Die Stadt Leipzig hat für die Saison 2014 ein Vogel-Gutachten in Auftrag gegeben, um die Situation des streng geschützten Eisvogels (Alcedo atthis) am Floßgraben und im Auwald zu untersuchen. Das Gutachten wurde am Donnerstag, 6. November, im Naturschutzbeirat der Stadt Leipzig vorgestellt. Doch während der Umweltbürgermeister im Gutachten eine Entwarnung sieht, zeigt sich der Ökolöwe durch die massiven Störungen im Floßgraben alarmiert.
Das Eisvogel-Monitoring stellt die Auswirkungen des Bootsverkehrs auf die Eisvogelbruten im Floßgraben dar. Der Vogel steht unter dem besonders strengen Schutz der europäischen Vogelschutzlinie und darf im Auwald praktisch nicht gestört werden, da sein Vorkommen im südlichen Auwald von landesweiter Bedeutung ist.
Aus den zahlreichen Fakten im Vogelgutachten lasse sich aber ableiten, dass die Eisvögel im Floßgraben wiederholt vom intensiven Bootsverkehr gestört wurden, deshalb regelmäßig umzogen und mindestens eine Brut komplett aufgaben, benennt der Ökolöge einen Fakt, der so offiziell bislang nicht bekannt war. Bislang betonte auch Leipzigs Umweltdezernat vor allem die Tatsache, dass 2014 zwei Eisvogel-Paare im Floßgraben brüteten und es – bedingt durch die lange warme Witterung – auch zu jeweils zwei Bruten kam.
Und auch die stehen nicht unbedingt auf der Erfolgsliste, stellt der Ökolöwe fest: “Auch war der Bruterfolg der Tiere im bestens geeigneten Floßgraben nach Schätzungen des Gutachtens relativ gering. Durchschnittlich wären 6 bis 8 Jungtiere pro Brut zu erwarten gewesen. Dieser Wert wurde um mindestens 50 Prozent unterschritten.”
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Die Stadtverwaltung legte zwar mit ihrer Allgemeinverfügung offiziell Sperrzeiten für den Floßgraben fest, kontrollierte allerdings nicht deren Einhaltung. Das Egebnis: Fast 20 Prozent der Floßgraben-Durchfahrten lagen innerhalb der Sperrzeiten. Der Eisvogel wurde also während der Brutperiode auch in diesen Zeiten, die er zur Nahrungssuche braucht, massiv gestört.
“In dem Bericht passen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen nicht zusammen”, erläutert Kristina Dietrich, umweltpolitische Sprecherin des Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.
Und während das zuständige Dezernat noch vor wenigen Wochen ankündigte, die Erkenntnisse von 20124 zur Grundlage der Allgemeinvergügung für 2015 zu machen, scheint man das Gutachten als Basis nehmen zu wollen, die notwendige Ungestörtheit des Eisvogels weiter einschränken zu wollen.
Paradoxerweise beabsichtige das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig, also in der Allgemeinverfügung 2015, die Sperrzeiten für den Floßgraben weiter zu verringern, stellt der Ökolöwe verblüfft fest. Als Begründung werde angegeben, dass sich sehr viele Bootsnutzer in bestimmten Zeiten nicht an die Allgemeinverfügung von 2014 hielten.
“Das ist wirklich kurios. Es werden protokollierte Beobachtungen einfach umgedeutet. Man kann den Eindruck gewinnen, dass der Auwald-Schutz zu Gunsten des Massentourismus ausgehebelt werden soll. Sind die streng geschützten Eisvögel erst einmal vertrieben, ist der Weg frei für uneingeschränkte Motorbootsbefahrung”, kritisiert Dietrich.
Weiteres Indiz dafür seien die seit Jahren stattfindenden Mähungen der Wasserpflanzen, die Baumfällungen und einige Uferabflachungen, die keinen weiteren Nutzen hätten, als die Schiffbarmachung des Floßgrabens voranzutreiben. Der Ökolöwe fordere daher, neben einer Kontingentierung der Bootsbewegungen im sensiblen Floßgraben, das generelle Verbot von motorbetriebenen Booten, da diese besonders großen Schaden verursachen.
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