Am Montag, 12. Mai, hatte die Stadtverwaltung zur Fachveranstaltung rund um den Floßgraben und seinen prominenten Bewohner, den Eisvogel, eingeladen. Der bunte Vogel hatte in den letzten Wochen für Furore in der Presse und bei den beteiligten Akteuren gesorgt, insbesondere seit dem Erlass der Allgemeinverfügung zur Nutzung des Floßgrabens im April.

Während der Fachveranstaltung wurden den erstaunten Vereinen und Verbänden dann zwei Gutachten vorgestellt, nach welchen unter anderem im Europäischen Vogelschutzgebiet “Leipziger Auwald” Umsiedlungen des Eisvogels (dem besonderen Schutzziel) unproblematisch wären.

Der Umweltbund Leipzig Ökolöwe zeigt sich nun irritiert über die Darlegungen, denn unter anderem wurde hierbei das europäische Schutzgebietsrecht nicht angemessen berücksichtigt und §34 BNatSchG komplett außen vor gelassen. Der gültige Managementplan für das Schutzgebiet Leipziger Auwald verpflichtet die Stadt Leipzig ohnehin, Maßnahmen zur Verbesserung des Eisvogelbestandes zu ergreifen und zusätzliche oder aufgewertete Lebensräume anzubieten.

Betonung auf Verbesserung.Im Endeffekt dessen, was die beiden Ämter der Stadt, die am Montag ihre Pläne vorstellten, nun vorhaben, handelt es sich für den Eisvogel nicht um einen Gewinn an Lebensräumen, da gleichzeitig der Bootsbetrieb im Flossgraben unbeachtet der Proteste intensiviert werden soll.

Der Ökolöwe warnt nun: Die dort ansässigen Vögel umzusiedeln, ist weder juristisch noch praktisch durchsetzbar. Das Umsiedlungsansinnen stellt sich daher als Vertreibung dar.

“Denkt man in dieser verqueren Logik weiter, wird deutlich: Die Stadt müsste zusätzlich noch geeignete Ersatzmaßnahmen ausführen, nachdem sie zuvor die Zerstörung des natürlichen Habitats am Flossgraben zuließ und beförderte”, erklärt Nico Singer, Geschäftsführer des Ökolöwen. “Auch Ersatzmaßnahmen bestehen nicht nur im Anlegen einiger Brutröhren oder künstlich geschaffener und abgebaggerter Steilwände, wie am Montag vorgestellt. Geht der Floßgraben als natürlicher und nahezu idealer Lebensraum für den Spezialisten Eisvogel verloren, müsste ein ganzer Flussabschnitt unter Ausdehnung des Auwaldes neu angelegt werden!”
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Grundsätzlich bei der Auseinandersetzung um den Floßgraben gehe es nicht um die Bootsnutzung oder den Eisvogel, stellt der Ökolöwe fest, sondern im Kern um die grundsätzliche strategische Entscheidung für den Umgang mit Leipzigs Auwäldern. Das Leipziger Auensystem steht großflächig unter Naturschutz und ist deswegen nicht nur ein Ort der Bewahrung und Entwicklung natürlicher Lebensräume für Tiere und Pflanzen, sondern auch ein Ort der Ruhe und Naherholung.

Und es gelten gestzliche Regelungen. Der südliche Auwald ist sowohl Fauna-Flora-Habitat als auch SPA-Vogelschutzgebiet. Das weiß Leipzigs Stadtverwaltung eigentlich.

“Seit spätestens 2006 ist der Stadt Leipzig durch den Ökolöwen und andere gesetzlich anerkannte Naturschutzvereinigungen bekannt, dass durch die besondere Wertigkeit des Floßgrabens Motorbootsfahrten grundsätzlich aus Gründen des Naturschutzes nicht genehmigungsfähig sind”, sagt Singer. “Sie plante und investierte gleichwohl weiter. Im Floßgraben gilt auch weiterhin europäisches Umweltrecht. Hier soll die Naturvielfalt generell Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Daher ist auch eine komplette Einschränkung der kommerziellen Nutzung von Motorbooten rechtens. Für eine Befreiung wäre ein herausragendes öffentliches Interesse notwendig. Nicht betroffen wären auch weiterhin Paddler und Kanuten, die mit kleineren Einschränkungen auch weiterhin ganzjährig fahren können.”

www.oekoloewe.de

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