Da hatten wohl CDU- und SPD-Fraktion genau den richtigen Riecher, als sie im Januar gemeinsam beantragten, die Stadt solle für den ehemaligen Freiladebahnhof an der Eutritzscher Straße einen Bebauungsplan aufstellen, der hier auch Wohnbebauung möglich macht. Die Verwaltung hat nicht nur postwendend ihre Zustimmung signalisiert, sie hat jetzt auch erste Konturen für den Bebaungsplan definiert.
Dass es noch keinen aktuellen Bebauungsplan gibt, liegt schlichtweg an der Bahn. Die hat erst einen Teil des Geländes aus Bahnbetriebszwecken entlassen. Bis zum Bau des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes war das Gelände praktisch noch ans Gleisnetz der Bahn angebunden, auch wenn der Freiladebahnhof schon seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt wurde. Einen ersten Teil vorrangig im Nordwesten des Geländes direkt an der Delitzscher Straße hat man schon aus Bahnbetriebszwecken entlassen. Mehr als die Hälfte des Geländes aber ist nach wie vor offiziell Bahngelände, auch wenn sich schon Nutzungen wie Tankstelle, Autoverleih und Kontaktlinsenversand darauf etabliert haben.
Im Wortlaut der Anfang Februar zusammengestellten Vorlage des Stadtplanungsamtes liest sich das so: „Das Gebiet des ehemaligen Freiladebahnhofes wird für Bahnbetriebszwecke nicht mehr benötigt. Bisher ist aber noch nicht das gesamte Plangebiet über das förmliche Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken freigegeben worden. Erst mit Ende eines Freistellungsverfahrens durch das Eisenbahnbundesamt erhält die Kommune ihre Planungshoheit zurück. Zu welchem Zeitpunkt dies eintreten wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.“
Was aber nicht heißt, dass man nicht schon mal einen Bebauungsplan aufstellen könnte. Denn benötigt werden die freien Flächen dort in nächster Zeit unbedingt. Und nicht nur für Wohnbebauung sieht man hier dringend Entwicklungsbedarf (Leipzig bewegt sich auf die 600.000 Einwohner zu).
„In den planerischen Entwicklungsplänen und -konzepten der Stadt Leipzig wurden für das Plangebiet bisher nur wenige Aussagen getroffen. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig (InSEK) grenzt die Magistrale Georg-Schuhmann-Straße (Handlungsschwerpunkt) an das Planungsgebiet an. Der Schulentwicklungsplan benennt für den nördlichen Planungsraum der Stadt, möglichst zentrumsnah, einen Bedarf sowohl für eine Oberschule als auch für ein Gymnasium. Gemäß Landschaftsplan sind bei der baulichen Entwicklung landschaftsplanerische Vorgaben zu berücksichtigen und für den Radverkehr soll entlang der Bahnlinie eine Fahrradverbindung ergänzt werden. Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Konkretisierung der Nutzungsvorstellungen und die Erstellung einer städtebaulichen Gesamtplanung für dieses ca. 35 ha große Areal.“
Immerhin dürften das die Fahrradfreunde positiv vermerken, dass der im Nordwesten geplante Fahrrad-Bogen nicht aus dem Fokus der Stadtplaner verschwunden ist. Der soll sich irgendwann einmal entlang der Bahnstrecke vom S-Bahnhof in Möckern über Gohlis bis zur Delitzscher Straße und dann weiter durch den Bereich des Freiladebahnhofs über die Berliner Straße hinweg zum Gelände westlich des Hauptbahnhofs erstrecken und dort auf der Bahnhof-Westseite Anschluss an den Innenstadtring finden.
Dass das Planungsdezernat hier die Sicherung eines Schulstandortes betont, hat auch mit der heftigen Verzögerung auf der Hauptbahnhof-Westseite zu tun, wo der Investor Aurelis seine Pläne für ein neues Wohngebiet eingestellt hat. Dort hatte sich die Stadt den Baugrund für ein neues Gymnasium sichern wollen, was nun erst einmal ebenfalls nicht möglich ist.
Da wäre, so deutet das Planungsdezernat an, die Sicherung von Bauplatz sowohl für ein Gymnasium wie für eine Oberschule auf dem alten Freiladebahnhof eigentlich angebracht.
„Der Schulentwicklungsplan benennt für den nördlichen Planungsraum der Stadt, möglichst zentrumsnah, einen Bedarf sowohl für eine Oberschule als auch für ein Gymnasium“, heißt es an einer Stelle der Vorlage. Bislang war dieses Gymnasium direkt an der Parthe geplant gewesen. An anderer Stelle heißt es: „Um den Schulbedarf aus der Schulentwicklungsplanung zu decken, soll mit der Überplanung des Gebietes mindestens ein Standort für eine weiterführende Schule gesichert werden. Ob Bedarf an weiterer sozialer Infrastruktur (bspw. Kita oder Grundschule) besteht, wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens anhand der zu erwartenden Einwohnerzahl im Gebiet geprüft.“
Eine Mischnutzung des Geländes mit neuen Wohnstrukturen und Gewerbenutzung kann man sich sowieso vorstellen. Dabei stimmt man auch einer punktullen Verlagerung von Gewerbenutzung zu, um die Wohnbebauung nicht nur im Inneren des Geländes verwirklichen zu können. So könnte hier ein neuer Stadtteil mit eigenem Gesicht entstehen.
Die Vorlage für den Bebauungsplanbeschluss für den Freiladebahnhof.
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