Über so eine Ablehnung wird sich sogar die Linksfraktion freuen: Im Vorfeld der Stadtratssitzung am 20. Mai hat die Leipziger Stadtverwaltung den Antrag der Linken abgelehnt, den OBM quasi per Stadtratsbeschluss dazu zu zwingen, den Baubeschluss für das neue Gymnasium mit Verbindungsbrücke zwischen den Gebäudeteilen zu bauen. Auch ohne Zustimmung des Landesdenkmalschützer. Einfach mit dem Kopf durch die Wand.

Denn viel zu lange zieht sich das jetzt hin. Seit dem Herbst ist es nicht nur Thema im Stadtrat. Damals musste die Verwaltung berichten, dass es von Seiten der Denkmalbehörden Einsprüche gegen den Bau der Verbindungsbrücke gab. Also gab es auch nur Baugenehmigungen für die beiden Gebäudeteile – und nicht für die Brücke. Die zuständige Baubürgermeisterin versprach zu verhandeln. Das eigene Denkmalschutzamt konnte sie überzeugen. Aber im Februar wurde im Stadtrat und im zuständigen Ausschuss noch einmal debattiert. Und die Zustimmung der Landesdenkmalschützer lag auch noch nicht vor.

Im April hatte dann der Linke-Stadtrat Siegfried Schlegel nicht nur die Nase voll, als alter Fuchs vom Bau wusste er, dass die Sache jetzt teuer werden würde, wenn nicht bald die Aufträge für den Brückenbau rausgehen.

Und so brachte die Linke ihren Antrag ins Verfahren: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse zur Planung (RBV-1352/12) sowie zu Bau und  Finanzierung (RBV-1866/13) für das 4-zügige Gymnasium am Standort Gorkistraße im Ortsteil Schönefeld, einschließlich der Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden, konsequent umzusetzen.”

Die Begründung fasste dann noch einmal das ganze Wirrwarr zusammen: “Im Jahre 2012 fasste der Stadtrat den Planungsbeschluss sowie 2013 den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sanierung der stillgelegten Schulgebäude und Einrichtung eines  4-zügigen Gymnasiums am Standort Gorkistraße 15 und 25. Diese Beschlüsse beinhalteten den Bau einer Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden sowie einen Sporthallenneubau. Sie wurden nach heftigen Debatten quer durch die Fraktionen jeweils nur mit knappen Mehrheiten gefasst. Nach wie vor steht jedoch die Baugenehmigung für die zwingend erforderliche Fußgängerverbindungsbrücke aus, auch wenn die Verwaltung inzwischen Widerspruch gegen die Entscheidung der oberen Denkmalbehörde eingelegt hat. Offensichtlich gibt es bisher auch nur verbindliche Vereinbarungen mit der zuständigen Kirchgemeinde für das die beiden Schulgrundstücke trennende Verbindungsgrundstück. Ebenso steht eine verbindliche Zustimmung der Gemeindeunfallkasse für eine ebenerdige Verbindung aus. Nunmehr stehen in den kommenden Wochen Entscheidungen im Vergabegremium Bauleistungen nach VOB an, die unmittelbar den Bau der für die schulische Nutzung erforderlichen Fußgängerverbindungsbrücke berühren. Damit sind Verzögerungen vorprogrammiert, welche Baukostenerhöhungen in nicht notwendiger und beträchtlicher Höhe verursachen.”

Oben und unten wäre es also ähnlich teuer geworden – nur dass für die ebenerdige Lösung die rechtlichen Verwicklungen noch viel größer wären.

Aber wie gesagt: Die Sache scheint endlich auf dem Weg der Einigung.

Deswegen empfiehlt das Planungsdezernat jetzt die Ablehnung des Linke-Antrags, “weil schon Verwaltungshandeln”.

Und zu dem, was derzeit hinter den Kulissen geschieht, teilt die Baubürgermeisterin lapidar mit: “Im Ergebnis der Prüfung der Landesdirektion und des daraufhin folgenden Schriftverkehrs ist jetzt die Voraussetzung für die Erteilung der Teilbaugenehmigung für die Verbindungsbrücke der beiden Schulgebäude gegeben. Die Teilbaugenehmigung zur Brücke wird in Kürze durch das ABD erteilt. Damit wird die im Bau- und Finanzierungsbeschluss enthaltene Brücke umgesetzt.”

Ein Schimmer am Horizont. Aber da wird jetzt nicht nur die Baubürgermeisterin auf das unterschriebene Schriftstück warten. Gespannt wie eine Feder.

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