Um das gesamte Gebäude der Bernhard-Göring-Straße 110 hing bis zum 28. Oktober 2014 eine Bauplane. Bauplanen, so sagt der Name bereits, werden an Häusern angebracht, an denen gebaut wird. In diesem Falle wurde jedoch nicht gebaut. Drei Monate hing die Plane und verdunkelte das Leben der Bewohner. Heute noch droht die zurückgebaute Plane, das Haus wieder zu umschließen.
Die stadteigene LWB hatte die Immobilie im März 2013 verkauft. Der neue Eigentümer, die Gartenstadtgesellschaft Hellerau AG (GGH AG), ist Teil der Oliver Bechstedt Immobiliengruppe, zu der auch die in Leipzig ansässige Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz (DGG AG) gehört. In beiden Gesellschaften ist Oliver Bechstedt in wichtigen Positionen tätig. Die Immobiliengruppe hat schon viele Projekte in Leipzig realisiert, die im hochpreisigen Segment angesiedelt sind. Auch vor der Fassade der Scharnhorststraße 22 (auch im Besitz der GGH AG) hing 6 Monate eine Bauplane, bis alle Mieter “ausgezogen” waren. Die neuen Mietpreise liegen laut Exposé der DGG AG bei 8,00 Euro pro Quadratmeter.
Nach der Bekanntgabe des Verkaufs der Immobilie durch die LWB, trat der neue Eigentümer mittels eines Aushangs erstmalig in Erscheinung und kündigte an, Rechte und Pflichten des Eigentümers zu übernehmen. Um wen es sich dort genau handelte, wussten die Bewohner nicht, da weder Kontaktdaten, Datum, Adresse noch Namen mit Unterschrift ersichtlich waren.
Bis Januar diesen Jahres war dann Ruhe. Dann führte die Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, die die Immobilie im Auftrag des Eigentümers verwaltete, Gespräche mit den Mietern. Die Mieter hatten bei den Gesprächen immer den Eindruck, als würden diese unter der Prämisse geführt, dass man seitens der Sachsengrund davon ausging, dass die Mieter nicht mehr dort wohnen bleiben wollen. “Man ging davon aus, dass wir nicht bleiben, sondern ausziehen.”
Pro bewohnter Wohnung gab es mindestens ein Gespräch. In einem Fall wurden drei Optionen besprochen. Beispielsweise bot man den Mietern einer Wohnung an, dass sie im Falle eines Auszugs einen Reisegutschein bekämen. Über alte Schreibtische, die nicht mehr gebraucht werden, müsse man sich auch keine Sorgen machen. Die würde der neue Eigentümer entsorgen. Bei der zweiten Option wurde eine Ausweichwohnung in der Georg-Schumann-Straße angeboten, die für die Dauer der Sanierung bezogen werden könne. Im Anschluss könne man zu den neuen Konditionen wieder zurückkehren. Zum Dritten wurde den Mietern durch den Eigentümer angeboten, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen.
Rund 340.000 bis 400.000 Euro würde eine der Wohnungen kosten.
All diese Angebote widersprechen dem, was man im Exposé zu BGS 110 lesen kann. Neben veränderten Grundrissen der Wohnungen wird dort sehr klar ersichtlich, dass man hier an ein anderes Klientel verkaufen will und dies auch schon offensiv betreibt. Des Öfteren ließen sich Vertreter der DGH AG oder der Sachsengrund mit Interessenten sehen, die die im Erdgeschoss befindlichen Wohnungen, die nicht vermietet sind, zu besichtigen. Außerdem heißt es im Exposé auf Seite 83 wörtlich: “Die Verkäuferin ist zurzeit dabei zu klären, inwieweit die Möglichkeit besteht, mit den Mietern Aufhebungsvereinbarungen zu treffen oder die Mietverträge in sonstiger rechtlich zulässiger Weise zu beenden, damit diese vor Beginn der Baumaßnahmen und Verkauf des Wohnungseigentums ausziehen. Die Vermieterin kann aber insoweit keine Garantie übernehmen, da dies die freiwillige Mitwirkung des jeweiligen Mieters voraussetzt und sich die Verhandlungen entsprechend ausdehnen können.”
Klare Worte, die jeder einsehen kann, der will. “Es gibt eine durch die Eigentümer initiierte Interessentensuche für die Wohnungen des Hauses, obwohl die momentanen Mieter bestehende Mietverträge haben. Diese könnten demzufolge die geplante Kaufabwicklung in erheblichem Maße stören, wenn sie weiterhin in ihren Wohnungen wohnen bleiben, was legitim und rechtmäßig ist,” erläutert eine Bewohnerin gegenüber L-IZ.
Was macht man mit Störungen? Man könnte versucht sein, sie zu beseitigen. Seit dem 25. Juli 2014 hing dann die bereits erwähnte blickdichte Bauplane an dem Gebäude. Die Gerüststellung wurde nach Informationen der Bewohner nicht jedem einzeln angekündigt, sondern mittels einem weiteren nicht unterschriebenen Aushang verlautbart. Als Begründung nannte man bausichernde und bauvorbereitende Maßnahmen. Geschehen ist aber nie etwas. Auf Nachfragen gab es nie eine Antwort. Die Isolierten mussten mit dem neuen Ausblick leben lernen.
