Der Geltungsbereich der seit 2002 rechtskräftigen Erhaltungssatzung "Leipzig-Innenstadt" soll um die historische Nordvorstadt, die historische Petersvorstadt und den Bereich Innere Westvorstadt/Kolonnadenviertel erweitert werden. Oberbürgermeister Burkhard Jung will auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die entsprechende Vorlage im Juli in der Ratsversammlung zur Beschlussfassung einbringen.
Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs sollen für die historische Altstadt Leipzigs und ihre ältesten planmäßig angelegten Vororte identische Ziele zur Erhaltung ihrer städtebaulichen Eigenart durchgesetzt werden können. Dabei geht es um Stadtreparatur, behutsame Stadterneuerung auf der Grundlage bestehender städtebaulicher Strukturen und um Erhaltung der denkmalgeschützten Substanz. Was zumindest überraschend ist, da für die nicht mehr existierende Petersvorstadt bislang etwas anderes galt. Sie befand sich dort, wo seit einigen Jahren wilde Pläne für das neue Markthallenviertel und den Wilhelm-Leuschner-Platz (alias “Platz der Friedlichen Revolution”) entwickelt wurden.
Jetzt scheint so langsam ein Umdenken in Leipzigs Stadtverwaltung einzusetzen und auch für die alten Vorstädte zu gelten, was für die City schon lange gilt: Historische Stadtstrukturen sollten her auch bei Neubau die Orientierung sein.
Alle genannten Bereiche sind trotz aller Kriegszerstörungen, Abbrüche und Erneuerungen mit Plattenbauten noch deutlich durch historische städtebauliche Strukturen geprägt und weisen einen großen Reichtum bedeutender Baudenkmale auf.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung “Leipzig-Innenstadt” umfasst bislang die innerhalb des Rings gelegene Altstadt, die Außenseite des Promenadenringes (eine Quartiertiefe) und schließt nach Osten die alte Grimmaische Vorstadt mit den frühen Stadterweiterungsgebieten Marienstadt, Friedrichstadt und Johannisstadt ein.
Und wer die Aufzählung liest, merkt: Es fehlt ein Stück Vorstadt. Es ist die nördliche Ostvorstadt.
Die Linksfraktion hat’s gleich gemerkt und den Änderungsantrag dazu geschrieben:
“Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 2. Die geplante Fördergebietsgrenze wird um das Areal östlich Georgiring zwischen Brandenburger Straße und Dresdner Straße/Grimmaischer Steinweg bis Hofmeister- bzw. Salomonstraße erweitert.”
Die logische Begründung: “Das Areal war bisher Bestandteil des Erhaltungsgebietes Leipziger Innenstadt (Beschluss RV II-848/01 vom 17.10.2001). Historisch ist es das Kerngebiet des Leipziger Druck- und Verlagswesens außerhalb des Stadtzentrums.
Im Gegensatz zu den Quartieren südöstlich, südlich und westlich des Stadtzentrums ist es das baulich und funktional in den zurückliegenden Jahrzehnten am wenigsten entwickelte Gebiet. Deshalb sollte die Möglichkeit des Erhalts einzelner Industriedenkmale nicht vergeben werden. Außerdem befindet sich in dem Gebiet das Geburtshaus von Hanns Eisler, das Bestandteil der touristischen Wege Notenspur bzw. Notenrad wird. Deren Erhalt durch Privatinitiative sollte, wenn möglich, befördert werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass einmal herausgenommene Areale nur schwerlich nachträglich wieder aufgenommen werden.”
Textvorlage der Verwaltung:
http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/6433ACD5F8E436C7C1257CA9003F36A0/$FILE/V-ds-3707-text.pdf
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