Recht ausführlich berichtete die L-IZ gerade nach dem Himmelfahrtstag von den Wildwest-Zuständen im Floßgraben. Diese wurden auch vom Leipziger Amt für Umweltschutz registriert. "Was da abging, das war schon eine neue Dimension", sagt die Leiterin des Amtes, Angelika von Fritsch. 336 Boote hat Gutachter Dr. Jens Kipping an diesem Tag im Floßgraben gezählt.
Heruntergerechnet auf seine Beobachtungszeit waren das 100 Boote pro Stunde. Zu Pfingsten gab es dann noch einmal eine ähnliche Situation. Insbesondere männliche Zeitgenossen tobten sich aus, als müssten sie nun gerade am kleinen Eisvogel die Größe ihrer Egos demonstrieren.
Aber wo blieben die Kontrolleure, fragten nicht nur die Leipziger Umweltverbände, die auch die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig für dieses Chaos mit verantwortlich machten. Eine Komplettsperrung des Floßgrabens in der Brutperiode hätte so ein Tohuwabohu jedenfalls verhindert.
Aber genau das versucht Leipzigs Stadtverwaltung möglichst zu verhindern, denn zum Floßgraben gibt es auch für Wassersportler keine Alternative. An eine andere Gewässerverbindung von Leipzig zum Cospudener See jedenfalls werde aus Leipziger Sicht nicht gedacht, betonte Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal zur Eisvogel-Pressekonferenz am Donnerstag, 24. September.
Und im Grunde gehört auch der Eisvogel zu den wichtigen Attraktionen des touristischen Wasserkurses Nr. 1, auch wenn ihn viele Bootsfahrer nicht zu Gesicht bekommen. “Und das Wassertouristische will ich wirklich ganz allgemein gehalten wissen”, sagte Rosenthal noch. Denn ihm ist es wichtig, dass auch der Floßgraben dem Gemeingebrauch in Leipzig zur Verfügung steht. Deswegen sei auch das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) wichtig, das man 2006 aufgelegt habe, “um überhaupt erst einmal zu ermitteln, was auf Leipzigs Gewässern alles möglich ist”.
Der Gemeingebrauch gewährleistet die Nutzung aller freien Gewässer für die einfachen, nicht motorisierten Nutzungen: fürs Schwimmen, Tiere tränken, Boot fahren. Wobei nichtmotorisierte Boote eingeschlossen sind. Motorboote brauchen eine Sondergenehmigung.
Die Allgemeinverfügung, die das Leipziger Umweltschutzamt nun jedes Jahr erlässt, schränkt den Gemeingebrauch ein – nämlich zeitlich. Das sind die Zeitfenster, in denen eine Durchfahrt gestattet ist.
Für Motorboote gilt: Sie dürfen den Floßgraben sowieso nur mit Sondergenehmigung nutzen. Und die gibt es im Umweltschutzamt nur für sogenannte gewässerangepasste Boote vom Typ LeipzigBoot. Zwei Boote der Firma RanaBoot haben diese Zulassung. Für ein Boot pro Tag gab es 2015 die Sondererlaubnis.
Logisch, dass alle anderen Motorboote illegal im Floßgraben unterwegs waren.
Zwar hat das Amt für Umweltschutz nicht an jedem der 188 Tage der Allgemeinverfügung kontrolliert, “aber an 56 Tagen haben wir Kontrollen durchgeführt”, erzählt Angelika von Fritzsch, “schwerpunktmäßig an den Wochenenden. Und sechs davon waren richtige Großkontrollen.”
Da rückten nicht nur die Mitarbeiter des Umweltschutzamtes aus, sondern auch der Ordnungsdienst, Helfer aus Naturschutzverbänden und vor allem – wichtig für die Kontrollen auf dem Wasser – die Wasserschutzpolizei. So dass es 2015 so richtig Verwarnungen und Bußgelder hagelte.
Die Liste hört sich schon eindrucksvoll an: 178 Verstöße gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung wurden offiziell registriert, 79 Ordnungswidrigkeiten wurden angezeigt, 63 Verwarnungen mit Verwarngeld gleich vor Ort ausgesprochen. Ob die 79 Ordnungswidrigkeiten auch zu entsprechenden Strafzahlungen führen, kann die Amtsleiterin freilich noch nicht sagen. “Die Verfahren dauern relativ lange. Die Ergebnisse liegen uns also noch nicht vor”, sagt sie.
Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal schätzt die veränderte Allgemeinverfügung für 2015 in der Summe als Erfolg ein. Nicht nur, was den Bruterfolg des Eisvogels betrifft, sondern auch weil sich die meisten Besucher des südlichen Auwalds eben doch an die Regeln gehalten haben.
“Wir haben extra Flyer ausgegeben, um die Allgemeinverfügung bekannt zu machen”, erzählt Angelika von Fritzsch. “Wir haben auch Steckbriefe ausgegeben zum Eisvogel.” Und das Amt stellte auch 2015 frustriert fest, dass Plakate und Transparente, die auf die Sperrzeiten im Floßgraben hinwiesen, von Vandalen zerstört oder heruntergerissen wurden. “Aber da waren wir jedes Mal schnell hinterher, alles wieder in Ordnung zu bringen.”
2016 werde man dann im Grunde dieselben Bedingungen für die Allgemeinverfügung zugrunde legen wie 2015, betont Umweltbürgermeister Rosenthal. Im Prinzip habe sich die Allgemeinverfügung bewährt.
Keine Kommentare bisher