Am 28. November veröffentlichte die Leipziger Volkszeitung einen Artikel zum bekannten Problem Holbeinstraße 28a. Gegenstand des Textes waren zunehmend die öffentlich bekannt werdenden Methoden von Immobilieninvestoren, die ihre Mieter auf fragwürdige Art und Weise loszuwerden versuchen. Soweit nichts Neues, leider. Was allerdings aufhorchen ließ, war der Umstand, dass der Autor des Textes mit Informationen aus und über ein Mediationsverfahren aufwarten konnte, die so von keiner der beiden Seiten kommuniziert worden seien.
Das Mediationsverfahren wurde zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen der Hausgemeinschaft der Holbeinstraße 28a (nachfolgend HG28a genannt) und der KSW GmbH auf Ansinnen des Dezernats für Stadtentwicklung und Bau angestoßen. Über Inhalte wurde eigentlich Stillschweigen vereinbart.
“Das Mediationsverfahren ruht seit 19. August 2014 – es besteht eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien keine Informationen über den Stand der Mediation an die Presse zu geben, da die Mediation sonst zum Scheitern verurteilt wäre. Wir werden uns an diese Vereinbarung halten”, erklärt Jörg Zochert von der KSW GmbH. Für den Unternehmenssprecher der KSW GmbH ist die Mediation “ein geeignetes Instrument bei Mietauseinandersetzungen…” Wenn die Interessen der Parteien nicht in Übereinstimmung zu bringen seien, dann bleibe es jeder Partei überlassen die Mediation abzubrechen und die Sache durch Gerichte klären zu lassen.
In der Holbeinstraße beteuert man keine Informationen über die Inhalte der Mediation an die Presse weiter gegeben zu habe. Dort ist man auch bereit das Verfahren zur Schlichtung wieder aufzunehmen, nachdem dieses unter dem Eindruck einer Lösung einvernehmlich ausgesetzt wurde.
Abbrechen oder ruhen, wiederaufnehmen? Ganz klar scheint die Sache nicht zu sein. Für die LIZ ein Grund mehr genauer hinzuschauen. Nach derzeitigem Stand ist zu erwarten, dass die von der vierten Kammer des Landesgerichts Leipzig bestätigte Nutzungsuntersagung der Stadt Leipzig durchgesetzt wird, was für die Mieter das Ende ihrer Hausgemeinschaft bedeuten würde. “Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege musste diese Nutzungsuntersagung nach einer Ortsbesichtigung und pflichtgemäßem Ermessen zum Schutz von Leib und Leben unter Aspekten des für Wohnen nicht gegebenen Brandschutzes aussprechen”, erläutert Roland Quester, persönlicher Referent von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau, die Gründe der Untersagung. “Allerdings gibt es gegen diese Nutzungsuntersagung erneut einen noch vom Gericht zu entscheidenden Widerspruch”, so Quester weiter.
Gegen diese sind die Mieter mit einem Widerspruch vor Gericht gegangen. Die Frist läuft zum 13. Januar 2015 aus. “Dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege wurde die Nutzung des ehemaligen Gewerbeobjektes zu Wohnzwecken mit der Anzeige des Gebäudeeigentümers zu brandschutztechnischen und bauordnungsrechtlichen Mängeln vom 27. März 2014 bekannt”, lässt das Dezernat für Stadtentwicklung und Bau verlautbaren. “Wohnmietverträge, die hier der vorherige Eigentümer abgeschlossen hatte, sind privatrechtliche Vereinbarungen und werden der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht zur Kenntnis gegeben”, so die Erklärung der längeren Unwissenheit. Es bedürfe immer eines besonderen Umstandes, dass das Amt von der Zulässigkeit abweichenden Nutzungen Kenntnis erlangt. Warum der Vorbesitzer den Mietern Wohnungsmietverträge gegeben hat, bleibt noch zu klären.
