Was hat Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal da wirklich geantwortet zur Stadtratssitzung am 19. März, als Wolfgang Stoiber, Vorsitzender des NuKla e.V. nachfragte, wie das nun ist mit dem Nahleauslassbauwerk. Hat die Stadt da nun Genehmigungen erteilt? War der Baubeginn rechtens? Wurde überhaupt irgendwas geprüft? Jetzt hat er den Protokollauszug von Heiko Rosenthals Antwort bekommen. Bis auf ein paar kleine Fehler stimmt sie überein mit dem am 19. März Gesagten.

Statt Wiedernässungsprojekt verstand der Ratsprotokollant Wiederverwendungsprojekt. Und die Benachrichtigung der Landestalsperrenverwaltung (LTV) über den Baubeginn verlegte der Protokollant ins Jahr 2013, tatsächlich erfolgte sie im Januar 2014 – so hatte es Rosenthal auch erzählt. Der hatte sich am 19. März richtig Mühe gegeben, Stoiber zu erklären, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Auch auf die Baumfällungen am Bauwerk und den Deichen, die schon 2011 stattfanden, habe die Stadt naturschutzrechtlich keinen Einfluss gehabt. Hier wäre “Gefahr in Verzug” gewesen und die LTV als Baubehörde in eigener Regie tätig gewesen.

Die Genehmigung der Leipziger Naturschutzbehörde gab es ja bekanntlich trotzdem. Aber auch die war eigentlich egal, denn die LTV hatte sich auf den so genannten “Tornadoerlass” des Umweltministeriums berufen. Da sind Kommunen die Hände gebunden. Oder sollte man es nicht endlich noch deutlicher sagen? – Der “Tornadoerlass” hebelt kommunale Selbstverwaltung aus. Sie ist ein feudaler Akt. Deswegen hat der Leipziger Ökolöwe vor zwei Jahren dagegen geklagt. Der Prozess ist bis heute anhängig. Mit dem Aushebeln kommunaler Selbstbestimmung sind Landesregierungen schnell. Gerichte sind wesentlich langsamer.

Mit der Begründung des “Tornadoerlasses” wurden 2011 nicht nur rund ums Nahleauslassbauwerk Bäume gefällt, sondern auf insgesamt 40 Hektar Auwald. Mit gültigem Naturschutzrecht ist das nicht vereinbar. Den Mut, darauf hinzuweisen, hatte Leipzigs Verwaltung 2011 nicht.

Heiko Rosenthal in der protokollierten Antwort: “Die Fällung von Bäumen auf und an den Deichen zu Beginn des Jahres 2011 habe eine Gefahrenabwehrmaßnahme dargestellt. Die Freistellung der Deiche von Bäumen entspreche den geltenden technischen Regelwerken und sei nach Wasserrecht eine genehmigungsfreie Unterhaltungsmaßnahme. Die erforderliche naturschutzrechtliche Gestattung sei durch die Stadt Leipzig erteilt worden.”

Was insbesondere für die in Leipzig aktiven Naturschutzvereine die frustrierende Erkenntnis mit sich bringt: Wichtige europäische Naturschutzregeln sind in Sachsen einfach aufgehoben. Und das Mitwirkungsrecht von Kommunen und Bürgern ist ausgehebelt.

Das ist keine Basis, auf der Vertrauen in Politik wachsen kann.

Dass immer mehr Bürger abseits der alten politischen Formen murren und rebellieren, hat genau damit zu tun: Es sind amtierende Politiker selbst, die das Vertrauen in eine auf verlässliche Regeln angewiesene Demokratie untergraben.Und das ist in Sachen Nahleauslasswerk nicht der einzige Fall.

Auch bei der Neubaugenehmigung des 40 Jahre alten Bauwerks ging es darum, auch wenn Heiko Rosenthal in seiner Antwort am 19. März auch dazu erklärte, die Stadt hätte da nichts machen können. “Die Entscheidung, ob eine Hochwasserschutzanlage instandgesetzt wird oder eine völlig neue Hochwasserschutzanlage erforderlich ist, richte sich nicht nach dem Naturschutzrecht, sondern nach dem Wasserrecht.” Das Sächsische Wassergesetz wurde erst 2013 novelliert – und festigte die Hoheit des Landes und seiner Behörden.

Deswegen gibt es, wie Rosenthal betonte, in Leipzig auch kein Hochwasserschutzkonzept. Sondern zwei. Eins für die Gewässer 1. Ordnung, die in der Hoheit des Freistaats liegen, eins für die Gewässer 2. Ordnung. Um die kümmert sich die Stadt. Und das Wasserrecht in Sachsen macht die LTV für Gewässer 1. Ordnung irgendwie zum Alleinverwalter. Auch dann, wenn es um Eingriffe in Naturschutzgebiete geht wie in der Burgaue. Meint zumindest die Stadt Leipzig und hat deshalb auch den am 19. März verhandelten Antrag von SPD und CDU zu einem Stopp des Neubaus Nahleauslassbauwerk umgebogen zu einem Auwaldsymposium.