Kurz bevor anläßlich eines Hausfestes die Plane mit einer Lichtinstallation bespielt werden sollte und nachdem der Kreuzer über die unmöglichen Zustände berichtet hatte, wurde die Plane entfernt. Genaue Gründe dafür sind nicht bekannt. Die DGG AG verweigert sich kategorisch, die Fragen der L-IZ zu beantworten. Auf telefonische Nachfrage bestätigte man dort den Eingang der Fragen. Man wisse jedoch nicht, wer für die Bernhard-Göring-Straße 110 zuständig sei. Einen Ansprechpartner für Presse und Öffentlichkeitsarbeit gebe es auch nicht. In einem Artikel der LVZ wird Ralf Moritz von der DGG AG als für die BGS 110 Zuständiger beschrieben. Das Bauvorhaben sei nun vorläufig gestoppt wurden. Dass es nie begonnen hat, wird nicht eingeräumt. Man wolle nun mit den Mietern verhandeln.
Diese wollen natürlich bleiben. Bisher hat niemand der neun Wohnparteien das Feld geräumt. “Die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie ist gegeben”, sagt ein weiterer Mieter auf L-IZ – Nachfrage. Sicherlich auch ein Grund, dass die DGG AG zurückrudert. Niemand sperre sich seitens der Mieter gegen eine Modernisierung. Allerdings: “Dass wir bleiben wollen, war niemals eine Option, die in Betracht gezogen wurde. Es gab kein konsensuales Gespräch, noch nicht einmal das Ansinnen, ein solches in Gang zu bringen”, kritisiert eine Mieterin. “Wir wollen die Veränderungen nicht boykottieren. Wir kritisieren lediglich, dass der Vermieter uns keine Möglichkeit eröffnet, dass wir aufgrund unserer geltenden Mietverträge hier wohnen bleiben dürfen. Gegen die üblichen Modernisierungen mit Beachtung mietvertraglicher Gegebenheiten haben wir nichts einzuwenden. Aber der Vermieter will hier Luxussanierungen umsetzten, die uns nicht das Recht einräumen, hier wohnen zu bleiben.”
Am wichtigsten ist es den Mietern als solche ernst genommen zu werden. Die Unklarheit des Nicht-Konkreten, die fehlende Verschriftlichung, sei in diesem Zusammenhang untragbar, so die Meinung unter den Bewohnern.
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Die Rolle der Stadt könnte hier eine vermittelnde sein. Stadträtin Juliane Nagel äußerte dazu am 4. November in einer Pressemitteilung: “Es ist zu empfehlen, dass die Stadt kleinräumige Analysen in Bezug auf die Entwicklung von Bestandsmieten und daraus folgenden Verdrängungseffekten vornimmt und darauf Strategien aufsetzt. Die Initiative zur Errichtung einer Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten kann hier ein richtiger Schritt sein. In jedem Fall darf die Stadt nicht tatenlos zusehen, wie die unvermeidlichen Interessenkonflikte zwischen Mietern und Vermietern bei der Gebäude- und Wohnungssanierung allein zuungunsten der MieterInnen ausgehen.”
Dass sich solche Gespräche schwierig gestalten können, sollte jedem klar sein. Aus dem Dezernat für Stadtentwicklung und Bau heißt es dazu: “Voraussetzung für den Erfolg ist generell immer eine Lösungsorientierung und Kompromissbereitschaft beider Seiten, da eine Mediation ein Versuch einer gemeinsamen Übereinkunft und kein Gerichtsverfahren ist.”
Die Mieter der BGS 110 betonen immer wieder die Bindung der Mietparteien untereinander, die als soziale Komponente der Problemlage gern unterschlagen wird. “Es macht Spaß, sich gegenseitig zu grüßen”, äußert ein Bewohner. Auch solche Gefüge werden im Zuge der Entmietung zerstört. Die Entwurzelung gegen den eigenen Willen, die Zerstörung von Heimat im kleinsten Raum muss bei dem Thema urbaner Verdrängungsprozesse mit bedacht werden. Denn es sind am Ende Menschen, die dort wohnen.
1. Warum wurde die Bauplane, die drei Monate das Haus einschloss erst angebracht und nun wieder entfernt? Wurden während der Zeit Baumaßnahmen durchgeführt? Sind weitere Maßnahmen in der nächsten Zeit geplant?
2. Welche Ziele verfolgen Sie mit den Verhandlungen mit den Mietern, die durch die Sachsengrund geführt wurden/werden?
3. Warum sind Sie als Eigentümer nie direkt mit den Mietern in Kontakt getreten?
4. Im Exposé zur Immobilie werden jetzt schon Wohnungen mit anderem Grundriss angeboten. Welchen Zeitraum haben Sie für die Sanierung anberaumt?
5. Im Exposé heißt es weiterhin: “Die Verkäuferin ist zurzeit dabei zu klären, inwieweit die Möglichkeit besteht, mit den Mietern Aufhebungsvereinbarungen zu treffen oder die Mietverträge in sonstiger rechtlich zulässiger Weise zu beenden, damit diese vor Beginn der Baumaßnahmen und Verkauf des Wohnungseigentums ausziehen. Die Vermieterin kann aber insoweit keine Garantie übernehmen, da dies die freiwillige Mitwirkung des jeweiligen Mieters voraussetzt und sich die Verhandlungen entsprechend ausdehnen können.” Wie wollen Sie die bestehenden Mietverträge rechtlich zulässig beenden?
5. Was sind Sie bereit, den Mietern im Falle eines Auszugs anzubieten? Wurden Entschädigungszahlungen angeboten oder andere Angebote unterbreitet?
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