Hier ein Gutachten, da ein Gutachten. Es ist ja nicht so, dass das verantwortliche Umweltdezernat nicht untersuchen lässt, was es beschließt oder beschließen will. Doch das Verständnis in Leipzigs Verwaltung ist auch im Jahr 2014 noch immer das der Politik mit Hoheitswissen. Die Gutachten bleiben in der Regel unter Verschluss. Oder dürfen mal eingesehen werden. Aber im Fall Floßgraben hat der Ökolöwe Leipzig nun die Nase voll.

Im Zuge der der Auseinandersetzung um die Bootsnutzung im Floßgraben entstanden in den letzten Wochen immer wieder Missverständnisse, betont der Umweltverbund nun. Und erwähnt insbesondere den Widerspruch der Grünen Liga Sachsen gegen die Befreiung der Rana-GmbH von der Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels. Sie will damit die Ergebnisse der aktuellen Gutachten zur Verträglichkeit der touristischen Auwaldnutzung durchsetzen. In ihrem Widerspruch zitierte sie umfangreich Naturschutzgutachten, die von der Stadt Leipzig in Auftrag gegeben wurden. Die Gutachten liegen dem Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e. V., teilt der Verein mit.

Holger Seidemann vom Vorstand des Ökolöwen wundert sich über die Position des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig: “Uns liegt der Widerspruch der Grünen Liga Sachsen vor. Es ist verblüffend: Die Stadt Leipzig ignoriert die Ergebnisse der selbst in Auftrag gegebenen Studien.”

So wurde im Dezember 2013 vom Naturschutzinstitut Region Leipzig e. V. in einem für die Stadt Leipzig angefertigten Gutachten (Revier mit Teilabschnitt des Floßgrabens) zum Schutz der Eisvogelbruten im Jahr 2014 wieder der Erlass einer Allgemeinverfügung ohne Ausnahmen empfohlen. Ausdrücklich richtet sich der Gutachter gegen die Sondergenehmigung für das Leipzig-Boot.

Der Ökolöwe zitiert aus dem Gutachten des Naturschutzinstitutes: “Offensichtlich hat sich im Jahr 2013 die zeitweilige Sperrung des Bootsverkehrs im Frühling und Sommer positiv auf das Brutgeschehen des Eisvogels ausgewirkt. (…) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten wie der Eisvogel sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung im Verbreitungsgebiet sicherzustellen (EG-VogelSchRL 2009), deshalb sollte auch im Jahr 2014 wieder eine Sperrung des Floßgrabens für den Bootsverkehr – allerdings ohne Ausnahmen – erfolgen.”

Andere Ausnahmen als für das Leipzig-Boot (Rana-Boot) existierten im Jahr 2013 nicht, stellt der Ökolöwe fest. Damit schließe das Gutachten grundsätzlich eine höhere Belastung durch Ausnahmen von der Allgemeinverfügung Stand 2013 aus.

Außerdem wurde 2012 von der Stadt Leipzig ein Limnologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Fazit aus diesem Gutachten: Motorbootbetrieb ist insbesondere durch die Schiffsschraube mit einer Entkrautung des stark bekrauteten Floßgrabens verbunden. Entkrautungen führen insgesamt zu einem Biodiversitätsverlust. Zusätzlich wird durch die Schiffsschraube die Markrozoobenthosgemeinschaft beeinträchtigt. Die Befahrung mit Paddelbooten – bei diszipliniertem Fahrverhalten – beansprucht dagegen den Gewässerboden und die Wasserpflanzen weitaus weniger.

Diese hier vorgestellten Studien sind Grundlagen des Widerspruchs der Grünen Liga gegen die Motorbootssonderrechte im Floßgraben, betont der Ökolöwe.

