtsbeschränkung für den Mariannenpark selbstverständlich aufrechterhalten werden.“

Aber das Gärtnerhaus gehört seit 1928 zum Park, wurde seinerzeit auch extra zur Unterbringung der städtischen Gärtner gebaut und ist auch Teil der Denkmalskonzeption. Und für den Umweltbürgermeister tat sich 2015 auch gleich noch die Frage auf, wo er dann mit seinen Gartenpflegern hin soll, wenn das Haus in eine Parkrestauration verwandelt werden soll.

„Beim zur Umnutzung avisierten Gebäudekomplex handelt es sich nicht um das Gewerbeobjekt eines Entsorgungsbetriebes, sondern um einen Wirtschaftshof für die städtische Grünpflege, der zu diesem Zweck bereits 1928 durch die Stadt Leipzig errichtet und in den darauf folgenden Jahren mehrfach erweitert wurde, um das Personal und die Technik zur Pflege des Parks sowie der ständig wachsenden Zahl der umliegenden städtischen Grünanlagen unterbringen zu können. Er wird seitdem durchgehend von den städtischen Gärtnern genutzt. Der Mariannenpark wurde in seinen wesentlichen Teilen ebenfalls 1928 fertiggestellt“, begründete er seinerzeit seine Ablehnung für den CDU-Antrag. „Es wird üblicherweise angestrebt, dass Wirtschaftshöfe zur Grün-, Landschafts- und Waldpflege in den zu betreuenden Arealen errichtet und unterhalten werden, um eine kostengünstige Bewirtschaftung zu ermöglichen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist der Hof der Grünpflege als städtischer Betriebshof ausgewiesen.“

Mit der logischen Folge: „Im Objekt sind sämtliche Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft; weitere räumliche Kapazitäten existieren nicht.“

Ganz so toll fand der Umweltbürgermeister auch nicht, mit einer Gastronomie nun noch weiteren Lieferverkehr in den Park zu ziehen. Am Rand des Parks gebe es ja schon die „Sportbar am Mariannenpark“ und im angrenzenden Kleingartenverein die „Parthenklause“.

Und auf das Argument mit dem Glashaus im Clara-Park erwiderte er: „Das im Antrag als Vergleich zitierte Glashaus im Clara-Zetkin-Park wurde von vornherein als gastronomische Einrichtung konzipiert und bewusst auch räumlich getrennt vom Betriebshof an der Dahlienterrasse eingeordnet, ebenso der Musikpavillon und der Kiosk am Spielplatz Rennbahnweg. Auch im Clara-Zetkin-Park wurde bereits Anfang des letzten Jahrhunderts der Betriebshof speziell – und ausschließlich – für die Bewirtschaftung der Grünflächen errichtet.“

Doch ein Jahr später hat das Umweltdezernat seine Position doch noch einmal geändert – was nun für Verwirrungen im benachbarten Thekla sorgen dürfte. Denn jetzt will man den Mariannenpark doch angehen. Und das bindet Mittel und Kräfte, die man eigentlich am Bagger in Thekla gebraucht hätte.

Dabei versucht das Umweltdezernat den Spagat, gesteht zu, dass es eigentlich eine gültige Konzeption für den Mariannenpark von 1994 gibt, bei der es vor allem um den Erhalt der denkmalgeschützten Strukturen geht. Warum die Konzeption von 1994 überarbeitet werden muss, erklärt das Dezernat in seinem jetzt vorgelegten Alternativvorschlag zwar nicht, man spricht nur vage von einem Handlungsbedarf „für die Aufwertung des Mariannenparks“.

Der Handlungsbedarf besteht eigentlich nicht in der denkmalpflegerischen Konzeption, auch wenn die Stadt in der finanziellen Mittelbereitstellung schwach auf der Brust ist und vor allem die Stiftung Bürger für Leipzig hier mit eigenen Aktivitäten die Herstellung historischer Strukturen wieder ermöglicht hat.

Der Sommerblumengrund im Mariannenpark. Foto: Ralf Julke
Der Sommerblumengrund im Mariannenpark. Foto: Ralf Julke

Handlungsbedarf besteht sicherlich bei der demontierten Thälmann-Gedenkstätte, von der heute noch die Platten und Mauern des Appellplatzes ziemlich willkürlich im Park herumstehen. Aber das war es eigentlich auch schon.

Aber irgendwie will man jetzt doch Gastronomie in den Park bringen, auch wenn man noch nicht weiß, wie. Deswegen schlägt das Umweltdezernat jetzt eine Beauftragung durch den Stadtrat vor: „Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kulturdenkmal ‚Mariannenpark‘ die vorliegende Konzeption aus dem Jahre 1994 zu aktualisieren. Dabei sind im Rahmen der Nutzungsanalyse auch die gastronomischen Anforderungen und Möglichkeiten im Park und im Umfeld des Parks besonders zu betrachten.“

Die zur Planung nötigen 35.000 Euro sollen für das Jahr 2017 eingestellt werden. Das sind die 35.000 Euro, die jetzt erst mal für die Konzeption im Naturbad Nordost fehlen. Der Mariannenpark habe Vorrang, stellt das Umweltdezernat fest: „Aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung und der Notwendigkeit, die bereits vorliegende Konzeption an die aktuellen Nutzungsgewohnheiten und -ansprüche anzupassen, soll daher zunächst der Mariannenpark bearbeitet werden.“

Und so soll es nun im Juni im Rat auch beschlossen werden. Mit ganz großem Geschütz, denn wenn man die Konzeption nicht beauftrage, fehle „die Handlungsgrundlage für eine umfassende strategische Gebietsentwicklung und eine nachhaltige Betreibung des Standortes. Folglich fehlt auch die Grundlage für die Erstellung eines Mittelfristigen Investitions- und Instandhaltungsprogramms für die Haushaltplanung. Die Entwicklungspotentiale des Gebietes bleiben ungenutzt.“

Was schon verblüfft, denn die Konzeption von 1994 ist eigentlich verabschiedete Grundlage für alle Instandhaltungsprogramme im Park. Sie ist ja nicht ungültig, bloß weil sie 22 Jahre alt ist.

Der CDU-Antrag zum Mariannenpark.

Der Verwaltungsstandpunkt zum Mariannenpark von 2015.

Der Verwaltungsstandpunkt zum Mariannenpark von 2016.

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