Seit Monaten hält nun die Auseinandersetzung um die Nutzung des Floßgrabens an. Das kleine Flüsschen stellt ein begehrtes Verbindungsstück zwischen Leipzig und den Tagebaufolgeseen im Süden der Großstadt dar. Unterstützt von NABU Leipzig und NuKLA hat die Grüne Liga Sachsen, Dachverband des Ökolöwen, nun einen Einspruch gegen Ausnahmen von der Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels im Floßgraben eingereicht.
Dieser entfaltet aufschiebende Wirkung und unterbindet dadurch den Motorbootsbetrieb im Floßgraben. Die Naturschutzvereine wollen den Floßgraben im Leipziger Auwald mit allen Mitteln vor der Übernutzung mit Motorbooten schützen.
Sie hätten frühzeitig erkannt, erklären die drei Verbände, dass die Freigabe des Auwaldes für Motorboote auch die Ruhe des gesamten Neuseenlandes gefährdet und haben mehrfach Vorschläge für eine naturverträgliche wassertouristische Nutzung gemacht, die bisher aber weitgehend ignoriert werden. Stattdessen werde weiter geträumt von bis zu 100 Motorbootsfahrten durch Leipzigs Naturjuwel, durch die bisher noch recht ruhigen Schutzgebiete und den Floßgraben. So sieht es das “Wassertouristische Nutzungskonzept Region Leipzig” vor und in diese Richtung plant auch die Stadtverwaltung seit Jahren.
Diese Salamitaktik schlägt den Verbänden auf den Magen. Der naturnahe Floßgraben liegt nämlich allen Investitionsbestrebungen zum Trotz mitten im Europäischen Vogelschutzgebiet “Leipziger Auwald”. In dem dort entstandenen, naturnahen Gewässerabschnitt brütet bekanntlich seit vielen Jahren der Eisvogel (Alcedo atthis). Das scheue Tier stellt vielfältige Ansprüche an seinen Lebens- und Jagdraum. Zum Schutz der streng geschützten Art wurde nicht nur der Floßgraben entschlammt und als Entwicklungslebensraum hergerichtet, sondern das Amt für Umweltschutz Leipzig erließ zudem auch mehrfach eine Allgemeinverfügung. Darin schränkte sie für Paddler die Nutzung ein. Paradoxerweise genehmigte das Umweltamt fast zeitgleich eine Sondergenehmigung für Motorboote (Rana-Typ) mit erweiterten Sondernutzungszeiten.Zum Einspruch der Verbände sagt Wolfgang Stoiber, Vorsitzender des NuKLA e.V.: “Die Logik des zuständigen Amtes für Umweltschutz will uns nicht so recht einleuchten. Wir haben das Gefühl, dass hier zu Ungunsten der Paddler mit zweierlei Maß gemessen wird. Das politisch mit allen Mitteln durchgedrückte und reich subventionierte Rana-Boot soll trotz Fehlplanung per Amtshilfe weiter gefördert werden.”
Die praktischen Auswirkungen erläutert René Sievert vom NABU-Regionalverband Leipzig: “Da Motorboote wie das Rana-Boot den flachen Floßgraben intensiv trüben, kann der Eisvogel praktisch keine Fische mehr jagen. Zusätzlich verursacht der Bootsantrieb besonders schwere Beeinträchtigungen am Gewässerboden.”
Zwei Gutachten zum Floßgraben: Fünf Antworten aus dem Umweltdezernat der Stadt Leipzig
Die Leipziger Stadtverwaltung …
Wildwest im Floßgraben: Kontrollmöglichkeiten der Stadt sind beschränkt
Was der Ökolöwe befürchtet hatte …
Sperrzeiten am Floßgraben werden ignoriert: Ein offener Brief an Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal
Wenn eine Verwaltung sich drückt …
“Wir finden die Verwaltungspraxis gelinde gesagt etwas kurios. Der Bootsbetreiber erhält Schützenhilfe vom Grünflächenamt bei Rechtsverstößen gegen die Festlegungen des Umweltamtes”, meint Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwen. “Das Amt für Stadtgrün und Gewässer scheint bei seiner Motorbootsliebe von einem besonders starken politischen Willen getrieben zu sein. Zeitgleich übt sich das Amt für Umweltschutz in Zurückhaltung und lässt sich scheinbar auf der Nase herumtanzen. Das ist kein Zufall!”
Ein weiteres interessantes Detail: Zwischenzeitlich hatten Unbekannte versucht, den Motorbootsbetrieb mit natürlichen Barrieren zu unterbinden und Bäume ins Gewässer gelegt. Auf Betreiben des Amtes für Stadtgrün wurden daraufhin Mitte Juni diese Gehölze entfernt. Pikant ist aber nun, dass neben den Hindernissen auch langjährig im Wasser liegendes, wertvolles Totholz entfernt wurde.
Nach der erlassenen Allgemeinverfügung für 2014 und der Sondergenehmigung für das Rana-Boot wurde dieses Totholz, das auch dem Eisvogel als Ansitzwarten bei der Jagd dient, ganz speziell geschützt. Es darf deshalb nach amtlicher Festlegung nicht aus dem Floßgraben entfernt werden.
Keine Kommentare bisher