Und als Ergänzung des NuKla e.V. zum LVZ-Artikel vom 30. Juli:

Wolfgang Stoiber, Vorsitzender des Nukla e.V.: “Mit ihrem Artikel zur erfolgreichen Brut des Eisvogels im Floßgraben hat eine Leipziger Tageszeitung mit nicht zu überhörendem Unterton mal wieder wenig objektiv Stellung bezogen. Bereits der Titel dient offensichtlich zur Verwirrung der Leserinnen und Leser: Der Eisvogel hat den Floßgraben schon lange als optimales Brutrevier entdeckt und ‘angenommen’, das ist keine Erfindung und erst recht kein Verdienst der Stadt Leipzig. Im Gegenteil: diese will ihn ja nach eigener öffentlicher Verlautbarung ‘umsiedeln’ und die jetzigen Brutröhren zerstören! Weitere Aussagen der Stadtverwaltung Leipzig werden im Beitrag zitiert und die Aussagen wohlwollend kommentiert. Gleichzeitig werden die Bemühungen der Naturschutzverbände um eine für alle Seiten sinnvolle Lösung abgewertet und lächerlich gemacht.

Nicht die ‘gute Laune’ wird der Grünen Liga durch die Fahrten des Rana-Bootes ‘verdorben’. Es geht darum, dass es Gesetze für Schutzgebiete gibt, die auch eine Stadtverwaltung Leipzig einzuhalten hat, statt im Gegenteil daran zu arbeiten, dass mitten durch das Schutzgebiet ein wassertouristischer Highway entsteht: Man muss den Nutzungsdruck nur richtig anfachen, dann genehmigungsfreie Unterhaltungsmaßnahmen nutzen, um mehr Platz zu schaffen und schon müssen die Ufer befestigt, Bäume am Gewässerrand gefällt und die Kurven begradigt werden – alles reine Unterhaltungsmaßnahmen, versteht sich. Bereits das Entfernen des Totholzes im Floßgraben in dem Ausmaß wie gerade geschehen, ist ein Verstoß gegen die Vorschriften. Da ist es nur folgerichtig, wenn im Bericht davon geschrieben wird, dass ‘gerade … für die Rana-Boot GmbH die selben Zeitfenster wie für die Kanuten’ gelten – ‘gerade’ erst, ja, denn bis zum Änderungsbescheid am 15.08.2014 !!??/ Anschreiben vom 17.07.14 (was auch immer das zu bedeuten haben soll (wahrscheinlich lediglich eine falsche Datumsangabe im Briefkopf, am 15. August läuft die Allgemeinverfügung aus, d. Red.)) nach dem Veto der Grünen Liga gegen die Ausnahmeregelung für das RANAboot, die diesem ein um die Mittagssperrzeit größeres Zeitfenster als den Kanuten einräumte, wurde diese Ausnahme gestrichen – statt dessen aber dem Rana-Boot die Durchfahrt grundsätzlich gewährt.

Die Gesprächsbereitschaft der Naturschützer bestand und besteht, mehrfach wiederholt in schriftlicher und mündlicher Form. Insofern das ganze Tauziehen hätte überflüssig sein können – wenn denn die Stadt Leipzig, wie es sich grundsätzlich gehört, erst recht wenn man es mit dem Schutz eines so kostbaren und sensiblen Gewässers tatsächlich so ernst meint, wie man redet. In dem Rahmen hätte dann auch das Thema der Engpässe durch Bootsbegegnung besprochen werden können, was gar nicht auftauen würde, träte die Einbahnstraßenregelung für die Kanuten, wie von den Naturschützern in ihrem Positionspapier vorgeschlagen, zum Einsatz. Es ist demagogisch, die Tatsachen so zu verdrehen. Und jeder, wer in Physik oder Dialektik aufgepasst hat, weiß, dass es das Konzept der ‘Kritischen Masse’ gibt: es kann ganz lange gar nichts passieren, alles fein und in Ordnung sein. Bis zu dem Moment, wo die Kritische Masse erreicht ist und die kumulierte Quantität in eine neue Qualität umschlägt -plötzlich und unerwartet. Und genau dafür gibt es Schutzbestimmungen, damit dieser Punkt nicht erreicht werden und keiner ‘aus allen Wolken fallen’ muss und hart aufschlägt.”

www.oekoloewe.de

www.nukla.de

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