Am 11. August berichtete die L-IZ über eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zu einem Antrag der Linksfraktion. Die hatte - und zwar gleich mit der Fertigstellung der neuen Kindereinrichtung in der Gohliser Straße - auch die Einrichtung einer Lichtsignalanlage gleich in Nähe der Einrichtung beantragt, damit die Eltern mit ihren Kindern gefahrlos über die stark befahrene Gohliser Straße kommen.

Aber der Antrag bekam eine jener auf Verzögerung bedachten Stellungnahmen der Stadt zur Antwort, die man mittlerweile so gut kennt. Und die man auch wieder gut verstehen kann, denn durch all die Sparmaßnahmen der sächsischen Staatsregierung, die Leipzig in den vergangenen fünf Jahren auch besonders kurz gehalten hat bei notwendigen Co-Finanzierungen (Schulbau, Kitainvestitionen, Kosten der Unterkunft, …), sind nicht nur die Gesamthaushalte der Stadt knapp und gehört eine Haushaltssperre zu den sommerlichen Normalereignissen – auch die Spielräume für notwendige unterjährige Projekte sind verschwunden. In diesem Fall wären es 15.000 Euro für eine von Hand zu bedienende Lichtsignalanlage.

Aber die beiden Stadträte der Linksfraktion Siegfried Schlegel und Skadi Jennicke wollen sich nicht auf künftige Planungen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) vertrösten lassen.

Der Verwaltungsstandpunkt zu einem immerhin im Mai beschlossenen Antrag aus der Haushaltsdebatte für dieses Jahr hat bei den Antragstellern Dr. Skadi Jennicke und Siegfried Schlegel Verwunderung hervorgerufen. Für beide sind die Begründungen nicht nachvollziehbar. Warum bei der Verkehrssicherheit an der neuen Kindertagesstätte in der Gohliser Straße nur eine große Lösung funktionieren soll, erschließt sich ihnen nicht. Scheinbar “unlösbare Probleme” gab es bereits beim Kita-Bau selbst, die fachlich überzeugend bewältigt wurden.

“Da in der Gohliser Straße Straßenbahnen verkehren, darf dies aus verkehrsrechtlichen Gründen nur mittels einer Lichtsignalanlage erfolgen, die von den Stadträten in ihrem Antrag bereits vorgeschlagen wurde”, stellen sie nun noch einmal fest, nachdem sie sich das auch schon in ihrem Antrag so ausklamüsert hatten. “Ebenso hatte Stadtrat Schlegel in der Debatte um einen Antrag zur Prüfung von Tempo-30-Abschnitten vor Kitas und Schulen darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber Tempo-30-Zonen sowie Fußgängerüberwege für Straßen mit Gleistrassen als sichere Fußgängerquerungsmöglichkeiten ausschließt. Logisch, dass dann auch Querungsinseln aufgrund der Mittellage der Straßenbahn oder beidseitige ‘Gehwegnasen’ ausscheiden, was deshalb keiner besonderen Prüfung bedurft hätte!”Im Gegensatz zur Verwaltung, die lieber noch einen größeren Straßenabschnitt prüfen möchte, hatten die Antragsteller bereits einen konkreten Standortvorschlag als Angebot gemacht, wo “außerhalb der Straßenbahnhaltestellen der bisherige und zu erwartende vereinzelte Querungsbedarf gebündelt” werden kann.

“Dies wird seit Jahrzehnten in zahlreichen Hauptverkehrsstraßen realisiert”, stellen die beiden verwunderten Stadträte nun fest. “Die Verwaltung selbst bejaht zu den vorhandenen gesicherten Querungsmöglichkeiten den Bedarf für eine weitere sichere Querungsstelle für Fußgänger zwischen Nordplatz und Friedenskirche. Vorgeschoben ist weiterhin das Argument, dass die Straßenbahnlinie 12 durch eine weitere Ampel aufgehalten und endgültig zur Bummelstrecke würde. Es ist nicht bekannt, dass beispielsweise Straßenbahnen in der Karl-Liebknecht- oder Friedrich-Ebert-Straße, wo sogar mehrere Linien verkehren, an der Fußgängersignalanlage Höhe Stein- bzw. Manetstraße in der Friedrich-Ebert-Straße aufgehalten werden. Hier, wie bei den meisten Lichtsignalanlagen werden Straßenbahn und Bus ohne Halt bevorrechtigt.”

Schlegel und Jennicke bezweifeln, dass wegen einer Fußgängersignalanlage – eine Knotenpunktanlage wurde von ihnen nicht zwingend gefordert – eine zusätzliche Haltestelle mit gesichertem Zugang gebaut werden muss. “Wenn die LVB neue Haltestellen in der Zukunft in Gohlis Süd bauen möchte, wäre das in der Tat eine völlig neue Perspektive. Wenn dies zeitnah erfolgen soll, müssten ohnehin im Vorgriff Provisorien gebaut werden. Was die vorgeschlagenen 15.000 Euro angeht, handelt es sich um Planungsmittel. Bekanntermaßen wird erst auf der Planungsgrundlage der Bau- und Finanzierungsbeschluss mit Kostenberechnung erstellt. Statt Geld für Verhinderungsbegründungen auszugeben, sollte an einer tragfähigen Lösung geplant werden, damit die Fußgängersignalanlage spätestens 2015/16 errichtet werden kann, also über ein Jahr nach Fertigstellung der Kita. Fünf bis acht Jahre sind hingegen völlig inakzeptabel.”

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