Es ist ein schwieriges Unterfangen mit diesem Floßgraben. Er ist das Herzstück des Leipziger Gewässerverbundes, die einzige Wasserverbindung vom Leipziger Gewässerknoten zum Cospudener See. Und jedes Jahr gibt es Ärger, weil die Stadt Leipzig der Firma RANA Boot eine Ausnahmegenehmigung zum Durchfahren des Floßgrabens mit ihren Leipzig-Booten erteilt.

Das ist auch 2015 so der Fall, bestätigt die Stadt Leipzig auf Nachfrage. Mit zwei ihrer gewässerangepassten Boote darf die Firma den Floßgraben durchfahren. Gewässerangepasst heißt: Die Boote wurden besonders flach und extra für die sensiblen Auenwaldgewässer konstruiert. Betreiber und Stadt gehen davon aus, dass diese Boote auch den sensiblen Floßgraben schonend durchfahren können. Die Umweltverbände kritisieren hingegen, dass auch das Leipzig-Boot die am Floßgraben brütenden Eisvögel stört und das Wasser so aufwirbelt, dass die Nahrungssuche der Vögel erschwert wird.

Seit dem 1. Mai darf RANAboot wieder durch den Floßgraben fahren, bestätigt Angelika Freifrau von Fritsch, Leiterin des Amtes für Umweltschutz: “Auf Antrag der RANAboot GmbH wurde dieser eine Befreiung von den Verboten der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel am Floßgraben in nachfolgendem Umfang widerruflich und unter dem Vorbehalt weiterer Auflagen gewährt.”

Widerruflich heißt – wie in den Vorjahren: Wenn die Brut des Eisvogels gefährdet ist, kann die Genehmigung zurückgezogen werden. Der BUND aber hat schon angekündigt, dass er generell gegen die Ausnahmegenehmigung Einspruch erheben will.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für jeweils eine Hin- und Rückfahrt pro Tag mit den Fahrgastbooten “Henriette” oder “Marianne”. Beantragt wurde die Genehmigung bis zum 30. September.

Da prinzipiell für jeden Motorbootbetrieb im Naturschutzgebiet Leipziger Auenwald eine Genehmigung eingeholt werden muss, hat die L-IZ auch mal nachgefragt, wer da alles 2015 mit dem Motorboot auf Leipzigs Gewässern fahren darf.

Welche weiteren Ausnahmegenehmigungen zu Motorbootfahrten im Leipziger Auwald wurden 2015 erteilt?

Angelika von Fritsch: “Sieben kleine Sportboote mit Elektromotor wurden 2015 wasserrechtlich zugelassen. Der Floßgraben und einige weitere Gewässer sind von diesen Zulassungen ausgenommen.”

Für welche Gewässer und welche Boote gelten diese?

Angelika von Fritsch: “Die Zulassungen gelten für Weiße Elster zwischen Schleußiger Brücke und Palmengartenwehr, Elsterflutbett, Pleißeflutbett, Pleiße, Karl-Heine-Kanal, Lindenauer Hafen (nach Freigabe) sowie Elstermühlgraben zwischen Palmengartenwehr und Anleger am Stadthafen und betreffen private Falt- und Schlauchboote.”

Wieviele Anträge zum Motorbootbetrieb im FFH-Gebiet Leipziger Auwald gab es? Und wie viele wurden abgelehnt?

Angelika von Fritsch: “Zum Motorbootbetrieb gab es dieses Jahr etwa zwanzig telefonische Anfragen und acht Anträge zum Betrieb von Motorbooten auf den Leipziger Gewässern. Bei den telefonischen Anfragen bezogen sich etwa die Hälfte auf den Betrieb von Verbrennungsmotoren, für die keine Zulassung erteilt wird. Von den acht Anträgen wurden sieben Zulassungen erteilt.”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar