Gut Ding will Weile haben - auch eine Moschee in Gohlis. Eigentlich kein groĂźes Projekt. Es soll ja eher eine kleine Moschee werden, die die Ahmadiyya Gemeinde an der Georg-Schumann-StraĂźe bauen will. Doch eine - sagen wir mal - eigentĂĽmliche BĂĽrgerintitiative "Gohlis sagt Nein" machte 2014 gegen die Moschee mobil und sammelte besonders im rechtsextremen Milieu Unterschriften dagegen. Leipzigs CDU tat sich schwer mit dem Projekt. Jetzt bekam sie mal wieder Antworten.

Sie wollte von der Stadtverwaltung wissen, wie es um das Projekt steht. Die Stadt hat zwar nicht zu bestimmen, wie das Ganze am Ende aussieht. Trotzdem arbeiten das Planungsdezernat der Stadt Leipzig und die Ahmadiyya Muslim Jarnaat KdbR seit Monaten eng zusammen, um auch einen architektonisch sinnvollen Entwurf für das Grundstück an der Georg-Schumann-Straße 27 hinzubekommen. Denn je besser sich die Moschee auch ins Straßenbild einfügt, desto höher ist natürlich auch die Akzeptanz.

Zumindest bei den friedlichen Bürgern. Von denen haben sich einige im Vorfeld sehr aufgeschreckt gezeigt, auch weil diverse Zeitungen in Leipzig mit Wonne die Emotionen hochkochen ließen, dafür die Berichtstattung über die Zusammenhänge lieber wegließen. Nicht verwunderlich, dass damit Ängste vor Ort geschürt wurden.

Danach hat nun die CDU-Fraktion auch gefragt.

Doch das, was da in manchen Schlagzeilen wie eine komplett verunsicherte Stadtregion wirkte, ist zumindest ĂĽberschaubar.

“Es liegen drei NachbarwidersprĂĽche vor”, teilt das Planungsdezernat zum Thema mit. “Zu zwei WidersprĂĽchen befindet sich die kĂĽrzlich eingegangene WiderspruchsbegrĂĽndung im Stadtplanungsamt zur Stellungnahme. Zum 3. Widerspruch ist die BegrĂĽndung fĂĽr die 7./8. Kalenderwoche angekĂĽndigt. Nach Vorlage der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zu allen drei WidersprĂĽchen erfolgt Abgabe an die Widerspruchsbehörde.”

“Klagen”, so betont das Dezernat, “sind nicht anhängig.”

Ein Teil der Verunsicherung ging auch darauf zurĂĽck, dass sich Mancher nicht so recht vorstellen konnte, wie das Ganze nun aussehen sollte. Zwar wurden die recht bescheidenen AusmaĂźe der Moschee bekannt. Aber der konkrete architektonische Entwurf steht noch aus.

“Der angekĂĽndigte Architekturwettbewerb wird derzeit aktuell zwischen dem Auslober, der Ahmadiyya Muslim Jarnaat KdbR und der Stadt Leipzig, Dezernat Stadtentwicklung und Bau vorbereitet”, teilt das Planungsdezernat mit. “Der Rahmenterminplan fĂĽr den Architekturwettbewerb ist noch offen. Sobald dieser feststeht, wird die Ă–ffentlichkeit entsprechend informiert.”

Ein paar Leute glaubten ja, sie könnten einfach darüber abstimmen, ob die Ahmadiyya-Gemeinde hier bauen darf. Aber da ist die Gemeinde genauso selbstständig planender Bauherr wie jeder andere im Lande auch. Trotzdem kooperiert sie mit der Stadt Leipzig, um eine akzeptable architektonische Lösung für den Standplatz zu finden.

“Das geplante Bauvorhaben, der Neubau einer Moschee, auf dem GrundstĂĽck: Georg-Schumann-StraĂźe 27 ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) planungsrechtlich zulässig”, betont das Planungsdezernat deshalb in seiner Antwort an die CDU-Fraktion. “Der Architekturwettbewerb soll und wird der Findung und Sicherung einer qualitätvollen Architektur fĂĽr ein solches besonderes Bauwerk, dem Neubau einer Moschee, dienen.”

Man ist also noch in der Gestaltungsphase. Ein Bauantrag ist noch nicht gestellt, so das Dezernat.

“Das Bauantragsverfahren beginnt mit Eingang des Antrages, bisher liegt kein Antrag vor. Die Zeitdauer des Bauantragsverfahrens hängt wesentlich von der Qualität der Bauvorlagen, der Dauer bis zur Vervollständigung der Unterlagen durch den Antragsteller und den sich in der Bearbeitung ergebenden Problemstellungen ab, weswegen seitens des Amtes fĂĽr Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) dazu keine Aussage getroffen werden kann.”

