Ende Mai teilte die Leipziger Stadtverwaltung mit, dass man an der 100 Jahre alten Riebeckbrücke in Reudnitz auf Jahre hinaus nichts machen könnte. Die Brücke mit ihrem alten Kopfsteinpflaster ist zwar vorgesehen für eine Sanierung - und erst irgendwann nach 2020. So lange könne auch dem Lärmproblem nicht abgeholfen werden. - Von wegen, sagen sich die Grünen: Die Stadt ist in der Pflicht, lärmmindernde Maßnahmen zu ergreifen. Auch hier.
Die Riebeckbrücke gehört, wie aus der Lärmkartierung der Stadt Leipzig hervorgeht, mit einem Umgebungslärm von mindestens über 75 dB tags und über 65 dB nachts, zum am stärksten von Lärm betroffenen Straßenraum Leipzigs. Die Brücke verbindet zwei sehr stark frequentierte Kreuzungen, ist ein häufiger Unfallschwerpunkt (Motorräder, LKW und PKW) und ein Umsteigehaltepunkt mehrerer Straßenbahn- und Buslinien. Das Lärmaufkommen ist die Gesamtheit aus verschiedensten Lärmerzeugern: Pkw, Busse, Straßenbahnen, häufiger Einsatz des Martinshorns durch Polizei- und Feuerwehr. Wegen des Kopfsteinpflasters und schlechten Zustands der Fahrbahn verstärkt sich der Lärm tags und nachts zu einer Belastung außerhalb des Erträglichen, vor allem, da die Brücke die Wohnhäuser auf Höhe der ersten bzw. zweiten Etage passiert, stellt die Grünenfraktion fest.
Nun soll am Mittwoch, 18. Juni, in der Ratsversammlung die Neufassung des ehemaligen Haushaltsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung stehen. Ziel des Antrags ist es, aus Gründen der Lärmminderung und der Erhöhung der Verkehrssicherheit noch 2014 eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Brücke bis zur Breite Straße durchzusetzen, asphaltierte Fahrradstreifen auf beiden Seiten der Riebeckbrücke einzurichten, die Fahrbahn auf der Riebeckbrücke auf je eine Pkw-Spur einzuengen und die zusätzlichen Einrichtung von Fahrradstreifen auf beiden Seiten der Breite Straße zu prüfen.
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Grünen-Stadträtin Heike König, Mitglied im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, erklärt: “Die Aussage der Verwaltung, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Riebeckstraße im Bereich zwischen Brücke und Breite Straße aus Gründen des Lärmschutzes gegenwärtig nicht erforderlich wäre, ist nicht nachvollziehbar. Diese Aussage widerspricht zudem der aktuellen Rechtslage, wonach die Kommune verpflichtet ist, bei Lärmüberschreitungen von 70 db aus Gründen des Gesundheitsschutzes lärmmindernde Maßnahmen zu ergreifen. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, wie die Verwaltung den Auftrag zur Anordnung bzw. Errichtung von Radverkehrsanlagen aufgrund des derzeitigen Straßenzustandes für nicht umsetzbar erklärt, statt Mittel und Wege zur Realisierung zu suchen.”
Stephan Stach, Stadtbezirksbeirat Ost, ergänzt: “In Berlin ist man da schon deutlich weiter und vor allem kreativer. So hat man in Berlin/Friedrichshain-Kreuzberg, auch vor dem Hintergrund fehlender Mittel für eine grundlegende Straßenraumneugestaltung, die Einrichtung asphaltierter Fahrradstreifen auf zahlreichen noch existierenden Kopfsteinpflasterstraßen beschlossen. Dabei wird auf den rechten Fahrbahnrand eine Asphaltschicht aufgebracht und diese als Fahrradstreifen abmarkiert. Radfahrer können sich dann deutlich sicherer in den Verkehr einordnen und Fußgänger gefahrloser den Gehweg nutzen. Die Reduzierung der Fahrbahnen auf nur noch eine Spur je Richtung bei gleichzeitiger Anordnung von Tempo 30 für Pkw sorgt zudem für die von vielen Anwohnern erwünschte Lärmminderung, ohne den Verkehr dabei über die Maßen einzuschränken.”
In den vergangenen Monaten haben sich über 50 AnwohnerInnen zusammengefunden, die mit ihren Unterschriften symbolisch auf die Notwendigkeit des Gesundheitsschutzes aufmerksam machen wollen. Diese Unterschriftenliste wurde von Stephan Stach am Donnerstag im Stadtbezirksbeirat Ost der Verwaltung übergeben, verbunden mit der Hoffnung auf ein positives Votum des Stadtrates am 18. Juni.
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