Gleichzeitig entwickelte sich seitdem folgender Zustand aus Sicht der Mieter: Durch die Baumaßnahmen, die bis heute in der Holbeinstraße 28a durchgeführt wurden, sei der Brandschutz nicht verbessert worden. Den Eigentümerpflichten sei die KSW GmbH zu keinem Zeitpunkt in angemessener Weise nachgekommen. Freiliegende Stromkabel, Löcher in Wänden und bis zu fünf Tage kein warmes Wasser sind Beispiele der Vernachlässigung von Pflichten, die Mieterrechte verletzten.
Die Begründung in der Nutzungsuntersagung, dass der Eigentümerin relevante Schritte zur Verbesserung der Bedingungen nicht zu zumuten seien, da die Mieter bereits gekündigt seien, ist für die Mieter eine eigenwillige Rechtsauslegung. Diese besitzen gültige Mietverträge, allerdings für ein Gewerbegebäude, das nie umgenutzt wurde. Es gab zu “keinem Zeitpunkt eine bauliche Nutzungsgenehmigung für Wohnzwecke”, betont Zochert von KSW. Die Nutzung sei formell und materiell illegal vollzogen wurden. Davon wussten die Mieter der Holbeinstraße allerdings nichts.
Was nun Gegenstand der Mediation gewesen ist, konnte und wollte man in der Holbeinstraße nicht thematisieren. Angesprochen auf die genannten Summen, die die LVZ (aus welchen Quellen auch immer) publiziert hatte, erklärte man allerdings, dass es sich dabei nie um Forderungen oder festgesetzte Beträge gehandelt hat. Die von der KSW GmbH angebotenen 70.000 Euro sollten ursprünglich nicht als Abfindung dienen, sondern waren ein Teil umfangreicherer Vereinbarungen, die in Summe wesentliche mehr wert gewesen wären. Die HG28a hat diese Summen zu keinem Zeitpunkt bestätigt noch offensiv gefordert. Es handelt sich bei der in der LVZ genannten Summe demnach um Vorschläge, die von den Mietern der HG28a der KSW GmbH unterbreitet wurden, doch dort wohl nicht auf die nötige “Gegenliebe” stießen. “Es gibt keine monetären Forderungen von uns”, bekräftigt eine Bewohnerin. Vielmehr wollte man im Dialog und mit Unterstützung der KSW GmbH ein Modellprojekt für derart gelagerte Streitfälle schaffen.
Die von der LVZ genannten 175.000 Euro ergäben sich im Übrigen aus einer Beispielrechnung des Landesgerichts zur Bemessung einer angemessenen Ausgleichszahlung. So exklusiv waren die Informationen des LVZ-Kollegen dann wohl doch nicht. “Die Herleitungen der Beträge sind in der LVZ aus jeglichem Zusammenhang gerissen und entbehren einer sachlichen Datengrundlage”, erklärt eine Bewohnerin. Mit den Bewohnern der Holbeinstraße hat der Journalist jedenfalls nicht gesprochen. Und noch etwas gelte es zu beachten. Alle genannten Summen, von denen die KSW GmbH nur die 70.000 Euro in das Gespräch eingebracht hat, gelten nicht für jede der verblieben sieben Mietparteien einzeln. Sie Summe gilt für alle zusammen. Bei einer zu erwartenden Rendite nach erfolgter Sanierung und Verkauf filetierter Loft-Wohnungen oder der Immobilie als Ganzes dürfte die Dimension der Abfindung eher gering sein.
Durch die KSW GmbH wurde in einem Schreiben vom 11. November 2014 eine Frist bis zum 15. November gesetzt, bis zu der die Hausgemeinschaft die von der KSW GmbH diktierten Vorschläge anzunehmen habe und ihre Aufhebungsverträge übersenden sollten. Wenn dies nicht erfolge, könne man sich nicht mehr außergerichtlich einigen. “Mit diesem Schritt hat die KSW GmbH den gesamten Mediationsprozess konterkariert”, betont ein Mieter. Böse Zungen könnten behaupten, dass man seitens der KSW GmbH die Mediation als Deckmantel benutzen wollte. Das so letztlich überbleibende Angebot der 70.000 Euro (plus nicht verbriefter, weitere Leistungen) wurde am Ende des Mediationsprozesses als Forderung aufgestellt, der man sich zu beugen habe, erklären die Bewohner einstimmig. Auf den “Vorschlag” der KSW GmbH könne man aber gar nicht eingehen, da die vereinbarten Grundlagen dafür gar nicht gegeben seien, an denen sich die Leistungen festmachen ließen.