Besonders wichtig fand es die CDU-Fraktion zu wissen: “Welche Möglichkeiten der Mitsprache haben, unabhängig von den engen rechtlichen Vorgaben eines Baugenehmigungsverfahrens, die Anwohner und BĂĽrger? Was unternimmt nach Kenntnis der Stadtverwaltung insbesondere der Bauherr in diesem Sinne?”

Die lakonische Antwort des Planungsdezernats: “Die Beteiligung der Nachbarn ist in der Sächsischen Bauordnung § 70 geregelt. Eine darĂĽber hinausgehende Mitsprache von Anwohnern und BĂĽrgern kann daher grundsätzlich bei einem privaten Bauvorhaben erst einmal nicht erwartet und von der Verwaltung nicht veranlasst werden. Die Gemeinde als Bauherr hat sich aber vielfach dazu geäuĂźert, ihr Bauvorhaben weiterhin transparent zu kommunizieren und insbesondere mit der Nachbarschaft den Kontakt und Austausch zu suchen, wie es bereits in der Vergangenheit z. B. mit der öffentlichen Veranstaltung in der Kirche am Nordplatz und der Busfahrt zu Moscheen in Berlin praktiziert wurde. Die Verwaltung wird die Gemeinde dabei auch weiterhin unterstĂĽtzen. Eine Konkretisierung ist im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb zu erwarten.”

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Es gibt 6 Kommentare

Gehen Sie davon aus, dass JG und Klaus zwei verschiedene Personen sind, die sich nicht ihren Schmalspurdenken anschließen können und vor allem nicht wollen. Ihre Darlegungen sind fern jeglicher Realität und grenzen schon an Fanatismus. Sie scheinen nicht fähig zu sein Dinge real, neutral sowie fachlich und sachlich durchdacht zu bewerten.

Manchmal denke ich mir, auf schlechtem polemischen Niveau sind JG und Klaus derselbe Schreiber.

>Meine Frage “Ist Ihnen aufgefallen…” ist keineswegs ein Vorwurf denn mehr einfach nur eine Frage.

War einfach nur eine Frage. Soso.

Aber schön, wie Sie mit Ihre Frage “Einfach Krawallschlagen?” offensichtlich mir etwas vorwerfen.

Bei mir ist es nicht einfach eine Frage, sondern sogar ein Vorwurf. Aha.

Bei Ihnen also: Zweierlei MaĂź, und so.

>Es sind die sehr einfachen Menschen, die anderen vorwerfen, was sie selbst tun.

Aha. FĂĽr Sie gibt es “sehr einfache Menschen”. Sie sortieren also Menschen in Schubladen ein und diffamieren sie dann. Das ist keine Frage, sondern eine Feststellung.

Ich wĂĽrde mich fĂĽr die Formulierung “sehr einfache Menschen” schämen.

Wo wohnen die denn, diese “sehr einfachen Menschen”? Hm?

Merken Sie was? (Nein.)

Soll ich bei Ihnen mit dem Vorwurf des Alltagsrassismus’ kommen? (Wie unverschämt von mir.)

Und da mögen Sie es nicht, wenn Sie darauf hingewiesen werden, dass Sie Krawall schlagen?

Aber gut, zerlegen Sie sich in der Ă–ffentlichkeit weiter.

@Stefan
Meine Frage “Ist Ihnen aufgefallen…” ist keineswegs ein Vorwurf denn mehr einfach nur eine Frage.

Aber schön, wie Sie mit Ihre Frage “Einfach Krawallschlagen?” offensichtlich mir etwas vorwerfen.

Es sind die sehr einfachen Menschen, die anderen vorwerfen, was sie selbst tun.

“Wählen Sie halt mal diejenige Partei, die in den Baugesetzen diesbezĂĽglich was ändern wĂĽrde…”

Welche soll denn das sein? Eine Partei der Superlative?

Ein Ratespiel fĂĽr alle Leserinnen und Leser der L-IZ. Nachtigall ich hör dir trapsen. Sie auch? Kleine Hilfe: Wenn diese Partei weiterhin mit Scheuklappen durch Sachsen geht, wird sie bei der nächsten Wahl ihr blaues Wunder erleben! Dieses wird nicht so stabil sein wie das “Blaue Wunder” in Dresden , sondern es wird zerbrechen wie eine dĂĽnne Eisschicht.

Lieber JG,

was soll dieser Vorwurf gegen Frau Dubrau? Einfach Krawallschlagen?

Es steht alles im Artikel. In kurz: Die Moscheegemeinde ist auf die Stadt zugegangen, um bei der Stadtbildgestaltung eine schöne Lösung zu finden. Aber kein Bauherr muss das machen (vgl letzten Absatz, der auf die typsische Leipziger-CDU-Frage antwortet). Private Bauherren haben die Möglichkeit, das Stadtbild nach vollen Kräften legal zu verschandeln. Daran ist nicht Frau Dubrau schuld.

Wählen Sie halt mal diejenige Partei, die in den Baugesetzen diesbezĂĽglich was ändern wĂĽrde…

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