Eine Meldung erfreute am Mittwochmorgen, 14. Mai, die Medien. "Artenschutz im Floßgraben" hatte das Amt für Stadtgrün und Gewässer und für Umweltschutz drüber geschrieben. Und sie kündigten in erstaunlicher Zuversicht an: "Leipzig wird im Herbst 2014 elf neue Brutgelegenheiten für den Eisvogel schaffen und kontrollieren, ob und wie gut sie von den Vögeln angenommen werden."
Eine Meldung, die verblüfft. Will die Stadt jetzt die Eisvögel aus dem Floßgraben holen, weil sie da stören? – Anders kann man das Vorhaben nicht interpretieren. Wenn man den Graben wegen dieses verflixten Vogels jedes Jahr in der Benutzung einschränken muss, dann muss man den Vogel irgendwie zum Umzug bewegen. Und damit es die Leipziger glauben, dass man das darf im Vogelschutzgebiet, gab man eben ein Gutachten in Auftrag und verkündet: “Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes ornithologisches Gutachten und die Ergebnisse der diesjährigen Kartierung der Eisvogelbrutvorkommen im Stadtgebiet sprechen dafür.”
Vorgestellt wurde das Ganze am Montag, 12. Mai, auf einer “Fachveranstaltung vor Naturschutz- und Umweltverbänden, Politikern, Fachämtern, Behörden und sowie Bootsverleihern”. Doch einige der Anwesenden erzählen eher von einer Art Verkündung amtlicherseits. Diskutiert, oder sich mit dem Umweltverbänden fachlich auseinandergesetzt, hat man auch diesmal nicht.
“In dieser Veranstaltung stellte die Verwaltung die Ergebnisse von Untersuchungen zum Floßgraben und zur besonderen rechtlichen Situation im Zusammenhang mit dem Vorkommen des Eisvogels vor. Wie die Gutachten ausweisen, dürfen die Lebensbedingungen für die Erhaltung der Eisvogel-Population als gesichert gelten”, verkünden die beiden Ämter nun. “Die zu deren Schutz vorgesehenen Maßnahmen sind umsetzbar.”
Natürlich sind sie umsetzbar, wenn man einfach mal irgendwo technisch eingreift ins Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald. Der für Eisvögel interessant ist, wenn seine natürlichen Lebensbedingungen stimmen – wenn er in Ruhe brüten kann, wenn er genug Futter jagen kann. Als zuständige Naturschutzbehörde ist Leipzig verpflichtet, das Habitat zu erhalten und – wo es geht – wieder seine ursprüngliche Natürlichkeit herzustellen. Doch wie schwer man sich tut, sieht man in der Burgaue genauso wie am Floßgraben.Also hat die Stadt Leipzig 2013 Untersuchungen mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die Eisvogelpopulation im Leipziger Auwald zu erhalten bzw. zu stärken.
Darin ging es um zusätzliche Brutgelegenheiten für den Eisvogel im europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald. Ein Fachbeitrag wertete beispielsweise alle einschlägigen Verordnungen und Pläne aus, so z. B. den Managementplan zum Leipziger Auwald und alle verfügbaren avifaunistischen Daten. Umfangreich wurde die Eignung der Gewässer für den Eisvogel beschrieben, z. B. Wasserqualität, Fließgeschwindigkeit, Gewässerbreite, Sitzwarten, urbane Strukturen am Gewässer und der Verkehr auf dem Wasser”, bilanzieren die beiden Ämter nun das, was sie aus dem Gutachten herauslesen. “Die Auswertung aller vorliegenden Daten und Randbedingungen hat die Möglichkeit für die Schaffung der elf neuen Brutgelegenheiten für den Eisvogel im Leipziger Auwald ergeben.”
Bislang kam der Eisvogel im Leipziger Auenwald ohne künstliche Bauhilfen aus. Was er braucht, sind lediglich verfügbare Steilufer, in denen er seine Höhlen bauen kann, überhängende Äste überm Wasser, von denen aus er jagen kann, und Flüsse, in denen er seine Beute sehen kann. Was im Floßgraben auch mit der jetzigen Einschränkung stundenlang nicht möglich ist, denn zusätzlich zu den Öffnungszeiten für Paddler hat die Stadt auch mehrere Durchfahrten für das Rana-Boot genehmigt. Mit jeder Bootsdurchfahrt aber wird das eh schon schwebstoffreiche Wasser neu aufgewühlt. Und da die Fließgeschwindigkeit des Wassers im Floßgraben sehr gering ist, bleibt das Wasser über Stunden trübe.
Also – so befanden jetzt die beiden steuernden Ämter – muss man nicht die Durchfahrten verbieten, sondern der Vogel sollte umziehen. Und da man spendabel ist, baut man ihm gleich noch eine Wohnung. Oder elf. “Diese können durch einfache Uferabstiche, durch in das Ufer integrierte Lehmquader oder durch lehmhinterfüllte Holzverbaue hergestellt werden”, heißt es. Da will man also künstlich eingreifen. Und wahrscheinlich gibt es dann Einladungen an die Eisvögel im Floßgraben, nächstes Jahr bitte umzuziehen.
Und als Meisterleistung erzählte man den am Montag Versammelten auch noch, dass rechtlich alles in Ordnung sei: “Ein weiteres Gutachten beinhaltet die rechtliche Bewertung der Situation in Bezug auf Eisvogelbrutvorkommen am Floßgraben. Erstellt wurde es von anerkannten, national und international bekannten Juristen mit Schwerpunkt Naturschutzrecht.”
Und wie Kai aus der Kiste kam hier wieder das bekannte Wassertouristische Nutzungskonzept zum Zug, mit dem alles begründet wird, was man so alles anstellt mit Gewässern in Leipzig.
