Es war zumindest ein naheliegender Gedanke: Wenn in Schleußig Stellplätze fehlen, dann könnte man ja mit einem ordentlichen Parkhaus Abhilfe schaffen. Das wurde 2013 intensiv diskutiert. Und man hatte sogar schon eine geeignete Fläche gefunden: eine unbebaute Fläche in der Rochlitzstraße. Doch von diesem Projekt nimmt die Stadt jetzt offiziell Abschied.

Gründe gibt es mehrere. Einer ist eine (nicht unbedingt repräsentative) Umfrage unter Schleußigern, die mehrheitlich bekundeten, sie würden einen (kostenpflichtigen) Stellplatz in einem Parkhaus auf keinen Fall in Anspruch nehmen. Ein zweiter ist die Haltung der Stadtverwaltung selbst, die sich selbst beschränkte, indem sie festlegte, man wolle nur Erlöse aus der Stellplatzablösegebühr aus dem direkten Schleußiger Umfeld einsetzen, um ein mögliches Parkhaus zu fördern. Aber da in diesem Umfeld nicht wirklich viel gebaut wurde in den letzten Jahren, ist natürlich kein nennenswerter Betrag zur Verfügung, der ein Parkhaus rentabel machen würde.

Und verdonnern kann man den Besitzer des Grundstücks auch nicht, sich auf so ein Projekt mit vielen Fragezeichen einzulassen.

Deswegen hat die Verwaltung jetzt eine Vorlage ausgearbeitet, mit der der Bebauungsplan Nr. 415 von 2013 zur “Quartiersgarage Rochlitzstraße “ wieder aufgehoben wird. Im Oktober war das Thema in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Ein erstaunlich flottes Tempo für Leipzigs Verwaltung.

Aber die Pläne, hier ein Parkhaus hinzusetzen, haben augenscheinlich auch den Besitzer der Fläche ins Nachdenken gebracht. Und natürlich kam er dabei zu dem Ergebnis, dass sich hier mitten im beliebten Schleußig deutlich mehr aus dem Fleckchen Erde machen lässt.

Und das ist dann auch der Hauptgrund, warum die Stadt den Bebauungsplan wieder aufheben will – oder besser: muss. Denn jetzt behindert er ein Projekt, das hier neben Stellplätzen auch noch Wohnungen schafft. Die nun mal in Leipzig noch viel dringender gebraucht werden als Stellplätze. Und so formuliert das Dezernat Stadtentwicklung und Bau nun den Abschied von einem Projekt, das hinten und vorne keine Chance auf Umsetzung hatte.

“Im Ergebnis der Prüfung zeichnet sich ab, dass trotz des noch immer bestehenden Defizits an Stellplätzen – die   entsprechenden Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren nicht geändert – offensichtlich kein wirtschaftlich tragfähiges Konzept zur Betreibung einer Quartiersgarage aufgelegt werden kann.” Daran hat sich nichts geändert. Aber die Stellplatzthematik wird ja in den nächsten Tagen auch im Sächsischen Landtag aktuell. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass die Stellplatzpflicht fällt – und damit auch die Stellplatzablösegebühr.

Aber in der Rochlitzstraße sollen durchaus wieder Stellplätze entstehen.

“Stattdessen besteht seitens des Grundstückseigentümers die Absicht,  die vorhandene Lücke im Blockrand mit einem Wohnungsbauvorhaben zu schließen und eine Tiefgarage mit ca. 70 Pkw-Stellplätzen zu errichten, welche einerseits den aus dem Vorhaben selbst resultierenden Bedarf abdeckt sowie zusätzlich ca. 20 Stellplätze für eine Anmietung bereithalten würde. Dieses Vorhaben ist jedoch aufgrund des bestehenden Aufstellungsbeschlusses und den darin formulierten städtebaulichen Zielen derzeit nicht umsetzbar.”

Deswegen muss der Bebauungsplan fallen, sonst kann ja nicht gebaut werden.

