Nicht nur Architekten und Künstler finden es seltsam, was die Leipziger Stadtverwaltung jetzt mit einer mit Eile vorgebrachten Leitlinien-Vorlage zum "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" versucht. Auch die beiden FDP-Stadträte im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok und René Hobusch, finden den Vorstoß eigenartig. Soll hier mit amtlicher Finesse echte Bürgerbeteiligung wieder mal ausgehebelt werden?
Wozu überhaupt ein Leitbild, fragten sich die beiden Liberalen? Auch noch eins, das nirgendwo öffentlich erarbeitet wurde. Das ist doch nun wirklich nicht der Job der Stadtverwaltung. Die muss Bebauungspläne entwickeln, die im Stadtrat abstimmbar sind. Aber ein Leitbild? Einfach so mal schnell auf die Schnelle? Da kann was nicht stimmen.
“Ein Leitbild zur zukünftigen Gestaltung und städtebaulichen Entwicklung der Brachfläche im Herzen der Stadt Leipzig zwischen dem Peterssteinweg im Westen, dem Rossplatz im Norden, der Grünwaldstraße im Osten und der Brüderstraße/Windmühlenstraße im Süden hat aufgrund der zentralen innerstädtischen Lage der in der Gesamtheit als Wilhelm-Leuschner-Platz bezeichneten Fläche eine herausragende Bedeutung für die Stadt Leipzig. Die Rahmenbedingungen für ein solches Leitbild und die damit verbundene städtebauliche Entwicklung haben sich in den zurückliegenden Jahren verändert”, benennen die beiden FDP-Stadträte eine Tatsache, die Leipzigs Verwaltung nach dem krachenden Scheitern des Denkmal-Wettbewerbs irgendwie mit aller Macht zu verdrängen versucht.
Oder sollen die Leipziger selbst lieber vergessen, mit welchem Druck man die städtebauliche Vorgabe von 2010 herbeigeführt hat? Immer mit der Vorgabe: Wir brauchen einen Platz für das Denkmal?
Jahrelang war Leipzigs Verwaltung ja regelrecht berauscht davon, den Wilhelm-Leuschner-Platz in ein Denkmal zu verwandeln.
Aber dass man dabei die eigentlichen Qualitäten dieser freien Brache direkt am Stadtzentrum völlig negierte, stößt nicht nur den Leipziger Architekten sauer auf, die hier eine Riesenchance vertan sehen, wieder klare städtebauliche Strukturen zu schaffen.
“Die Potentiale für eine Entwicklung des Areals werden in unterschiedlicher Weise wahrgenommen. Das zeigt die aktuelle öffentliche Debatte um die Fortschreibung der Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392”, stellen Morlok und Hobusch in ihrem Antrag fest, der vor allem das seltsame Wort “Leitlinien” entfernt haben will. “Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung des Areals für die Stadt Leipzig und seiner Ausstrahlung über die Stadtgrenzen hinaus ist vor den seit dem Jahr 2011 geänderten Rahmenbedingungen und der nicht nur von der Fachöffentlichkeit geführten Diskussionen eine Bürgerbeteiligung vor der Weiterführung des Verfahrens, die sich nicht nur auf den Abwägungsprozess als Mindestanforderungen im förmlichen Verfahren beschränkt (vgl. dazu den vorletzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage), angemessen.”
Wenn wir jetzt den richtigen Satz aus der Vorlage erwischt haben, lautet der so: “Die Ergebnisse der 4 Planungsteams wichen erheblich von den dem Bebauungsplan zugrunde liegenden städtebaulichen Ideen ab.”
Gemeint sind die Planungsteams der Leipziger Architekturbüros, die im November 2014 ihre Vorstellungen in einem Workshop vorstellten.
Es darf auch daran erinnert werden, dass der Stadtrat sowohl 1991 als auch 2008 einen Beschluss gefasst hatte, das alte Markthallenviertel in seinen historischen Strukturen wieder herzustellen. Der Beschluss wurde erst 2011 aufgehoben, als unbedingt auch noch der Erhalt des alten Bowlingtreffs und das Freiheits- und Einheitsdenkmal mit hineingepresst werden mussten. Das Denkmal ist Geschichte. Und ob sich ein Nutzer für den Bowlingtreff findet, ist völlig offen, nachdem sich auch die Unterbringung des Naturkundemuseums hier als nicht umsetzbar erwiesen hat.
Zwei städtische Ideen sind hier binnen kurzer Zeit an den Realitäten gescheitert. Da gibt es wirklich keinen Grund mehr, jetzt auf dem Beschluss von 2011 zu beharren und ihn mit eiligen Leitlinien zu untersetzen, finden Morlok und Hobusch. Hier muss jetzt endlich mal der Bürger ein bisschen mitreden dürfen.
“Das Bürgerbeteiligungsverfahren soll ohne Vorfestlegungen im Hinblick auf mögliche Planungsansätze und unter gleichzeitiger und gleichwertiger Einbeziehung aller bisherigen Diskussionsansätze durchgeführt werden”, wünschen sich die beiden.
Und als Beschlusspunkte formulieren sie:
I. Im Betreff werden die Worte “Leitlinien für die” gestrichen.
II. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. Vor Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 392 “Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost” führt die Stadtverwaltung eine nochmalige umfassende Bürgerbeteiligung, die nicht nur auf die Formalien des Bauplanungsrechtes beschränkt ist, durch.
2. Im Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 fortzusetzen und den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten.
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