Die Stadt Leipzig beabsichtigt mit ihrer neuen Allgemeinverfügung für das Jahr 2015, die Durchfahrtszeiten auf dem Floßgraben deutlich zu erhöhen. Auf dem schmalen Flüsschen, das u. a. im europäischen Vogelschutzgebiet "Leipziger Auwald" liegt, sollen während der Brutsaison des Eisvogels von März bis Oktober rund sieben Stunden täglich Kanus, Paddel- und Motorboote mit Genehmigung schippern dürfen.

Schon in den letzten Jahren gab es umfangreiche Einsprüche des Ökolöwen und der anderen Leipziger Umweltverbände gegen den seit 2013 kontinuierlich ausgeweiteten Bootsverkehr auf dem Floßgraben. Die Verbände warnten, dass durch zu viele Fahrten der Erfolg der Eisvogelbruten zurückgeht.

“Das dies keine leere Annahme ist, kann dem vorliegenden Eisvogelgutachten zum Bruterfolg im Jahr 2014 entnommen werden”, erklärt Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwen. Bereits durch den Verkehr im Jahr 2014 ging der Bruterfolg im Optimal-Lebensraum Floßgraben um die Hälfte zurück. Pro Brut wären ohne Störung bis zu acht Jungtiere zu erwarten gewesen. Stattdessen konnten nur bis maximal vier Ausflüge beobachtet werden. Im Mäander des Floßgrabens wurde sogar eine Brut aufgegeben.

Das Eisvogel-Monitoring bestätigt also die Haltung des Leipziger Umweltdezernates nicht, sondern widerspricht ihr sogar.

“Wir sind verwundert über die Logik der Stadt. Im Eisvogel-Gutachten über den Bruterfolg des Jahres 2014 sind die negativen Auswirkungen des zu hohen Bootsverkehrs schon bei etwas kürzeren Durchfahrtszeiten nachgewiesen worden. Die Störungszeit 2015 zu erweitern, ist für den Artenschutz nicht förderlich”, merkt Holger Seidemann weiter an.

Nach Ansicht verschiedener Naturschutzexperten traten bereits im Jahr 2014 Verstöße gegen §44 Bundesnaturschutzgesetz (Störungs- und Tötungsverbot) und gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie ein. Mit der Ausweitung der Durchfahrtszeiten im Floßgraben weicht die Stadt Leipzig immer eindeutiger von den rechtlichen Vorgaben ab.

Pikant sei auch, so Seidemann, dass Motorboote und der Betrieb von Bootsverleihen mit Massenangeboten nicht im Gemeingebrauch zur Gewässernutzung eingeschlossen sind. Eine allgemeine Schiffbarkeit der Auwaldgewässer wurde von der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Aufsichtsbehörde bereits abgelehnt. Es bleibe nun abzuwarten, wann die Aufsichtsbehörde den Umgehungen des Wasser- und Naturschutzrechtes durch die Stadt Leipzig ein Ende setzt.

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