“In vorangegangenen Gesprächen hatte der Grundstückseigentümer seine Bereitschaft erklärt, eine zusätzliche Tiefgaragenebene mit weiteren ca. 70 Stellplätzen zu errichten und an Dritte zu vermieten”, erläutert das Baudezernat noch. Aber damit wäre der Bauherr ins Risiko gegangen, denn wenn schon bei einer kleinen Umfrage die meisten Schleußiger sagen, sie würden keinen Stellplatz anmieten, dann ist durchaus damit zu rechnen, dass diese 70 zusätzlichen Stellplätze auch dann leer bleiben, wenn draußen Fußwege und Kreuzungen zugeparkt sind.

Logisch, dass der Bauherr da von der Stadt eine ordentliche Garantie verlangt hat: “Allerdings wurde die Errichtung und Betreibung dieser zusätzlichen Stellplätze nur dann als wirtschaftlich möglich eingeschätzt, wenn die Stadt Leipzig einen Investitionszuschuss in Höhe von ca.  1,65 Millionen Eurobeisteuert oder eine Mietausfallbürgschaft übernimmt. Die Höhe des begehrten Zuschusses ist nach Überprüfung durch die Stadt plausibel. Grundlage der Kostenüberprüfung war eine durch die Verwaltung erarbeitete Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Kita in Kombination mit der Schaffung von Parkraum in Leipzig-Schleußig und die darin zum Ansatz gebrachten Baukosten.”

Aber man will ja nicht wirklich was beisteuern, beteuert die Verwaltung: “Eine Förderung der Stellplätze in dieser Höhe ist jedoch aus dem Gebiet heraus aufgrund der relativ geringen Erlöse aus Stellplatzablösegebühren nicht möglich (es stehen max. 50.000 Euro zur Verfügung). Dieses Modell kann daher nicht weiter verfolgt werden.”

Da hat man zumindest ein paar Zahlen zum Preis des Autoabstellens in Leipzig. Aber der Bauherr will ja selbst 70 Stellplätze in einer Tiefgarage bauen, von denen 20 an Nutzer aus dem Stadtquartier vermietet werden sollen. Um das Projekt jetzt nicht zu blockieren, muss man den Bebauungsplan also wieder ändern.

Übrigens ein Thema, mit dem sich die Stadt schon seit dem Frühjahr beschäftigt. Man hat das ganze Thema noch einmal hin und her gewälzt, kommt aber zu keinem anderen sinnvollen Ergebnis.

“Die Verwaltung hat sich vor diesem Hintergrund noch einmal eingehend mit den angestrebten Zielen des aufzustellenden Bebauungsplanes, den darauf aufbauenden Instrumenten zur Durchsetzung dieser Ziele sowie den aktuell für das Grundstück bestehenden Entwicklungsabsichten auseinandergesetzt. Seitens der Verwaltung wird eingeschätzt, dass die mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele kaum gegen den Willen des Grundstückseigentümers durchsetzbar sind, ein Planungsschaden geltend gemacht werden könnte und die Stadt selbst die Quartiersgarage realisieren oder einen Investor finden müsste.”

Das wurde dann auch im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 31. März ausführlich erläutert. “Im Ergebnis der Diskussion im Fachausschuss ist die geplante Errichtung einer Quartiersgarage nicht länger Gegenstand der angestrebten Quartiersentwicklung und der Aufstellungsbeschluss daher aufzuheben. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Errichtung des angestrebten Wohnungsbauvorhabens innerhalb der Baulücke im Blockrand ohne ebenerdige Stellplätze im Inneren des Quartiers geschaffen werden.”

Am 11. November darf sich jetzt der Stadtbezirksbeirat Südwest mit dem Thema beschäftigen.

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Keine Kommentare bisher

Naja…wird halt wieder mehr Verkehr in einen Stadtteil reingezogen…

Ein Haus mit Vorderfassade im Gründerzeitstil, aber mit Tiefgarage… wer in seinen eigenen Abgasen wohnen mag, bitte sehr. Dann verpestet er den Nachbarn weniger die Luft.

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