Was kann man tun, wenn staatliche Stellen nicht zum Kompromiss fähig sind? 2014 haben die Bauarbeiten für das neue Gymnasium in Schönefeld begonnen. Für die beiden zu sanierenden alten Schulgebäude gab's die Baugenehmigung von der Landesdirektion. Doch für die Brücke in Höhe des 1. Geschosses, die beide Schulteile miteinander verbinden soll, nicht. Jetzt versucht die Linksfraktion, Leipzigs OBM Schützenhilfe zu geben.
Denn der steckt zwischen Baum und Borke: Das neue Gymnasium in der Gorkistraße wird ab 2016 dringend gebraucht. Der Stadtrat hat den Umbau für rund 16 Millionen Euro beschlossen. Die Brücke, die beide Gebäudeteile verbindet, ist Bestandteil des Beschlusses. Sie soll verhindern, dass die Schüler künftig den Weg zum Friedhof queren müssen, wenn sie die Gebäude wechseln, oder gar das Schulgelände verlassen müssen.
Doch was kann eine Stadt tun, wenn sich die Denkmalbehörde quer stellt, weil die Brücke die Sicht auf die Friedhofskapelle verstellt?
Aus Sicht der Linken braucht der OBM jetzt einen klaren Auftrag. Sie formuliert es in einem Antrag für die Ratsversammlung am 25. März so: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse zur Planung (RBV-1352/12) sowie zu Bau und Finanzierung (RBV-1866/13) für das 4-zügige Gymnasium am Standort Gorkistraße im Ortsteil Schönefeld, einschließlich der Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden, konsequent umzusetzen.”
Für den Stadtrat ist der Baubeschluss eigentlich längst Geschichte. 2012 und 2013 wurde darüber debattiert. Und bevor 2014 die Bauarbeiten begannen, gab es auch kein Zeichen, dass Teile des Projekts nicht genehmigungsfähig wären. Damals hätte man vielleicht noch reagieren können. Jetzt aber sind fast alle Aufträge vergeben. Ein Bauverzug kann richtig teuer werden.
Und so ähnlich formuliert es die Linksfraktion auch in ihrer Begründung: “Im Jahre 2012 fasste der Stadtrat den Planungsbeschluss sowie 2013 den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sanierung der stillgelegten Schulgebäude und Einrichtung eines 4-zügigen Gymnasiums am Standort Gorkistraße 15 und 25. Diese Beschlüsse beinhalteten den Bau einer Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden sowie einen Sporthallenneubau. Sie wurden nach heftigen Debatten quer durch die Fraktionen jeweils nur mit knappen Mehrheiten gefasst”, weist die Fraktion darauf hin, dass auch die damalige Entscheidung schon heiß umkämpft war. Aber an diesen Punkt der Entscheidungsfindung kann man nicht zurück.
“Nach wie vor steht jedoch die Baugenehmigung für die zwingend erforderliche Fußgängerverbindungsbrücke aus, auch wenn die Verwaltung inzwischen Widerspruch gegen die Entscheidung der oberen Denkmalbehörde eingelegt hat”, listet die Linksfraktion auf. “Offensichtlich gibt es bisher auch nur verbindliche Vereinbarungen mit der zuständigen Kirchgemeinde für das die beiden Schulgrundstücke trennende Verbindungsgrundstück. Ebenso steht eine verbindliche Zustimmung der Gemeindeunfallkasse für eine ebenerdige Verbindung aus.”
Und der Druck kommt eindeutig direkt aus dem Baugeschehen: Die einzelnen Bauabschnitte sind sämtlich terminiert. Der Fertigstellungstermin kann nur gehalten werden, wenn jetzt die nächsten Aufträge ausgelöst werden. Doch der Vergabeausschuss steht vor der Frage: Kann er diesen Aufträgen jetzt zustimmen oder haut die Landesdirektion dazwischen?
“Nunmehr stehen in den kommenden Wochen Entscheidungen im Vergabegremium Bauleistungen nach VOB an, die unmittelbar den Bau der für die schulische Nutzung erforderlichen Fußgängerverbindungsbrücke berühren”, warnt die Linksfraktion. “Damit sind Verzögerungen vorprogrammiert, welche Baukostenerhöhungen in nicht notwendiger und beträchtlicher Höhe verursachen.”
Vielleicht ist es also eine Unterstützung für den OBM, ihn jetzt per Stadtratsbeschluss zu verpflichten, den Baubeschluss umzusetzen. Freilich mit offenem Ausgang, was die Reaktion der Denkmalschutzbehörde betrifft.
Irgendwie schwant einem da, dass das eine oder andere Amt durchaus zu einem Schilda-Streich in der Lage wäre.
Nachtrag 17. März. Die Landesdiektion bittet um diese Richtigstellung: “Die Landesdirektion Sachsen hat zum Gymnasium in der Leipziger Gorkistraße weder eine Baugenehmigung erteilt noch bislang eine Entscheidung im denkmalschutzrechtlichen Dissenzverfahren zu der Brücke zwischen den beiden Schulteilen getroffen. Vielmehr liegt dieser Vorgang der Landesdirektion überhaupt erst seit dem 11.03.2015 vor und ist momentan in Prüfung. “
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