Erst waren es CDU-Fraktion und SPD-Fraktion, die vorpreschten. Im Januar 2016 haben sie für das Plangebiet „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Kein Monat verging und die Stadtverwaltung teilte mit, dass die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes umgehend vorbereitet wird. Schon zur nächsten Ratsversammlung am 23. März könnte der Stadtrat die Aufstellung beschließen.

Dazu hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nun einen Änderungsantrag eingebracht, der die Stadtverwaltung ergänzend beauftragen soll, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Plangebiet eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB einzuleiten.

„Wir begrüßen, dass die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der anhaltend wachsenden Stadt das 35 Hektar große Areal als gemischt genutztes, zukunftsorientiertes, nachhaltiges und urbanes Stadtquartier mit eigener Identität und hoher Lebensqualität entwickeln möchte“, sagt dazu Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit Verweis auf die in der Begründung zum Bebauungsplan ‚Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße‘ skizzierten notwendigen und umfangreichen Untersuchungen sind wir nach Beratung in den Ausschüssen allerdings der Auffassung, dass es mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal allein nicht getan ist.“

Deswegen müsse aus Sicht der Grünen für das Entwicklungsgebiet zwingend eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB eingeleitet werden.

„Diese Maßnahme führt dazu, dass die Stadt Leipzig ihre städtebaulichen Vorstellungen konzeptionell geschlossener und rascher verwirklichen kann als ausschließlich über die Bauleitplanung“, sagt Elschner. Die Stadt Leipzig hätte die Möglichkeit, im Rahmen vertraglicher Regelungen Baupflichten auszusprechen und könnte des Weiteren einen Mitfinanzierungsanteil von begünstigten Grundstückseigentümern generieren.“

Eine „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ ist ein in §§ 165 ff BauGB (Baugesetzbuch) geregeltes Instrument der Stadtentwicklung und erlebt in vielen größeren Städten eine Renaissance. Im Wesentlichen geht es darum, große Stadtentwicklungsprojekte für die Kommunen zu erleichtern. Ziel ist es, für das Entwicklungsgebiet eine am Allgemeinwohl orientierte Planung mit der notwendigen Infrastruktur – wie zum Beispiel Straßen und Plätze, Schulen und Kindertagesstätten oder Grünflächen – zügig durchführen und umsetzen zu können.

Bei Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung muss die Stadt erst vorbereitende Untersuchungen durchführen, bevor sie gegebenenfalls eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Satzung beschließen kann. Sollte sich im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zeigen, dass die Ziele der Stadt bereits durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen – orientiert an den Verfahrensgrundsätzen zur „Kooperativen Baulandentwicklung“ – erreicht werden können, wäre eine förmliche städtebauliche Entwicklungssatzung nicht mehr erforderlich.

In diesem Zusammenhang verweisen die Grünen auf die noch ausstehende Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur „Sozialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN) bzw. „Kooperativen Baulandentwicklung“ vom Dezember 2014 und die Informationsvorlage Vorlage – VI-DS-01757 „Aktueller Sachstand zum Thema ‚Kooperative Baulandentwicklung‘“ vom 8. März 2016.

Der Änderungsantrag der Grünen zum Freiladebahnhof Eutritzscher Straße.

Der Antrag der SPD-Fraktion zur sozialgerechten Bodennutzungsordnung von 2015.

Information aus dem Planungsdezernat: „Aktueller Sachstand zum Thema ‚Kooperative Baulandentwicklung‘“.

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