“Der anerkannten rechtlichen Methodik folgend wurde das Wassertouristische Nutzungskonzept als Ziel des Regionalplanes Westsachsen 2008 mit dem Artenschutzrecht abgeglichen”, vermelden die beiden Ämter. Und der Leser staunt: “Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der Befahrbarkeit des Floßgrabens dann überwiegen kann, wenn sich die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Eisvögel durch geeignete Kompensationsmaßnahmen so reduzieren lassen, dass sie keinen negativen Einfluss auf die lokale Population haben.”
Ein Satz, der es in sich hat. Einfach noch mal als Voraussetzung: Der Floßgraben verläuft mitten im Landschaftsschutzgebiet. Die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen dürfen hier nicht verschlechtert werden. Es gibt im Schutzgebiet kein höheres Ziel als den Erhalt der naturnahen Lebensbedingungen.
Aber die Stadt Leipzig in ihrer seltsamen Haltung zu dem, was einige Ämter unter Wirtschaft verstehen, glaubt tatsächlich, “das öffentliche Interesse an der Befahrbarkeit des Floßgrabens” dürfe gegenüber dem Schutz der natürlichen Populationen “überwiegen”. Das Gutachten wollen wir gern mal lesen. Angefordert haben wir es. Denn es darf qua Gesetz keine “Beeinträchtigungen der Eisvögel” geben. Das war schon 2006 Thema, als das Wassertouristische Nutzungskonzept ausgekocht und der Floßgraben zu “Kurs 1” gemacht wurde. Das war 2008 Thema, als am Floßgraben drauflosgebaut wurde, als befände man sich nicht im Naturschutzgebiet – mit der Folge, dass der Eisvogel für drei Jahre ausblieb und nicht brütete.
Als er 2012 wieder auftauchte, war klar, dass sein Schutz hier wieder Primat hat, dass jede Nutzung des Floßgrabens streng reglementiert werden muss und dass es keine wirtschaftlichen Interssen geben darf, die hier “überwiegen”. Doch die Ämter, die in Leipzig eigentlich Umweltschutz sichern sollen, sind mehr damit beschäftigt, so eine Art Wirtschaftsförderung zu betreiben. Bootsbesitzer sind wichtiger als Eisvögel.
Und damit man das irgendwie doch tun darf, versucht man jetzt, irgendeine Art Umzug des Eisvogels zu arrangieren: “Notwendig ist jedoch die Schaffung und die Besetzung neuer geeigneter Brutreviere des Eisvogels im SPA Leipziger Auwald. Dadurch lässt sich ein gegenüber dem Istzustand gleichwertiges oder verbessertes Brutplatzangebot herstellen, von dem positive Auswirkungen auf die Größe der lokalen Eisvogelpopulation ausgehen können.”
So liest es sich fast positiv. Aber ist wirklich das fehlende Brutplatzangebot das Problem? – Nicht wirklich. Das Problem ist, das man unbedingt Wassertourismus machen will, wo höchste Naturschutzregeln genau das einschränken.
“In diesem Jahr wird im gesamten Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald durch Ornithologen das Vorkommen und die Brutintensität des Eisvogels erfasst. Für den Floßgraben geschieht dies dies im drei-Tage-Rhythmus. Dabei wird nicht nur das Verhalten des Eisvogels beobachtet, sondern es werden auch die Bewegungen auf dem Wasser und auf dem Land gezählt”, teilen die Ämter noch mit. Aber hier geht es nicht um wissenschaftliche Forschung, sondern um Argumente dafür, dem Vogel seinen Standort Floßgraben infrage zu stellen: “Am Floßgraben steht bisher ein Revier sozusagen unter ‘Brutverdacht'”, heißt es aus den beiden Ämtern. “Im gesamten Vogelschutzgebiet konnten zwei Reviere mit Brutnachweis und sieben weitere Reviere mit Brutverdacht festgestellt werden. Unter Beobachtung stehen auch Reviere, in denen in den Vorjahren Eisvögel lebten. – Aufgrund des milden Winters 2013/2014 war die Sterblichkeitsrate bei den Eisvögeln besonders niedrig, so dass die diesjährige Population mit durchschnittlich zwei bis sechs Paaren vergleichsweise groß ist.”
Eigentlich alles Argumente, die Durchfahrt von Motorbooten während der Brutzeit der Eisvögel komplett zu untersagen.
Aber das würde sich ja mit dem so vollmundig beschlossenen “Wassertouristischen Nutzungskonzept” beißen, das man vor allem für ein paar Bootsbetreiber im Neuseenland entwickelt hat, für die Naturschutz und Eisvogel nichts als Störelemente in einem PS-getriebenen Geschäftsmodell sind.
Aber selbst Fachleute und Verwaltung wollen jetzt die erlassene Allgemeinverfügung zu besonderen Schutzmaßnahmen für den Eisvogel am Floßgraben nicht ganz abschaffen.
“Seit dem 17. April ist der Floßgraben täglich ausschließlich in der Zeit von 11:00 bis 13:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr für muskelbetriebene Boote befahrbar. Die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen ist genauso wie 2013 gegeben, betonen die Ämter. Die aktuelle Regelung ist offener gefasst als diejenige des Jahres 2013, bietet sie doch die Möglichkeit, den Floßgraben täglich zu befahren. Die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung kontrollieren ihre Einhaltung. Die Verleihboote sind mit Aufklebern ausgerüstet, die auf diese Allgemeinverfügung hinweisen. Damit soll eine umfassende Information der Nutzer des Kurses 1 gewährleistet werden.”
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