Seit 2014 ist die Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses, der ehemaligen Bleichertschen Villa an der Lützowstraße 19 in Gohlis, ungewiss. Seinerzeit hatte der Förderverein Heinrich-Budde-Haus die Betreiberschaft aufgeben müssen. Aber das Interesse am Erhalt des kulturellen Anlaufpunktes in Gohlis ging nicht verloren. Jetzt ist erst einmal die Stadt Leipzig am Zug.
Am 19. Januar hatte der Bürgerverein Gohlis zur Podiumsdiskussion eingeladen. Dabei kam man auch zum baulichen Zustand des Hauses ins Gespräch. Das hat jetzt erst einmal zwei Appelle an Stadtrat und Verwaltung zur Folge.
Denn von außen sieht die Villa ganz intakt aus. Aber ohne eine gründliche Sanierung und eine deutliche Senkung der Heizkosten wird das Haus nicht wirtschaftlich zu betreiben sein. Seit 1993 ist das Haus im Besitz der Stadt. Damals hat es Leipzig vom Erben gekauft und dem neu gegründeten Trägerverein übergeben, der sich bis zum Jahr 2014 recht tapfer schlug, die denkmalgeschützte Villa und das zugehörige Ensemble zu erhalten und zu bespielen. Aber für eine umfassende Sanierung fehlte das Geld.
Am 29. Februar machte der Ortsverein Nord der Leipziger SPD deutlich, dass er sich vom Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord nun eine klare Position erwartet. Der Stadtbezirksbeirat Nord traf sich zu seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 3. März. Da war die Zukunft des Heinrich-Budde-Hauses Thema, eingebracht durch die beiden SPD-Stadtbezirksbeiräte Tino Bucksch und Martin Klein, die einen entsprechenden Sanierungsantrag vorlegten. Ziel des Antrags war es, dass von der Stadtverwaltung noch in diesem Jahr Planungsmittel bereitgestellt werden, um den notwendigen Sanierungsbedarf für das Heinrich-Budde-Haus festzustellen.
Jutta Kiesewetter, Vorsitzende der SPD Leipzig-Nord, dazu: „Jeder Monat, der vergeht, ohne dass die Stadtverwaltung handelt, ist ein verlorener Monat für das Heinrich-Budde-Haus als Standort eines kulturellen Stadtteilzentrums in Gohlis. – Bis Juni läuft ein Ausschreibungsverfahren der Stadt, um einen neuen Betreiber für das Heinrich-Budde-Haus zu finden. Unabdingbar für eine zukunftsfeste Nutzung des Hauses ist es aber, dass die Stadt und der zukünftige Betreiber Kenntnis über den kompletten Sanierungsbedarf haben. Sich nur auf die Brandschutzmaßnahmen zu konzentrieren reicht nicht aus, eine komplette Sanierung scheint notwendig. Wir als SPD werden uns auch weiterhin im Stadtteil und im Stadtbezirksbeirat für eine Rettung des Heinrich-Budde-Hauses und einen Erhalt in städtischer Hand einsetzen.“
Der Stadtbezirksbeirat Nord folgte dem eingebrachten Antrag. Und nun liegt das Ganze beim nächsthöheren Gremium auf dem Tisch. Der Leipziger Stadtrat wird sich am 23. März erstmals mit dem Thema beschäftigen.
Der Beschlussvorschlag, den der Stadtbezirksbeirat Nord unterbreitet, lautet: „Die Stadt Leipzig untersucht unverzüglich den baulichen Zustand des Heinrich-Budde-Hauses und ermittelt die notwendigen Mittel zur kompletten Sanierung des Heinrich-Budde-Hauses zum Erhalt des Heinrich-Budde-Hauses als soziokulturelles Zentrum in Leipzig-Gohlis.“
Und in der Begründung erläutert der Stadtbezirksbeirat-Nord, dass es ohne eine Investition in das Haus auch mit einer sinnvollen Betreibung nichts werden kann.
Da heißt es: „Zurzeit wird ein neuer Betreiber für das Heinrich-Budde-Haus in Gohlis als soziokulturelles Zentrum gesucht. Das Haus befindet sich als Liegenschaft des Kulturamtes im Eigentum der Stadt Leipzig und muss dringend saniert werden, um das Gebäude in einen vermietbaren Zustand zu bringen. Insbesondere die sehr hohen Betriebskosten (Heizung) fallen auf und sollten über eine energetische Sanierung abgesenkt werden.“
Denn wer wird sich auf den Betrieb bewerben, wenn allein schon die Heizkosten den Etat auffressen? – „Die Stadt Leipzig als Eigentümer des Gebäudes als auch der neu zu findende Betreiber sollten schnellstmöglich Klarheit darüber haben, welcher Sanierungsaufwand für das Gebäude besteht und in welchem Zeitraum die Sanierung zu leisten ist. Deshalb sind unverzüglich Planungsmittel einzustellen”, stellt der Stadtbezirksbeirat fest. Und betont: “Die Eilbedürftigkeit besteht darin, dass im ersten Quartal dieses Jahres das Interessenbekundungsverfahren für die Betreibung des Hauses beginnt und Fördermittelanträge für 2017 bis 30.09.2016 eingereicht werden müssen.“
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