“Eine sachlich richtige Darstellung ist häufig nicht gegeben”, kritisierte eine Mieterin. Es gehe den Bewohnern nicht darum billig wohnen zu wollen. Man will eine Alternative und eine Zukunft. Gegen eine Modernisierung der Immobilie in der Holbeinstraße habe man nie etwas einzuwenden gehabt. Die Lasten, die auf die Miete umlegbar wären, wäre man auch bereit gewesen zu tragen. Aber gerade die Option zu annehmbaren Konditionen bleiben zu dürfen, schien zu keinem Zeitpunkt im Möglichkeitsfeld der KSW GmbH GmbH gelegen zu haben. Und deswegen sei es nötig am konkreten Beispiel der Holbeinstraße 28a zu zeigen, dass “wir in dem Stadtentwicklungsprozess auf die Bremse treten müssen und überlegen, was in der jetzigen akuten Situation möglich ist. Die Investoren profitieren von den Entwicklungen, die sie nicht angestoßen haben. Es muss ein System geben, in dem alle etwas von diesem Profit haben. Und die Investoren müssen ihre Verantwortung wahrnehmen.”
Die Kritik richtet sich hierbei nicht nur an die Akteure der Immobilienbranche, sondern auch an die Stadt Leipzig, deren Konzept einer modernen Stadt immer mehr Pioniere zum Opfer fallen.
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Durch die KSW GmbH wurde in einem Schreiben vom 11. November 2014 eine Frist bis zum 15. November gesetzt, bis zu der die Hausgemeinschaft die von der KSW GmbH diktierten Vorschläge anzunehmen habe und ihre Aufhebungsverträge übersenden sollten. Wenn dies nicht erfolge, könne man sich nicht mehr außergerichtlich einigen. “Mit diesem Schritt hat die KSW GmbH den gesamten Mediationsprozess konterkariert”, betont ein Mieter. Böse Zungen könnten behaupten, dass man seitens der KSW GmbH die Mediation als Deckmantel benutzen wollte. Das so letztlich überbleibende Angebot der 70.000 Euro (plus nicht verbriefter, weitere Leistungen) wurde am Ende des Mediationsprozesses als Forderung aufgestellt, der man sich zu beugen habe, erklären die Bewohner einstimmig. Auf den “Vorschlag” der KSW GmbH könne man aber gar nicht eingehen, da die vereinbarten Grundlagen dafür gar nicht gegeben seien, an denen sich die Leistungen festmachen ließen.
“Eine sachlich richtige Darstellung ist häufig nicht gegeben”, kritisierte eine Mieterin. Es gehe den Bewohnern nicht darum billig wohnen zu wollen. Man will eine Alternative und eine Zukunft. Gegen eine Modernisierung der Immobilie in der Holbeinstraße habe man nie etwas einzuwenden gehabt. Die Lasten, die auf die Miete umlegbar wären, wäre man auch bereit gewesen zu tragen. Aber gerade die Option zu annehmbaren Konditionen bleiben zu dürfen, schien zu keinem Zeitpunkt im Möglichkeitsfeld der KSW GmbH GmbH gelegen zu haben. Und deswegen sei es nötig am konkreten Beispiel der Holbeinstraße 28a zu zeigen, dass “wir in dem Stadtentwicklungsprozess auf die Bremse treten müssen und überlegen, was in der jetzigen akuten Situation möglich ist. Die Investoren profitieren von den Entwicklungen, die sie nicht angestoßen haben. Es muss ein System geben, in dem alle etwas von diesem Profit haben. Und die Investoren müssen ihre Verantwortung wahrnehmen.”
Die Kritik richtet sich hierbei nicht nur an die Akteure der Immobilienbranche, sondern auch an die Stadt Leipzig, deren Konzept einer modernen Stadt immer mehr Pioniere zum Opfer fallen.
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