Es klingt ein wenig nach einem blauen Auge. Damit könnten die KWL und die Stadt Leipzig nun davonkommen. Im wohl wichtigsten Prozess für die Stadt Leipzig überhaupt entschied am 4. November der Londoner "Hight Court of Justice" für die Kommunalen Wasserwerke. Vor dem obersten Zivilgericht hieß es, die Stadt Leipzig ist vorerst raus, die Schweizer Bank UBS muss den Schaden aus den Finanzwetten in Höhe von 350 Millionen Euro allein tragen. Dennoch erkannte das Gericht ebenfalls an, dass der Aufsichtsrat der KWL seine Aufsichtspflichten verletzt habe. Die UBS hat bereits die Anfechtung des Urteils angekündigt.
In einer ersten Reaktion seitens der Stadtverwaltung hieß es dazu:”In dem Rechtsstreit der KWL gegen UBS, Depfa Bank Plc (“Depfa”) und Landesbank Baden-Württemberg (“LBBW”) hat der Londoner High Court of Justice heute sein Urteil verkündet. Der High Court of Justice hat festgestellt, dass UBS, Depfa und LBBW keinerlei Zahlungsansprüche gegen die KWL zustehen. Damit hat die KWL die Forderungen der drei Banken in Höhe von insgesamt rund EUR 350 Millionen erfolgreich abgewendet.”
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Dem Urteil sei eine 14 Wochen dauernde mündliche Verhandlung vorausgegangen. Vor Richter Males wurden an 42 Verhandlungstagen insgesamt 27 Zeugen der UBS, Depfa, LBBW und KWL vernommen. Im Ergebnis dieser umfassenden und erschöpfenden Beweisaufnahme kam Richter Males zu dem Schluss, dass der vorliegende Fall geradezu ein “Paradebeispiel” dafür sei, “wie ehrliches und faires Investmentbanking nicht betrieben werden sollte”.
Besonders zum Urteilsspruch habe dabei der Bestechungsvorwurf gegenüber der Beratungsfirma “Value Partners” beigetragen, welche mit Vertretern der UBS eng zusammenarbeitete. “Ziel dieser Zusammenarbeit zwischen UBS und Value Partners war es nach den Feststellungen im Urteil, die CDOs mit KWL um jeden Preis zum Abschluss zu bringen.” so die Stadt weiter zum Urteil.
Beispielhaft nannte laut der Stadt Leipzig Richter Males in diesem Zusammenhang das gemeinsame Bemühen von UBS und Value Partners, die wirtschaftlichen Eckdaten der CDOs geheim zu halten. Der zweite Geschäftsführer der KWL sollte hiervon nichts erfahren.
Auch die UBS-internen Überlegungen zu finanziellen Anreizen für Value Partners, mit denen diese dafür belohnt werden sollten, der UBS weitere lukrative Geschäfte zu vermitteln, kritisierte Males.
Unter anderem deshalb stellte der High Court of Justice in seinem Urteil fest, dass Value Partners im vorliegenden Fall als Vertreter der UBS handelten. Deshalb, so der High Court of Justice, müsse sich UBS das Verhalten der Value Partners zurechnen lassen. Dazu gehört auch die Zurechnung der Bestechung des ehemaligen Geschäftsführers der KWL durch Value Partners. Für diese Bestechung müsse die UBS nunmehr auch rechtlich einstehen.
Zur Analyse des Urteils vom 4. November 2014 auf L-IZ.de
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