Die Berufung der UBS im Londoner High Court of Justice wurde heute in erster Instanz durch Richter Justice Males nicht zugelassen, wie die LVV soeben mitteilt. Im Rechtsstreit der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) gegen UBS, Depfa Bank Plc ("Depfa") und Landesbank Baden-Württemberg ("LBBW") hatte das Gericht am 4. November 2014 sein Urteil verkündet. Der High Court of Justice stellte fest, dass UBS, Depfa und LBBW keinerlei Zahlungsansprüche gegen die KWL zustehen.

Damit hatte die KWL die Forderungen der drei Banken in Höhe von insgesamt rund 350 Millionen Euro erfolgreich abgewendet. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass die UBS einen großen Teil der Prozesskosten tragen muss.

“Es ist erneut ein guter Tag für Leipzig in London”, sagt Torsten Bonew , Finanzbürgermeister der Stadt Leipzig. “Die genaue Aufteilung der anteiligen Prozesskosten wird erst im kommenden Jahr feststehen”, so Dr. Norbert Menke, Geschäftsführer der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. “Dafür haben wir bereits ausreichend Vorsorge getroffen.”

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