Dass Presse und Stadtrat unterschiedliche Dinge zum Zweck des Bauwerks erzählt werden, es wirkt nur noch seltsam. Der Presse erklärte im Februar Angelika von Fritsch, die Leiterin des Leipziger Umweltamtes: “Es geht ganz wesentlich um die Scheitelkappung des Hochwassers zum richtigen Zeitpunkt. Die Burgaue früher zu fluten, macht bei solchen Hochwasserereignissen, wie wir sie im Juni erlebt haben, keinen Sinn. Es kommt darauf an, den Hochwasserscheitel zum Höhepunkt der Flut deutlich zu senken. Was wir ja 2011 und 2013 getan haben. Mit dem erwarteten Effekt.”

Die Kappung macht nur Sinn für das flussabwärts gelegene Halle. Für Leipzig macht sie keinen Sinn, denn wassertechnisch liegt die Burgaue von Leipzig aus gesehen flussabwärts. Ob die Kappung für Halle tatsächlich den erwarteten Effekt hat, ist eine andere Frage. Aber am 19. März tischte Rosenthal den Stadträten und Stoiber noch eine andere Variante auf: “Für den Hochwasserschutz der Stadt Leipzig ist die weitere Nutzung der Südaue südlich der Neuen Luppe als gesteuerter Flutungspolder und dessen Flutung über das instandzusetzende Nahleauslassbauwerk unerlässlich. Die im ursprünglichen Hochwasserschutzkonzept 2004 abgeschätzte Fachbaumabsenkung um circa 40 cm ist aus Sicht des SMUL nicht notwendig und aufgrund der landseitigen Geländehöhen nicht sinnvoll. Das Nahleauslassbauwerk besitzt somit eine Schlüsselfunktion, um entsprechende Hochwasserereignisse schadlos durch die Stadt Leipzig ableiten zu können. Die Funktionstüchtigkeit der Anlage ist alternativlos.”

Das nennt man einen Zirkelschluss. Das Bauwerk ist unerlässlich, also ist es alternativlos.

Läge der Flutungspolder von Leipzig gesehen stromaufwärts, man könnte es verstehen. Doch er liegt stromabwärts. Er macht für den Hochwasserschutz von Leipzig keinen Sinn. Und Umweltaktivisten haben zu recht das Gefühl: Ihre Verwaltung plappert nur die Argumente der Landesbehörden nach. Das hat Rosenthal sogar ein bisschen angedeutet: “Bekanntlich obliege die Aufgabe Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. Ordnung im Freistaat Sachsen der Landestalsperrenverwaltung. Die Gemeinden wirkten hier im Prozess für ihre Bürger verantwortungsvoll mit.”

Katzentisch nennt man das.

Ein paar Sätze weiter erklärte er, wie das im Königreich Sachsen läuft: “Die Genehmigungspflicht für Anlagen in und an oberirdischen Gewässern und Uferbereichen entfalle nach Sächsischem Wassergesetz für Vorhaben, bei denen der Bund, der Freistaat Sachsen oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts Gewährsträger sei, an den Freistaat Sachsen.”

Klare Ansage also: Auch das im Herbst 2013 beschlossene Wassergesetz dient nicht zur Entbürokratisierung, sondern zur Aushebelung kommunaler Einspruchsrechte. Das sächsische Wasserrecht wird über europäisches Naturschutzrecht gestellt. Originaltext Protokoll: “Die Entscheidung, ob eine Hochwasserschutzanlage instandgesetzt wird oder eine völlig neue Hochwasserschutzanlage erforderlich ist, richte sich nicht nach dem Naturschutzrecht, sondern nach dem Wasserrecht.”

Aber kann der Freistaat sein Hochwasserschutzkonzept ohne die Kommune planen?

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“Auf die erste Frage antwortet Bürgermeister Rosenthal, bereits im Vorfeld der Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes Weiße Elster sei die Stadt Leipzig im Rahmen der Erarbeitung der einschlägigen Aufgabenstellung durch das Umweltministerium involviert worden”, zitiert das Protokoll. “Die Stadt Leipzig habe sich in Form einer Stellungnahme geäußert. Das Hochwasserschutzkonzept habe öffentlich ausgelegen. Die bekannte Wassermangelsituation im Auenökosystem Burgaue sei von Beginn der Aktivitäten an berücksichtigt worden.” Nur halt zum Ende nicht. Und wie die Stellungnahme der Stadt aussah, verrät er auch nicht. Sollte die Stadt eine Öffnung der Burgaue überhaupt gewünscht haben, ist davon nichts zu sehen.

Die ganze Antwort ist ein Trippeln und Ausweichen.

Was das angekündigte Auwaldsymposium daran noch ändern soll, fragen sich nicht nur die Naturschützer. Vorher hätte diskutiert werden müssen und hätte die Stadt eine klare Position entwickeln müssen. Jetzt sind alle Messen gesungen. Auch so unterbindet man Bürgerbeteiligung und organisiert hinterher eine Veranstaltung mit Kaffee und Kuchen.

Die protokollierte Antwort von Heiko Rosenthal als PDF zum Download.

Die Audio-Datei zum nochmaligen Anhören als mp3-Datei zum Download.

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