Regelrecht sanft meldete sich am 3. Februar der Leipziger Ökolöwe zu Wort, als bekannt wurde, dass im Floßgraben nicht nur wieder Wasserpflanzen gemäht wurden, sondern augenscheinlich auch recht resolut vorgegangen wurde. Dabei ist die Mahd selbst nach Gutachten des Leipziger Amtes für Stadtgrün und Gewässer völlig überflüssig und sogar schädlich für das Naturschutzgebiet. Jetzt wird's Thema im Stadtrat.
Als kurios bezeichnete der Ökolöwe die Maßnahmen und kritisierte ihre Sinnlosigkeit. „Nach der Einstufung der Naturschutzbehörden und der anerkannten Naturschutzvereinigungen kann und soll es auf dem Floßgraben keine allgemeine Schiffbarkeit und damit keine Motorboote geben. Somit ist die Mahd der Wasserpflanzen grundsätzlich sinnlos“, so Kristina Dietrich, Projektleiterin Umweltpolitik & Naturschutz beim Ökolöwen. Auch aus artenschutzrechtlichen Gründen sei die Mäh-Maßnahme bereits als schädlich bewertet worden: „Die Stadt Leipzig hatte 2012 extra ein limnologisches Gutachten in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten werden die Mäharbeiten im Floßgraben und auch jegliche Befahrungen mit Motorbooten als schlecht für den Artenschutz und die Biodiversität im Gewässer eingestuft“, erinnert Dietrich.
Aber das limnologische Gutachten ist augenscheinlich nicht zur Arbeitsgrundlage geworden. Stattdessen wurde im Januar noch heftiger drauflos geerntet als in den Vorjahren.
Es ist die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die das jetzt zum Thema im Stadtrat macht. Die Grünen haben dabei den deutlichen Verdacht, dass die Gewässerbereinigung eigentlich nur ein Ziel hat: die Lebensbedingungen des Eisvogels zu verschlechtern und ihn damit schon mal vorsorglich vor Beginn der Brutsaison aus dem Floßgraben zu verdrängen.
“Im Flussabschnitt des Floßgrabens (ca. 4 km Länge) im südlichen Leipziger Auenwald innerhalb der Schutzgebiete Landschaftschutzgebiet (LSG) ‘Leipziger Auwald’, SPA-Gebietes „Leipziger Auwald“ und des FFH-Gebietes ‘Leipziger Auensystem’ finden jährlich intensive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen mit Krautungen und der Entfernung von Totholz statt”, schreiben sie in ihrer Anfrage, die sie am 25. März beantwortet haben möchten in der nächsten Ratsversammlung.
Die Fragen im Detail:
Warum werden die o.g. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im Floßgraben jährlich wiederholt, obwohl das Limnologischen Gutachten zum Gewässer (Auftraggeber Stadt Leipzig) eine schädigende Wirkung dieser Maßnahmen erkannt hat?
Ist es der Unteren Wasserbehörde Leipzig bewusst, dass diese Gewässerunterhaltungsmaßnahmen direkt den Erhaltungszustand der lokalen Populationen der Natura 2000 Schutzgebietsziele von Grüner Keiljungfer, Eisvogel, Bitterling (Nachweis 2012) und FFH-Lebensraumtyp Unterwasservegetation in Fließgewässern (LRT 3260) sowie die Zielerreichung der EG-WRRL damit negativ beeinträchtigen?
Warum kommt die Untere Wasserbehörde ihrer Pflicht nicht nach, diese den Zielen der EG-WRRL widersprechenden Gewässerunterhaltungsmaßnahmen gemäß § 42 WHG Abs.1 Satz 2 zu untersagen?
Warum wurde im Februar 2015 eine besonders schädigende Mähweise mit Schädigung der Gewässersohle gewählt?
Warum wurden bei der Pflanzenberäumung im Floßgraben auch sämtliche Totholzstrukturen, die in der Allgemeinverfügung 2014 zum Schutz des Eisvogels im Floßgraben noch als zu belassen festgeschrieben wurden, dabei entfernt?
Es gibt 2 Kommentare
1. Darf der Mensch in seinen Lebensraum gestalten und Wildtiere verdrängen?
2. Haben diese Wildtiere Ausweichmöglichkeiten, oder werden sie aussterben?
3. Ist das Aussterben dieses Tieres ein Problem? Ist Artenvielfalt per es das übergeordnete Ziel?
ja in Einklang mit der Natur Leben und Respekt und Ehrfurcht vor Ihrer Schöhnheit, Kraft, Komplexität und Anpassungsfähigkeit zu haben ist wichtig und richtig. Die unberührte Natur vor der Haustür muss es nicht sein. Kulturlandschaft geht da auch. Es gilt Interessen abzuwiegen. Das Interesse der brutplatzsuchenden Eisvögel genau hier zu nisten kann ich nicht abschätzen!
Das dahinter liegende Grundmuster funktioniert ähnlich, ähnlich willkürlich und aggressiv.
Ob nun Putin russische Soldaten einsetzt um “die Krim zurück zu Russland zu holen”, oder die (un)verantwortlichen Leipziger Schlächter Raubbau im Ökoschutzgebiet betreiben – es ist gleichsam verwerflich und kriminell.
Hier wie da werden widerrechtlich und gegen jede anerkannte Regel Tatsachen geschaffen.
Auch “Verbrecher in Nadelstreifen” bleiben was sie sind – Verbrecher.